Liveticker - Coronavirus: Rückblick von Meldungen


+++ Priorisierungen für Covid-19-Impfung bei zwei Stoffen aufgehoben +++ 10.05.2021

 

++++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt langsamer +++ 10.05.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 10. Mai  2021; 3 755 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 157 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 272 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

++++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt langsamer +++ 26.04.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 26. April  2021; 3 031 Personen geheilt, 3 506 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 149 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 326  Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Bundesnotbremse beschlossen und tretet ab Samstag, 24.04.2021 in Kraft +++ 23.04.2021

 

+++ Test-Pflicht an Schulen +++ 19.04.2021

 

+++ 7-Tage-Inzidenz in der Uckermark auf 107,61 +++ 14.04.2021

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt langsamer +++ 14.04.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 14. April  2021; 2 863 Personen geheilt, 3 201 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 146 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 192 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Impfupdate: 555.154 Schutzimpfungen insgesamt +++ 13.04.2021

 

Potsdam (red). In Brandenburg haben seit Beginn der Impfkampagne 414.729 Personen mindestens eine Erstimpfung erhalten, 140.425 sind vollständig geimpft (gemäß RKI entspricht das 16,4% und 5,6% der Bevölkerung). Insgesamt wurden nach Angaben des Impflogistik-Stabes 555.154 Impfungen verabreicht (Stand 12.04.2021). Das sind 10.916 mehr gemeldete Impfungen als am Vortag.

 

++++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt langsamer +++ 05.04.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 05. April  2021; 2 747 Personen geheilt, 3 063 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 143 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 173 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Mit uckermärkischer Geduld, Vernunft und Solidarität durch die Pandemie – Landkreis bewirbt sich als Modellregion +++ 26.03.2021

 

Uckermark (red). Seit mehr als einem Jahr greift das Corona-Virus weltweit in unser aller Leben ein. Massive Einschränkungen in so ziemlich allen Bereichen des gesellschaftlichen und persönlichen Lebens, Verzicht bei so vielem, was uns vertraut und lieb ist…

 

In wenigen Tagen feiern wir zum zweiten Mal ein Osterfest, das so ganz anders ist als wir es kennen und mögen.

Immer noch gibt es mehr Fragen als Antworten. Aber im Unterschied zum vergangenen Jahr haben wir mittlerweile Impfstoffe, die schützen und Testmöglichkeiten, die helfen, eine weitere Ausbreitung des Virus einzugrenzen.

 

Ich bin sehr stolz auf die Bürgerinnen und Bürger in unserem Landkreis, die in den zurückliegenden 13 Monaten alles mitgetragen haben. Mit der uns eigenen uckermärkischen Geduld, Vernunft und Solidarität haben sie dazu beigetragen, dass unsere Region bisher verhältnismäßig mild durch die Pandemie gekommen ist. Auch wenn natürlich die bis heute 142 Frauen und Männer, die mit oder an Corona verstorben sind, schmerzlich und deutlich zeigen, wie gefährlich dieses Virus ist. Da ist es gut zu wissen, dass mittlerweile alle Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Altenpflege, die es wünschten, geimpft sind.

 

Uns Uckermärkern wird zu Recht auch Hartnäckigkeit nachgesagt. Die kann man gut gebrauchen, wenn es darum geht, eigene Wege zu beschreiten. So ist es gelungen, mehr Impfstoff zu aquirieren und in die Fläche des Landes zu den Menschen zu bringen. Wir haben aus eigener Kraft und mit zuverlässigen und kompetenten Partnern begonnen, Testzentren ans Netz zu bringen. Auch hier haben wir noch ein Stück Arbeit vor uns, um noch viele weitere Anbieter zu finden.

 

Und jetzt wollen wir die Möglichkeit nutzen, als gesamter Landkreis Modellregion in Brandenburg zu werden. Sollten wir den Zuschlag erhalten, könnten in der Uckermark in absehbarer Zeit einige Corona-Beschränkungen aufgehoben werden. Ziel ist es, zu prüfen, inwieweit strikte Testkonzepte ein normaleres Leben ermöglichen: Kultur, Sport, Gastronomie zum Beispiel.

 

Diese Öffnungen basieren auf zwei Säulen:

 

1.    Die Nutzung einer digitalen App (Luca App) zur Nachverfolgung – die Voraussetzungen haben wir geschaffen und in Kürze, nach Freigabe durch das Land Brandenburg, wird sie einsatzbereit sein.

 

2.    Corona-Schnelltests, denn nur mit einem negativen Ergebnis können die Angebote genutzt werden.

Ich habe gestern die Amtsdirektoren und Bürgermeister darüber informiert, dass wir uns bewerben wollen und sie um Unterstützung gebeten. Denn eins ist klar: Wenn, dann schaffen wir das nur gemeinsam.

 

Unsere Ausgangslage ist sehr gut. Landesweit haben wir aktuell die niedrigsten Inzidenzzahlen. Stärkeres Testen wird sicher Einfluss auf die Zahlen haben. Deshalb ist es wichtig, die Rahmenbedingungen mit dem Land Brandenburg zu klären. Aber ohne das Mittun und die Disziplin der Bürgerinnen und Bürger können wir nicht erfolgreich sein. Deshalb bitte ich alle Uckermärkerinnen und Uckermärker, weiterhin die Regeln zu beachten - auch angesichts der bevorstehenden Osterfeiertage.

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt langsamer +++ 26.03.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 26. März  2021; 2 682 Personen geheilt, 2 945 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 143 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 120 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt langsamer +++ 22.03.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 22. März  2021; 2 655 Personen geheilt, 2 894 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 142 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 97 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

 

+++ Bund und Länder tagen heute +++ 22.03.2021 

 

+++ Präsenzpflicht in Brandenburger Schulen bis Ostern ausgesetzt (außer für Abschlussklassen) +++ 22.03.2021

 

+++ Krankenhäuser startet ab nächste Woche mit Impfungen in der Uckermark +++ 14.03.2021

 

Uckermark (red). Um die Impfgeschwindigkeit zu steigern, hat die Landesregierung Brandenburg mit den Oberbürgermeistern und Landräten vereinbart, dass die Landkreise ab der kommenden Woche Impfungen in Krankenhäusern eigenständig organisieren können.

 

Landrätin Karina Dörk hat dieses langerwartete Angebot dankbar angenommen und umgehend mit den Geschäftsführungen der Krankenhäuser und den Bürgermeistern von Angermünde, Schwedt und Templin nachfolgende Verfahrensweise vereinbart:

Ab Mitte der kommenden Woche stehen der Fachklinik Wolletzsee, dem Asklepios-Klinikum Schwedt und dem Sana-Krankenhaus Templin Impfdosen zur Verfügung. Noch ist die Anzahl der durch das Land bereitgestellten Impfdosen relativ gering. Aber ein Anfang ist gemacht, um wohnortnäher die dringend erwarteten Impfungen insbesondere für hochbetagte und wenig mobile Bürgerinnen und Bürger durchführen zu können.

 

Damit können ab der kommenden Woche erste Impfangebote in der Fläche des Landkreises unterbreitet werden. Die Stadtverwaltungen Angermünde, Schwedt und Templin koordinieren und organisieren die Terminvergaben für Impfberechtigte in eigener Regie. Wohin sich Impfwillige wenden können, die einen Termin vereinbaren möchten, wird durch die jeweiligen Stadtverwaltungen kommuniziert.

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt langsamer +++ 13.03.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 13. März  2021; 2 591 Personen geheilt, 2 826 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 140 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 95 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt langsamer +++ 10.03.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 10. März  2021; 2 562 Personen geheilt, 2 811 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 140 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 108 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Corona-Testzentren in der Uckermark sind gestartet +++ 10.03.2021

+++ Einzelhandel in Brandenburg öffnet mit Terminvergabe +++ 08.03.2021

 

+++ Corona-Mutation befindet sich nun auch in der Uckermark  +++ 06.03.2021

 

+++ Einzelhandel öffnet mit Terminvergabe an Kunden ab 08. März 2021 +++ 06.03.2021 

 

+++ Weiterführende Schulen starten mit Distanz- und Wechselunterricht  ab 15. März 2021 +++ 05.03.2021

 

+++ Erste vier Testzentren öffnen in der nächsten Woche +++ 05.03.2021

 

Uckermark (red). Testungen auf das Corona-Virus stellen eine gute Möglichkeit dar, das Pandemiegeschehen positiv zu beeinflussen. Regelmäßige Corona-Tests sind deshalb wichtige Bausteine, um im Zuge der beginnenden Öffnungen sichere Kontakte zu ermöglichen.

 

So war es auch nur folgerichtig, dass Gesundheitsdezernent Henryk Wichmann im Landkreis Uckermark Partner gesucht und gefunden hat, mit denen er gemeinsam zunächst vier Testzentren errichtet. Noch bevor Bund und Länder am Mittwoch beschlossen haben, jedem Bürger mindestens einmal wöchentlich einen kostenlosen Schnelltest zu ermöglichen, waren alle Vorarbeiten erledigt. Und heute (Freitag) Mittag wurden am Tisch des 2. Beigeordneten die letzten Details besprochen.

Bereits in der kommenden Woche öffnen in Angermünde, Prenzlau, Schwedt und Templin Testzentren, in denen alle Einwohner nach Online- bzw. telefonischer Anmeldung kostenlos einen Schnelltest auf das Corona-Virus durchführen lassen können.

Als Partner konnten die Grüne Apotheke für Prenzlau, die Johanniter-Unfallhilfe e.V. für Templin und der DRK-Kreisverband Uckermark Ost e. V. für Schwedt und Angermünde gewonnen werden.

 

Henryk Wichmann freut sich über die unkomplizierte und hervorragende Zusammenarbeit mit den drei Partnern und über die Unterstützung durch die Bürgermeister, die sofort bereit waren, Räume zur Verfügung zu stellen. „Wir beginnen erst einmal in den vier größeren Städten mit unseren Angeboten und arbeiten daran, die Tests bald auch wohnortnäher im gesamten ländlichen Raum anzubieten“, stellt Henryk Wichmann fest.

 

In Angermünde und in Schwedt führt der DRK-Kreisverband Uckermark Ost e. V. ab dem 10. März montags bis donnerstags von 14 bis 17 Uhr Schnelltests in seinen Geschäftsstellen an. (August-Bebel-Straße 13a in Schwedt und Klosterstraße 43 in Angermünde) In Templin betreibt die Johanniter-Unfallhilfe e. V. ebenfalls ab dem 10. März montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr ein Testzentrum in Räumlichkeiten des Historischen Rathauses (Am Markt 19 in Templin) In Prenzlau werden Mitarbeiter der Grünen Apotheke ab dem 11. März jeweils montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr im Foyer der Uckerseehalle in Prenzlau testen. (Richard-Steinweg-Straße 4 in Prenzlau)

 

Termine werden ausschließlich nach telefonischer Anmeldung bzw. Onlinebuchung vergeben:

 

Für Angermünde und Schwedt erfolgt die Terminvergabe montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr über die Rufnummer 03332-20730. Termine für Templin können montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 03987 53483 gebucht werden.

 

Die Grüne Apotheke Prenzlau bietet eine Onlineterminvergabe über die Internetseite www.gesundheitszentrum-kranz.de oder telefonisch über die Nummer 0151 46239545 an.

 

Personen, deren Schnelltest positiv ausfällt, sind verpflichtet, das Ergebnis durch einen PCR-Test verifizieren zu lassen. Dieser wird an allen vier Standorten unmittelbar danach vorgenommen. Bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt, haben sie sich anschließend sofort in Quarantäne zu begeben. Zum Test muss ein gültiger Personalausweis mitgebracht und vorgelegt werden.

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt langsamer +++ 04.03.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 04. März  2021; 2 522 Personen geheilt, 2 779 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 139 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 118 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Lockdown bis 28. März 2021 mit weiteren Lockerungen verlängert +++  03.03.2021

 

+++ Perspektiven zur Bewältigung der Corona-Pandemie in Brandenburg +++ 25.02.2021

 

Brandenburg (red). Das Kabinett hat sich am 23. Februar 2021 auf der Grundlage einer Besprechungsunterlage mit den Perspektiven der Bewältigung der Corona-Pandemie in Brandenburg befasst. Ausgehend von der Pandemielage und der aktuellen Belastung des Gesundheitssystems sowie unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Eindämmungsmaßnahmen hat das Kabinett Szenarien für mögliche Öffnungsschritte erörtert. Die Ergebnisse sollen in die laufenden Bund-Länder-Abstimmungen zur Vorbereitung der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 3. März eingebracht werden.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die Menschen erwarten, dass am 3. März Öffnungsperspektiven für wichtige Wirtschafts- und Lebensbereiche vorgelegt werden. Brandenburg will sich in diese Debatte einbringen. Deswegen war die heutige Befassung im Kabinett dazu wichtig. Die Inzidenz kann nicht das einzige Kriterium für Öffnungen sein. Die Belastung des Gesundheitswesens, umfassende Testmöglichkeiten und der Impffortschritt sind in die Entscheidungen einzubeziehen. Natürlich müssen wir weiter vorsichtig sein und können nur langsam und schrittweise öffnen. Dennoch sollten wir uns gemeinsam darauf vorbereiten, die ersten Schritte zu gehen. So ist auch die Eröffnung im Bereich der Gartenfachmärkte und Baumschulen zum 1. März zu verstehen. Die Pflanzen stehen in den Gärtnereien. Wenn sie jetzt nicht verkauft werden können, müssten sie vernichtet werden.“ Die entsprechend notwendige Änderung der Brandenburger Eindämmungsverordnung zu diesem Einzelaspekt erfolgt im Laufe der Woche.

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Eindämmungsmaßnahmen haben in den vergangenen Wochen zu einem spürbaren Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Das ist ein Erfolg. Aus diesem Grund konnten wir beginnen, die Grundschulen schrittweise im Wechselunterricht wieder zu öffnen. Gerade Kinder leiden sehr unter den Kontaktbeschränkungen. Mir liegt am Herzen, dass diese vorsichtige Öffnung der Schulen gut gelingt. Dafür sind flankierende Maßnahmen sehr wichtig. Leider müssen wir feststellen, dass jetzt die deutlich ansteckenderen SARS-CoV-2-Mutationen auf dem Vormarsch sind. Vor drei Wochen hatten wir den ersten Mutanten-Fall in Brandenburg, bis heute wurden 249 nachgewiesen. Wir müssen von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Wir haben weiterhin die Gefahr einer dritten Welle im Blick und nehmen das sehr ernst. Die gute Nachricht: Wir können beim Impfen wieder deutlich Fahrt aufnehmen. Und wir haben große Erwartungen an die angekündigte Ausweitung der nationalen Teststrategie des Bundes.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Harte Pandemie-Monate liegen hinter uns. Die ersten Erfolge haben sich aber eingestellt, und es wird Zeit für eine Lockdown-Dividende. Mit vorsichtigen Lockerungsschritten können wir die ersten Früchte der harten Entbehrungen ernten. Dabei ist aber äußerste Vorsicht geboten. Deshalb tasten wir uns mit kleinen Schritte vor. Wir gehen lieber mehrfach etwas zu langsam, als ein einziges Mal zu schnell. Wichtig ist auch, die Entwicklung um uns herum im Auge zu behalten. Unsere Nachbarn in Polen müssen gerade wieder einen bedauerlichen Anstieg der Infektionszahlen verzeichnen. Sollte diese Entwicklung anhalten und Polen zu einem Hochinzidenzgebiet werden, müssen wir mit einem Testregime an der Grenze reagieren. Zur Stunde sind Erkundungsteams unterwegs, die vor Ort prüfen, wie und wo wir Teststationen am besten aufbauen können. Wir wollen die Grenze offenhalten und den beruflichen und familiären Austausch zwischen Brandenburg und Polen weiter ermöglichen, aber wir müssen stets den notwendigen Schutz vor neuen Infektionswellen gewährleisten. Unser Testkonzept wird Anfang der kommenden Woche fertig auf dem Tisch liegen und kann dann jederzeit in die Tat umgesetzt werden.“

 

Landwirtschaftsminister Axel Vogel: „Gartenbaubetriebe bieten in ihrem Sortiment einen großen Anteil an systemrelevanten Produkten wie Gemüsejungpflanzen und Sämereien an. Das einsetzende Frühlingswetter lockt die Menschen in die Gärten und weckt die Lust auf Garten- und Balkonarbeit. Vor diesem Hintergrund begrüße ich sehr, dass sich das Kabinett für eine Öffnung der Betriebe ausgesprochen hat. Damit reagiert Brandenburg auch auf die Regelungen, wie sie bereits in anderen Bundesländern getroffen wurden. Die Gartenbaubetriebe sind sich ihrer Verantwortung, die mit der Öffnung einhergeht, sehr bewusst. Viele haben bereits im vergangenen Jahr Hygienekonzepte erarbeitet.“

 

Die Bildung von Stufen soll Orientierung bei der Zusammenstellung der Öffnungsschritte geben.

 

Stufe 1 (aktuell geltende Eindämmungsverordnung)

 

Kita geöffnet, Betreuung zu Hause soweit möglich

Wechselunterricht Grundschulen; Präsenz Abschlussklassen

Kontaktbeschränkung 1 Haushalt/1 Person (Kinder bis 14 Jahre dieser HH bleiben unberücksichtigt)

Elementare körpernahe Dienstleistungen (Dienstleistende im Gesundheitsbereich und sonstige helfende Berufe, soweit diese medizinisch, pflegerisch oder therapeutisch notwendige Leistungen erbringen, insbesondere im Bereich der Physio- oder Ergotherapie, Logopädie, Podologie sowie der Fußpflege, die nicht rein kosmetischen Zwecken dient sowie Frisöre)

 

Stufe 2

 

Kita geöffnet, Betreuung zu Hause soweit möglich

Wechselunterricht Grundschulen und weiterführende Schulen; Präsenz Abschlussklassen

Kontaktbeschränkung 2 Haushalte/5 Personen (Kinder bis 14 Jahre dieser HH bleiben unberücksichtigt)

Einzelhandel mit Zugangsbegrenzungen

Einstieg in außerschulische Bildungsangebote

Einstieg in Jugendarbeit > 14 Jahre

Sport mit Abstand, feste Gruppen (außen vor innen)

Museen, Ausstellungshäuser, Planetarien, Bibliotheken

Einrichtungen unter freiem Himmel wie Gedenkstätten

Veranstaltungen im Freien (Begrenzung der Personenzahl)

Outdoor-Freizeitangebote

 

Stufe 3

 

Kita Regelbetrieb

Ausweitung Präsenzpflicht an Grundschulen und weiterführenden Schulen

Kontaktbeschränkung 3 Haushalte/10 Personen (Kinder bis 14 Jahre dieser HH bleiben unberücksichtigt)

Theater, Konzerte, Kino

Einstieg Gastronomie

Beherbergung Einzelobjekte Ferienhäuser/Ferienwohnungen/Camping

Sport, Training und Wettkampf größere Gruppen ohne Abstand (außen vor innen)

Körpernahe Dienstleistungen wie z. B. Kosmetik

Freizeitangebote innen (Begrenzung Personenzahl)

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (Begrenzung Personenzahl)

Versammlungen: unter freiem Himmel Ausweitung Teilnehmerzahl auf über 500; in geschlossenen Räumen weiterhin Begrenzung durch Hygieneregeln in Abhängigkeit von Raumgröße und Beschaffenheit

 

Stufe 4

 

Kita / Schule Regelbetrieb

Keine Kontaktbeschränkung

Beherbergung Hotel / Ferienwohnungen

Freizeitangebote innen ausweiten

Schwimmbäder/Thermen/ Wellness

Spielhallen

 

Ein verantwortlicher Umgang mit der Pandemie erfordert die ständige Überprüfung der vorgenommenen Einschränkungen. Die Abwägung und Entscheidung zu Öffnungsschritten soll anhand von klaren Grundsätzen vorgenommen werden.

 

Grundsatz 1: Berücksichtigung verschiedener Entscheidungsvariablen

 

Neben dem > Inzidenzwert sind dies die

> Belastung des Gesundheitswesens,

> die Entwicklung des R-Wertes,

> der Impffortschritt,

> die Umsetzung von Testkonzepten sowie

> die laufenden Abstimmungen mit den anderen Ländern und dem Bund.

Grundsätzlich gilt: Je niedriger die Infektionszahlen und je höher die Impfquote und das Testangebot ausfallen, desto mehr Lockerungen können umgesetzt werden.

 

Grundsatz 2: Die AHA-Regeln gelten unverändert.

 

Bei sämtlichen Lockerungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass die AHA-Regeln eingehalten werden (z. B. Abstand und Masken). Insbesondere spezifische und lageangepasste Hygienekonzepte stellen bei Lockerungen und einer Rückkehr zur Normalität sicher, dass die Neuinfektionen kontrollierbar bleiben.

Grundsatz 3: Differenzierte Öffnungsregelungen innerhalb einer Betrachtungsstufe sind möglich.

Differenzierte Regelungen für Einrichtungen oder Betriebe der gleichen Stufe sind möglich, bedürfen aber einer fundierten Begründung. In diesem Sinne sollen auch die von der Kulturministerkonferenz vorgelegten Schritte in die Öffnungsperspektiven eingeordnet werden.

 

Grundsatz 4: Bildung hat oberste Priorität

 

Um die langfristigen Folgen der Pandemie bei Kindern und Jugendlichen möglichst gering zu halten, ist dieser Altersgruppe besonderes Augenmerk zu widmen. Soziales Miteinander und gesicherte schulische oder vorschulische Bildung sind wesentlich für Entwicklung und Gesundheit der Kinder und Jugendlichen. Die Rückkehr in einen regulären Schulbetrieb ist von höchster Priorität. Da mit zunehmendem Alter die digitalen Kompetenzen und Souveränität steigen und Präsenzunterricht für jüngere Schülerinnen und Schüler essentiell ist, werden die Schulen nach Jahrgängen „von unten“ nach „oben“ geöffnet.

 

Grundsatz 5: Verantwortungsvolle Öffnung des (Einzel-)handels sowie der Gastronomie/Hotellerie ist von strategischer Bedeutung

 

Zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen sind hart und über einen langen Zeitraum vom Lockdown getroffen worden. Sie zu stabilisieren und ihnen einen schnellen Neustart zu ermöglichen, ist von hoher Wichtigkeit. Das gilt insbesondere für den innerstädtischen Handel. Nicht zuletzt um die über eine ganze Generation und auch in der Fläche aufgebaute Wirtschaftsstruktur zu stabilisieren und vor einer dauerhaften Schädigung zu bewahren, ist die „Wiederbelebung“ des Einzelhandels und der Gastronomie von strategischer Bedeutung.

 

Grundsatz 6: Vulnerable Gruppen genießen besonderen Schutz und werden bei allen Lockerungen individuell berücksichtigt.

Insbesondere Ältere und Menschen mit relevanten Vorerkrankungen sind besonders gefährdet für schwere und schwerste Krankheitsverläufe. Sie brauchen einen besonderen Schutz. Insbesondere den Bewohnerinnen und Bewohnern von Senioren- und Pflegeheimen gilt besondere Aufmerksamkeit. Hier sind durchgehend höchste Hygienestandards und entsprechende Konzepte zu verfolgen sowie Kontaktbeschränkungen und besondere Testregime anzuwenden. Außerdem sind die Impfangebote für diese Gruppe prioritär.

 

Besondere Angebote in Form von „geschützten Zeitfenstern“ beim Einkauf können (z. B. bis zur Ausweitung der Impfangebote) eine weitere Schutzmöglichkeit darstellen. Die Umsetzungskompetenz liegt bei den Kommunen.

 

Grundsatz 7: Impfangebote sind mit höchster Priorität zu steigern und möglichst schnell zur Verfügung zu stellen. Vorrang für Ältere und medizinisches und pflegerisches Personal.

 

Der wissenschaftlich/medizinisch erfolgversprechende Weg aus der Pandemie ist durch eine maximal effektive und umfassende Impfung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger gegeben. Daher gilt diesem Ziel höchste Priorität und Vorrang vor allen pandemiebegleitenden bzw. eindämmenden Maßnahmen. Wenngleich das subjektive Sicherheitsgefühl geimpfter Personen steigt, ist von Sonderregeln (Privilegien) zum jetzigen Zeitpunkt für diesen Personenkreis abzusehen, da sie nach bisheriger Kenntnis dennoch Virusüberträger sein können. Medizinisches Personal ist zum Rückgrat der gesamten Gesellschaft geworden und muss daher besonderen Schutz genießen. Es soll bei den Impfbemühungen neben vulnerablen Gruppen mit höchster Priorität mit entsprechenden Impfangeboten versorgt werden. Dies gilt auch für den Pflegebereich

 

Grundsatz 8: Testkonzepte umsetzen und Nachverfolgung von Infektionsketten gewährleisten

 

Entscheidend für die Bekämpfung der Pandemie ist die Unterbrechung der Infektionsketten. Dazu sind die mittlerweile deutlich ausgeweiteten Testmöglichkeiten zu nutzen. Der Bund hat angekündigt, ab dem 01.03.2021 flächendeckend umfassende Testmöglichkeiten zu unterstützen. Ebenfalls für den März ist die Zulassung von Selbsttests zur Anwendung durch Laien angekündigt.

 

Der öffentliche Gesundheitsdienst muss personell und hinsichtlich der technischen Ausstattung in die Lage versetzt werden, Infektionsketten sehr schnell nachzuverfolgen und damit zu unterbrechen. Die hier vom Bund bereitgestellte Finanzierung für zusätzliche Stellen und Digitalisierung ist dafür wichtige Hilfe und muss genutzt werden.

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt langsamer +++ 25.02.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 25. Februar 2021; 2 477 Personen geheilt, 2 719 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 136 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 106 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Brandenburg: Ab 1. März dürfen Baumschulen, Gartenfachmärkte und Blumengeschäfte öffnen +++ 23.02.2021

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt langsamer +++ 23.02.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 23. Februar 2021; 2 436 Personen geheilt, 2 702 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 136 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 130 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Lauterbach: Dritte Welle nicht mehr zu stoppen +++ 23.02.2021

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt langsamer +++ 18.02.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 18. Februar 2021; 2 385 Personen geheilt, 2 683 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 134 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 164 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Impfungen in der Uckermark gehen in Prenzlau weiter +++ 17.02.2021

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt langsamer +++ 11.02.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 11. Februar 2021; 2 247 Personen geheilt, 2 571 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 131 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 193 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Gipfel: Bund und Länder verlängern Lockdown bis 7. März 2021 +++ 10.02.2021

 

Brandenburg (ps). In Brandenburg sollen Friseure unter Auflagen ab 1. März 2021 wieder öffnen dürfen, so Woidke gegenüber dem Rundfunk Berlin Brandenburg am Mittwochabend. Über Öffnung der Schulen und Kitas dürfen nun die Länder selbst entscheiden. 

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt langsamer +++ 07.02.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 07. Februar 2021; 2 100 Personen geheilt, 2 526  bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 125 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 301 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt langsamer +++ 03.02.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 03. Februar 2021; 1 986 Personen geheilt, 2 455 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 117 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 352 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt langsamer +++ 02.02.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 02. Februar 2021; 1 900 Personen geheilt, 2 448 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 111 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 437 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ "Grüne Apotheke Am Markt" testet ab Mittwoch in Prenzlau +++ 02.02.2021

 

Prenzlau (red). Ab diesem Mittwoch (03.02.) haben Einwohnerinnen und Einwohner aus Prenzlau und Umland die Möglichkeit sich bei der Grünen Apotheke Am Markt in Prenzlau auf COVID-19 testen zulassen.

 

Auf der Facebook-Seite der Prenzlauer Apotheke bittet man folgenden zu beachten:

 

"Wir testen montags-freitags von 18-19 Uhr und samstags von 12-13 Uhr, in unserer Grünen Apotheke Am Markt. Getestet wird nur bei vorheriger Terminvereinbarung, telefonisch unter 03984/ 800530. Nur symptomfreie Personen werden getestet! Das Ergebnis ist innerhalb von ca. 20 Minuten da und wird durch ein Zertifikat bescheinigt. Die Kosten liegen bei 35,-€."

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 31.01.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 31. Januar 2021; 1 841 Personen geheilt, 2 429 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 100 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 488 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 29.01.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 29. Januar 2021; 1 777 Personen geheilt, 2 379 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 98 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 504 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Prenzlau: Impfzentrum in der Uckermark eröffnet +++ 28.01.2021

 

Uckermark (red). Das Corona-Impfzentrum in Prenzlau (Landkreis Uckermark) wurde am heutigen Donnerstag (28.01.2021) wie geplant in der Turnhalle der Gesamtschule „Carl Friedrich Grabow“ eröffnet. Die operative Leitung dieses Impfzentrums hat der DRK-Kreisverband Uckermark West/Oberbarnim e.V. übernommen. Die Impfungen führen Vertragsärzte der Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) durch. Prenzlau ist das neunte Corona-Impfzentrum im Land Brandenburg.

Beim Start des Impfzentrums waren u.a. mit vor Ort: Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft, Karina Dörk, Landrätin des Landkreises Uckermark, Holger Rostek, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KVBB, Nico Brückmann, Vorstandsvorsitzender des DRK-Kreisverbandes Uckermark West/Oberbarnim e.V., sowie Uwe Schmidt, operativer Leiter des Impfzentrums (DRK).

 

Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft: „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir trotz Impfstoffknappheit die Impfzentren wie geplant in allen Landesteilen eröffnen. Mit jedem weiteren Impfzentrum werden die Wege hin zur ersehnten Impfung für die Menschen kürzer. Das Tempo hängt aber von den Herstellern und der Impfstoffproduktion ab. Wir können nur den Impfstoff verimpfen, der uns tatsächlich angeliefert wurde. Deshalb können wir im Augenblick in den Impfzentren leider nicht so viel impfen wie organisatorisch eigentlich möglich wäre.“

 

Holger Rostek, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KVBB: „Für uns alle sind Aufbau, Organisation und Betrieb der Impfzentren völlig neue Aufgabengebiete. Mehr als 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der KVBB-Verwaltung kümmern sich mittlerweile um die Impfzentren, zusammen mit über 400 weiteren Mitarbeitern aus den Hilfsorganisationen, Bundeswehr und der kommunalen Familie. Die Arbeitsbelastung ist immens. Für ihren unermüdlichen Einsatz in dieser schwierigen Zeit haben alle KVBB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Partnern daher meinen größten Respekt und besonderen herzlichen Dank.“

 

Landrätin Karina Dörk zeigt sich erleichtert darüber, dass nun auch in der Uckermark das Impfzentrum an den Start geht: „Gemeinsam mit allen Beteiligten haben wir hier beste Voraussetzungen dafür geschaffen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger geimpft werden können. Das Interesse und die Bereitschaft der Menschen, sich impfen zu lassen, ist erfreulicherweise sehr groß. Umso wichtiger ist es, dass nun auch bald ausreichende Mengen an Impfstoff geliefert werden. Dann können wir unsere Impfangebote gemeinsam mit unseren Partnern auch in den Kommunen ermöglichen.“

 

Bis Anfang Februar sollen landesweit insgesamt elf Impfzentren starten. Eröffnet werden die nächsten Impfzentren am Dienstag (02.02.) in Luckenwalde und am Mittwoch (03.02.) in Kyritz.

 

 

Die Impfzentren Brandenburg an der Havel, Eberswalde, Prenzlau, Luckenwalde und Kyritz erhalten den Moderna-Impfstoff.

 

+++ Impfzentrum in der Uckermark im Aufbau +++ 20.01.2021

In der Uckermark wird das Impfzentrum in der Kreisstadt Prenzlau momentan aufgebaut. 

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 20.01.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 20. Januar 2021; 1 401 Personen geheilt, 2 028 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 76 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 552 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Bund und Länder verlängern und verschärfen Lockdown bis zum 14. Februar 2021 +++ 19.01.2021

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 13.01.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 13. Januar 2021; 1 167 Personen geheilt, 1 738 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 61 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 510 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Landkreis Uckermark wird von weiteren 15 Bundeswehr-Soldaten unterstützt +++ 13.01.2021

 

+++ Prenzlauer Rathaus bleibt bis einschließlich 31. Januar geschlossen +++ 09.01.2021

 

Auf Grundlage der aktuellen Eindämmungsverordnung ist die Stadtverwaltung Prenzlau bis einschließlich 31. Januar für den öffentlichen Besucherverkehr geschlossen. In dringenden Fällen können Termine vereinbart werden. Dies erfolgt telefonisch unter der Durchwahl 03984/75322 bzw. per Mail: buergerservice@prenzlau.de. Ebenfalls geschlossen sind die Einrichtungen im Dominikanerkloster - Stadtarchiv, Stadtbibliothek, Kulturhistorisches Museum - sowie die Stadtinformation.

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 08.01.2021

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 08. Januar 2021; 1 032 Personen geheilt, 1 529 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 48 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 469 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Fortsetzung Lockdown mit weiteren Einschränkungen notwendig – Landesregierung beschließt neue Verordnung – Woidke: „Wir müssen weiter zusammenhalten und dafür kämpfen, die Infektionszahlen zu senken“ +++ 08.01.2021

 

Der bestehende Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird bis vorerst 31. Januar verlängert und in Einzelbereichen verschärft. Das beschloss heute die Landesregierung und verabschiedete dazu eine aktualisierte Eindämmungsverordnung. Sie gilt ab morgigem Samstag. Im Mittelpunkt steht weiter die Reduzierung von Kontakten. Für touristische Ausflüge wurden allgemeine Bewegungseinschränkungen in Landkreisen und kreisfreien Städten festgelegt. Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Die Nutzung von Kantinen wird eingeschränkt. Zugleich wird jedoch die bestehende nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgehoben, da diese von Anbeginn nur für die Zeit um Weihnachten und den Jahreswechsel vorgesehen war.

 

Der Präsenzunterricht bleibt grundsätzlich untersagt. Sofern sich die Infektionslage deutlich verbessert, sollen jedoch in der Woche vor den Winterferien (25.-29. Januar) Grundschülerinnen und Grundschüler Unterricht im Wechselmodell erhalten. Bei der Gestaltung dieses Wechselmodells wird den Grundschulen ein großer Spielraum zugestanden. Die sogenannte Notbetreuung wird ab Montag, 18. Januar, auf Alleinerziehende ausgeweitet. Die Öffnung des Hortes wird an die schulischen Regelungen angepasst. Die Krippen und Kindergärten bleiben geöffnet.

 

Damit setzt das Brandenburger Kabinett wesentliche Punkte der Vereinbarungen der Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (MPK) vom Dienstag in Landesrecht um. Dabei werden jedoch Brandenburger Spezifika berücksichtigt. Die neue Verordnung wurde heute im Landtag vorgestellt und bereits gestern Abend mit den Landräten und Oberbürgermeistern beraten.

 

Mit den heute gemeldeten Daten ist die Zahl bestätigter Infektionen innerhalb von 24 Stunden um 1.595 gestiegen. Damit sind bzw. waren seit letztem Frühjahr 53.052 Brandenburgerinnen und Brandenburger an Covid-19 erkrankt. Die Zahl der Todesfälle an bzw. mit Covid-19 stieg um 60 auf 1.409. Die 7-Tage-Inzidenz (Neuerkrankungen pro 100.000 EW in 7 Tagen) liegt heute bei 254,5. Am Tag der letzten MPK (13. Dezember) lag sie bei 206,8. Die Zahl der Sterbefälle hat sich seitdem mehr als verdoppelt. Sie lag vor gut drei Wochen – der letzten MPK – bei insgesamt 567.

 

Dietmar Woidke: „Die Abstimmung mit Landräten und Oberbürgermeistern ist mir sehr wichtig. Sie sind für die Umsetzung vor Ort verantwortlich und haben gestern Abend wichtige Hinweise gegeben. Die vor uns liegenden Monate werden weiter erhebliche Ausdauer und Disziplin verlangen. Jeder einzelne Fall steht für Menschen, die um ihre Liebsten bangen. Jeden Tag sterben bundesweit so viele Menschen, wie in einem mittleren brandenburgischen Dorf wohnen. Deshalb macht mich der Egoismus und die Ignoranz einiger wütend und fassungslos. Zugleich gilt mein Dank dem unermüdlichen Einsatz der Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte und allen anderen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitsämtern, auch über die Feiertage, ihren Dienst geleistet haben. Mein dringender Appell: Es liegt nur an uns, die Pandemie in den Griff zu bekommen. Deshalb müssen wir uns alle an die Regeln halten. Wer Abstand hält und Maske trägt, hilft damit wir rauskommen aus der Pandemie – und damit Bildung, Kultur, Gastronomie und Beisammensein wieder möglich werden.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die gerade anlaufenden Impfungen wecken Hoffnung für das neue Jahr. Bis aber ein großer Teil der Bevölkerung geimpft ist, werden noch Monate vergehen. Disziplin und Solidarität sind also weiter dringend nötig. Denn wir erleben gerade das Gegenteil von Entwarnung. Trotz Teil-Lockdown gelingt es nicht, die hohen Zahlen an Neuinfektionen in Brandenburg runterzudrücken. Das besorgt mich zutiefst. Wenn wir die Überlastung der Krankenhäuser nicht abwenden, sterben mehr Menschen. Vor diesem Hintergrund ist die Verlängerung und teilweise Verschärfung der Einschränkungen bis Ende Januar unausweichlich. Uns ist klar, was wir Mitbürgerinnen und Mitbürgern damit abverlangen. Aber wir müssen weiter zusammenhalten, dann kommen wir umso schneller auf den von uns allen ersehnten Pfad zu mehr Normalität."  

 

Innenminister Michael Stübgen: „Jeder Corona-Tote ist einer zu viel. Und jeder Tod den wir verhindern können, ist unsere gemeinsame Anstrengung zur Bekämpfung dieser Pandemie wert. Auch nach drei Monaten Lockdown sterben in Brandenburg noch immer jeden Tag Menschen an der Pandemie.  Das ist die bittere Realität, vor der niemand die Augen verschließen darf. Corona bestimmt immer noch unseren Alltag und zwingt uns daher auch weiterhin zu schwerwiegenden Entscheidungen.  Verzicht bleibt weiter Pflicht. Nur, wenn wir Kontakte zu anderen auf ein Minimum verringern, verhindern wir weitere Ansteckungen. Im Zusammenhalt lag immer Brandenburgs Stärke und mit Zusammenhalt werden wir auch diese Viruskatastrophe beenden.“

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir haben unsere Entscheidungen verantwortungsvoll abgewogen. Wir wünschen uns natürlich, so viel Präsenzunterricht wie möglich zu erteilen. Das Infektionsgeschehen lässt derzeit leider keine komplette Öffnung der Schulen zu. Deshalb haben wir den Distanzunterricht mit den bekannten Ausnahmen für zwei Wochen verlängert. Sofern sich die Infektionslage bis dahin deutlich verbessert haben sollte, tritt die zweite Stufe unseres Stufenplans in Kraft und die Grundschülerinnen und Grundschüler erhalten Unterricht im Wechselmodell.“

 

Um die Infektionszahlen schnell zu senken, sind weitere Einschränkungen notwendig. Entscheidend ist, Kontakte zu vermeiden, damit der Reproduktionswert (R-Wert) gesenkt werden kann. Er gibt an, wie viele Personen durch einen Infizierten angesteckt werden. Er liegt jetzt nach den heute gemeldeten Daten bundesweit bei 0,92. Notwendig ist ein Wert von höchstens 0,7, um innerhalb von 4 Wochen die 7-Tages-Inzidenz auf etwa 50 zu bringen.

 

Woidke: „Die Senkung der Infektionen auf unter 50 je 100.000 Einwohner bleibt unser klares Ziel. Nach dem bisherigen exponentiellen Wachstum brauchen wir jetzt einen exponentiellen Rückgang. Dies insbesondere auch, um die Kinder wieder in die Schulen zu bringen. Die Rückkehr zum Präsenzunterricht ist gerade für die Grundschulen von großer Bedeutung.

Auch, wenn die aktuellen Daten aufgrund der Feiertage, dem Jahreswechsel und einigen fehlenden Meldungen nicht vollständig aussagefähig sind, bestätigen sie eine bedrohliche Entwicklung: Trotz des bestehenden Lockdown wird die Situation bisher nicht besser. Deshalb muss jetzt nochmal konsequent nachgezogen werden.“

 

Im Einzelnen hat das Kabinett mit der neuen Verordnung heute beschlossen:

Alle bisherigen und bis 10. Januar befristeten Einschränkungen werden – abgesehen von der nächtlichen Ausgangsbeschränkung – bis 31. Januar verlängert

 

> In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person Davon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

 

> Der Bewegungsradius wird für touristische Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien auf einen 15 Kilometer-Radius um den jeweiligen Landkreis / die kreisfreie Stadt beschränkt, wenn dort eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 vorliegt. Notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, z. B. zur Arbeit oder zum Arzt sind selbstverständlich weiterhin möglich. Entscheidend ist der aktuelle Inzidenzwert, den das Land täglich aktuell meldet: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/

 

> Der Präsenzunterricht bleibt weiterhin ausgesetzt. Der Distanzunterricht wird damit zunächst verlängert. Ausgenommen bleiben weiterhin die Abschlussklassen der Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, Oberstufenzentren (OSZ) sowie Schulen des Zweiten Bildungswegs. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet, hier entscheiden die Eltern über den Schulbesuch.

 

> In der übernächsten Woche (ab dem 18. Januar) soll die Situation neu bewertet und dann entschieden werden, ob es aufgrund eines deutlich gesunkenen Infektionsgeschehens Spielräume für eine Öffnung an Grundschulen für einen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht in der Woche vor den Winterferien gibt. Die Notbetreuung in Grundschule und Hort wird fortgesetzt. Die Öffnungen der Horte sind an die Regelungen im schulischen Bereich angepasst worden.

 

> Die Krippen und Kindergärten bleiben geöffnet. Es wird aber an die Eltern appelliert, ihre Kinder soweit wie möglich Zuhause zu betreuen und die Ausweitung der Anspruchsdauer des Kinderkrankengelds zu nutzen.

 

> Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sollen jedoch geschlossen werden, wenn es das regionale Infektionsgeschehen erfordert. Nach der neuen Verordnung gilt dafür eine Inzidenz von 300 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner. Eine solche Regelung gilt derzeit z. B. im Kreis Oberspreewald-Lausitz.

 

> Neu festgelegt wurde, dass Alleinerziehende einen Anspruch auf Notbetreuung an den Schulen und im Hort erhalten, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. Dies gilt ab Montag, 18. Januar.

Zugleich wurde die Auflistung der systemrelevanten Berufe, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben, um die Steuerrechtspflege und das Bestattungswesen

 

> Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Damit entfällt auch die Differenzierung zwischen Fitnesscentern und sonstigen Indoor-Sporteinrichtungen. Ausgenommen sind Sportanlagen, die ausschließlich zu medizinisch notwendigen oder zu sozialtherapeutischen Zwecken genutzt werden.

 

> Neu ist auch, dass Kantinen – von Ausnahmen abgesehen – zu schließen sind, jedoch können Speisen und Getränke zur Mitnahme angeboten werden. Die Schließungsanordnung gilt nicht für Betriebe, sofern die Essensversorgung der Beschäftigten nicht anders zu bewerkstelligen ist. Sie gilt grundsätzlich auch nicht für Schulkantinen.

 

> Die bisherige nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr wird mit der neuen Verordnung aufgehoben, da sie bewusst nur auf die Weihnachtstage und den Jahreswechsel bezogen war.

 

Woidke ergänzte zur laufenden Impfkampagne: „Das Impfen ist entscheidend, um aus der Pandemie zu kommen. Wir müssen die Anfangsschwierigkeiten bei der Umsetzung der Impfstrategie schnell überwinden und auch nachsteuern. Wichtig ist, gerade die stark gefährdeten Gruppen schnell zu impfen. Dazu brauchen wir mehr Impfmöglichkeiten in der Fläche des Landes Brandenburg. Für die Lieferung des Impfstoffes brauchen wir vor allem Verlässlichkeit. Wir setzen hier darauf, dass der Bund seine Zusagen einhält.“

 

+++ Bund und Länder verlängern Lockdown bis Ende Januar +++ 05.01.2021

 

+++ Rathaus bis 10. Januar geschlossen +++ 02.01.2021

 

Prenzlau (spz). Auf Grundlage der aktuellen Eindämmungsverordnung ist die Stadtverwaltung Prenzlau bis einschließlich 10. Januar für den öffentlichen Besucherverkehr geschlossen. In dringenden Fällen können ab Montag, dem 4. Januar, Termine vereinbart werden.

 

Dies erfolgt telefonisch unter der Durchwahl 03984/75322 bzw. per Mail: buergerservice@prenzlau.de. Ebenfalls bis vorerst 10. Januar geschlossen sind die Einrichtungen im Dominikanerkloster - Stadtarchiv, Stadtbibliothek, Kulturhistorisches Museum - sowie die Stadtinformation.

 

+++ Guten Rutsch ins neue Jahr 2021 +++  31.12.2020

Unser Team wünscht Ihnen trotz der aktuellen Pandemie-Lage einen guten Rutsch ins neue Jahr 2021. Bleiben Sie gesund und beachten Sie bitte die Regeln zum Schutz der Mitmenschen!

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 31.12.2020 

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 31. Dezember 2020; 818 Personen geheilt, 1 261 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 37 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 401 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 29.12.2020 

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 29. Dezember 2020; 797 Personen geheilt, 1 185 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 36 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 352 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Feuerwerkskörper Appell: Auf private Feuerwerke ganz verzichten: Verkauf von Silvesterfeuerwerk wegen Corona in diesem Jahr verboten +++ 29.12.2020

 

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist in diesem Jahr bundesweit verboten. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz kurzfristig geändert, um Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern zu vermeiden und so die infolge der ansteigenden schweren COVID-19-Verläufe ohnehin schon stark belasteten Krankenhäuser etwas zu entlasten. Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist zwar grundsätzlich möglich, allerdings werden die Landkreise und kreisfreien Städte auf Grundlage der aktuellen Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg anordnen, auf welchen öffentliche Wegen, Straßen und Plätzen die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zum Jahreswechsel 2020/2021 untersagt ist. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher und Innenminister Michael Stübgen appellieren an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, aus Solidarität freiwillig auf private Feuerwerke am besten ganz zu verzichten.

 

Innenminister Stübgen: „Gegenseitige Rücksichtnahme ist das Gebot der Stunde. Keine Silvesterrakete ist es wert, dass die Zahl der Patienten in Krankenhäusern und Notaufnahmen steigt. Gerade jetzt nicht, wo die Kliniken wegen der Corona-Pandemie am Limit sind. Wir wünschen uns, dass alle gesund ins neue Jahr rutschen. Deshalb meine Bitte: Lassen Sie das Jahr ruhig, friedlich und leise ausklingen. Bringen Sie sich selbst und andere nicht durch Böller und Raketen in Gefahr.“

 

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Schon eine gewöhnliche Silvesternacht ist ein Ausnahmezustand für jede Rettungsstelle und Notfallambulanz. Sie müssen zahlreiche Patientinnen und Patienten mit oft schweren Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern versorgen. Dieses Jahr ist nicht gewöhnlich. Unsere Krankenhäuser sind aufgrund der Versorgung sehr vieler COVID-19-Patienten bereits jetzt an ihrer Belastungsgrenze. Deshalb müssen wir als Gesellschaft alles tun, um absehbare und vermeidbare Steigerungen des medizinischen Behandlungsbedarfs so gut es geht zu verhindern. Alle können in dieser Silvesternacht dazu beitragen, dass die Beschäftigten in den Krankenhäusern nicht noch stärker belastet werden. Auch wenn es vielen schwerfallen mag, auf das Feuerwerk im privaten Freundes- und Familienkreis zu verzichten, ist das in dieser Zeit für alle die beste Option.“

 

Nach § 22 der der aktuell auf Bundesebene geänderten Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist im gesamten Bundesgebiet der Verkauf und die Abgabe von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 in diesem Jahr untersagt. Das bedeutet: Raketen, Feuerwerksbatterien und Böller dürfen in Brandenburg nicht verkauft werden. Die Einhaltung dieses Verkaufsverbotes in den einschlägigen Verkaufsstellen wird von den Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit kontrolliert.

 

Eindämmungsverordnung

Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten.

 

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Wege einer Allgemeinverfügung die Untersagung der Verwendung von Pyrotechnik zum Jahreswechsel 2020/2021 auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen anzuordnen, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Metern durch einen erheblichen Teil der anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann.

Und alle Personen müssen die Aufenthaltsbeschränkungen im öffentlichen Raum beachten und am 1. Januar 2021 bis 02:00 Uhr wieder Zuhause sein (Ausnahmen davon gibt es zum Beispiel für den Weg zur Arbeit, für die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen oder die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen).

 

Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr: Im Zeitraum vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 sind Versammlungen (Demonstrationen) in Brandenburg untersagt.

 

Hinweise zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern:

 

Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Sicherheitsbestimmungen. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verboten ist das Abrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.

Hinweise zur Verwendung von Schallerzeugern

 

Das Design von Schallerzeugern, sogenannten Sound Emittern der Kategorie P 1, und deren Verpackung suggerieren dem Endverbraucher, dass es sich bei diesen Produkten um gewöhnliche Feuerwerkskörper handelt. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P 1 dienen jedoch nicht zu Vergnügungszwecken, sondern werden beispielsweise zur Abwehr von Tieren oder als akustische Notsignale verwendet. Das Abbrennen von Schallerzeugern mit einem Impuls-Schalldruckpegel von mehr als 120 dB und einem Blitzknallsatz sind nur für Inhaber einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis unter engen gesetzlichen Rahmenbedingungen erlaubt. Zuwiderhandlungen sind strafbar.

 

Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern

 

Feuerwerkskörper müssen grundsätzlich sicher aufbewahrt werden. Bewahren Sie niemals Ihren gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter auf. Und lagern Sie auf keinen Fall Anzündmittel und Feuerwerkskörper zusammen. Bewahren Sie das Feuerwerk so auf, dass es vor dem möglichen Zugriff von Minderjährigen geschützt ist. Bitte beachten Sie außerdem:

 

> Rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.

> Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.

> Nur geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 verwenden.

> Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.

> Feuerwerk nicht in der Nähe von Tankstellen, Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Fachwerkhäusern und Gebäuden zünden, die mit Reet gedeckt sind.

> Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer mit Wasser, besser noch ein Feuerlöscher).

> Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.

> Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration in der Regel brennbar ist.

> Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.

> Raketen senkrecht in Getränkekästen mit leeren Glasflaschen oder Ähnlichem stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.

> Niemals versuchen, „Fehlzünder“ ein zweites Mal anzuzünden.

> Niemals eigene Böller basteln, Feuerwerkskörper manipulieren oder illegale Böller verwenden.

> Schützen Sie sich insbesondere auf öffentlichen Plätzen gegen schädliche Lärmeinwirkungen (Knalltraumata) durch Ohrstöpsel.

 

+++ Impfen gegen Corona hat begonnen +++ 27.12.2020

 

+++  Corona: Weitere Einschränkungen notwendig – Neue Verordnung für Dienstag angekündigt – Woidke: „Wir müssen Leben retten“ +++ 14.12.2020

 

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist bundesweit ein sogenannter harter Lockdown notwendig. Darauf hat sich heute die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel einvernehmlich verständig. Auf einer anschließenden Pressekonferenz in Potsdam sagte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen ist der harte Schnitt jetzt dringend erforderlich. Dazu bestand heute große Einigkeit. Viele Äußerungen aus der Bevölkerung zeigen mir, dass dafür bei der großen Mehrheit Zustimmung und Verständnis besteht. Dafür mein Dank!“  

 

Die notwendige neue Eindämmungsverordnung wird umgehend erarbeitet und soll bereits morgen vom Kabinett beschlossen werden. Sie soll ab Mittwoch (16. Dezember) und bis vorerst 10. Januar 2021 gelten. Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts werden jedoch bereits ab morgigem Montag gelten. Aktualisiert wird auch die Quarantäneverordnung zum kleinen Grenzverkehr. 

 

Damit reagiert die Landesregierung auf die weiterhin hohen Infektionszahlen und vielen Todesfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. In den vergangenen Tagen wurden täglich neue Höchstwerte gemeldet. Für Deutschland wurden heute 20.200 neue Corona-Fälle gemeldet, das sind 2.433 mehr als am vergangenen Sonntag. Der bisherige Höchststand war an diesem Freitag mit bundesweit 29.875 gemeldeten Fällen erreicht worden. 

 

Brandenburgs bisheriger Höchstwert wurde am gestrigen Samstag mit 1.019 neuen Fällen binnen 24 Stunden erreicht. Am heutigen Sonntag sind es 751 neue Fälle. So sind laut LAVG in Brandenburg insgesamt 29.053 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020). Das sind 5.329 mehr als vor einer Woche. Die landesweite 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt heute 206,8. Vor einer Woche lag dieser Wert noch bei 145,0. Am 02. November, als der „Lockdown light“ in Kraft trat, lag die landesweite 7-Tages-Inzidenz noch bei 79,8. Die Gesamtzahl der Sterbefälle im Zusammenhang mit COVID-19 liegt für Brandenburg heute bei insgesamt 567, das sind 109 mehr als vor einer Woche. 

 

Woidke: „Durch den Lockdown-light im November ist keine Trendwende gelungen. Im Gegenteil: Inzwischen steigen die Zahlen wieder. Immer mehr Menschen erleben selbst oder im persönlichen Umfeld Erkrankungen und Todesfälle. Allmählich wird wirklich allen klar: Das ist brandgefährlich. Die Situation ist dramatisch. Die steigenden Todesfälle sind gerade jetzt in der Zeit vor Weihnachten schockierend. Das macht mich betroffen und macht mir große Sorgen. Die physischen Kontakte müssen deutlich verringert werden. Solange wir keine umfassende Impfung erreicht haben ist das der einzige Weg, um das tödliche Virus einzudämmen. Das ist nur durch klare und unmissverständliche Regeln möglich. Ich bitte nicht mehr, sondern fordere dringend auf: Brandenburgerinnen und Brandenburger Haltet Euch daran. Es liegt an uns allen und an niemandem sonst, das Virus zu besiegen.“ 

 

Unter anderem in der Lausitz wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen und der dortigen erheblichen Belastung des Gesundheitssystems bereits verschärfte Einschränkungen festgelegt. Mit der vorgesehenen neuen Verordnung werden viele Punkte, die bereits regional gelten, landesweit umgesetzt. 

 

Vorgesehene Umsetzung neuer Einschränkungen in Brandenburg: 

 

Mit dem heutigen MPK-Beschluss sollen die bestehenden Beschränkungen (z. B. Schließung Gaststätten und Kultureinrichtungen, Kontaktbeschränkung auf fünf Personen aus höchstens zwei Haushalte, wobei davon Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind) weiterhin und vorerst bis 10. Januar 2021 gelten.

 

Für die Weihnachtsfeiertage vom 24. Dezember bis 26. Dezember gilt, dass sich ein Haushalt unabhängig seiner eigenen Personenzahl mit maximal weiteren vier Personen treffen kann. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden dabei nicht mitgezählt. Damit soll gesichert werden. dass größere Familien nicht auseinandergerissen werden. Dringend wird daran appelliert, vor den Weihnachtstreffen Kontakte deutlich zu verringern („Schutzwoche“).

 

Landesweites An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr über die 5-er Begrenzung hinaus. Vorgesehen ist ein Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird untersagt. Von Feuerwerken wird grundsätzlich dringend abgeraten.

 

Der Einzel- und Großhandel sowie Einrichtungen mit Publikumsverkehr wird voraussichtlich ab 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 geschlossen. Ausgenommen davon sind: Lebensmittelhandel, Tierbedarfshandel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten.

Körpernahe Dienstleistungen bleiben untersagt. Dies soll künftig auch für das Friseurhandwerk Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

 

Zur Schule ist vorgesehen: In der Woche vom 14.12 bis 18.12.2021 Aussetzen des Präsenzunterrichts, außer bei den Abschlussklassen und Förderschulen. Das bedeutet, wer sein Kind zu Hause betreuen kann, sollte das tun. In der Woche vom 4.1. bis 10.1.2021 ausschließlich Distanzunterricht außer bei den Abschlussklassen und Förderschulen. In dieser Zeit nach den Weihnachtsferien wird Notbetreuung gewährleistet.

 

Für Kita bleiben geöffnet. Eltern, die dies ermöglich können, sollten ihre Kinder aber zu Hause betreuen.

Home-Office soll großzügigen ermöglicht werden.

 

Lieferung und Abholung von Speisen bleibt möglich, jedoch kein Verzehr vor Ort. Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit.

Gottesdienste sind nur unter Einhaltung strenger Hygieneregeln möglich. Bei Bedarf ist ein Anmeldesystem zu gewährleisten.

Für Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sind besondere Maßnahmen zu treffen. Notwendig werden regelmäßige Tests in kurzen Abständen und das Tragen von FFP-2-Masken.

 

Dringend abgeraten wird vor nicht zwingend notwendigen Reisen im In- und Ausland. Bei Reisen in ausländische Risikogebiete gilt die Quarantänepflicht.

 

Im Rahmen der MPK wurde vereinbart, das regionale Verschärfungen bei hohen Inzidenzen vorgenommen werden. Insofern werden die von den Landkreisen und kreisfreien Städten erlassenen weitergehenden Regelungen der Allgemeinverfügungen dort Bestand haben. Zugesichert wurde vom Bund eine umfassende Unterstützung betroffener Unternehmen. 

Vereinbart wurde auch, im Lichte der aktuellen Entwicklung am 5. Januar erneut im Rahmen der MPK zu beraten.

 

+++ Bund und Länderchefs beraten am Sonntag über harten Lockdown +++ 11.12.2020 

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 11.12.2020 

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 11. Dezember 2020; 514 Personen geheilt, 766 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 18 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 234 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Prenzlau: Absage traditionellen Neujahrsempfang für Januar 2021 +++ 09.12.2020

 

Prenzlau (spz). Er ist nicht nur ein Highlight im jährlichen Veranstaltungskalender der Stadt Prenzlau, sondern zudem auch der erste Höhepunkt eines jeden Jahres: der gemeinsame Neujahrsempfang des Bürgermeisters und des Standortältesten in Prenzlau. Jetzt wurde er aufgrund der Corona-Pandemie jedoch abgesagt. „Das Jahr 2020 hat uns alle vor ganz besondere Herausforderungen gestellt. Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Einschränkungen veränderten unser privates, alltägliches, aber auch unser gesellschaftliches Leben. Aufgrund derzeitiger gesetzlicher Bestimmungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen und zum Schutz von unser aller Gesundheit müssen wir leider den traditionellen gemeinsamen Neujahrsempfang der Stadt Prenzlau mit dem Fernmeldebataillon 610 für Januar 2021 absagen,“ so Bürgermeister Hendrik Sommer. „Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben und so wollen wir den Empfang im Frühling nachholen. Vorausgesetzt, das Infektionsgeschehen lässt dies dann zu“, so das Stadtoberhaupt, der mit dem Standortältesten bereits einen Termin vereinbart hat: am 20. Mai.

 

+++  Reiseregelungen für Besucher +++ 09.12.2020

 

Uckermark (red). In diesen Tagen häufen sich auch am Bürgertelefon des Landkreises Uckermark Fragen zum Thema Verwandtenbesuche aus dem In- und Ausland.

 

Gemäß dem Bund-Länderbeschluss sind die Bürgerinnen und Bürger deutschlandweit aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt sowohl für die Einreise aus ausländischen Risikogebieten als auch für Inlandsreisen.

 

Die Zahl der Neuinfektionen ist immer noch auf einem sehr hohen Niveau. Auch im Landkreis Uckermark infizieren sich seit mehreren Wochen täglich sehr viele Menschen. Eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 140 und ein Infektionsgeschehen, das sich mittlerweile in der gesamten Fläche ausgebreitet hat, machen es dringend notwendig, die Kontakte auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.

 

Wer dennoch nicht auf Verwandtenbesuche verzichten will, sollte die folgenden Regeln kennen und zwingend einhalten:

 

  1. Im gesamten Land Brandenburg gilt in allen Beherbergungsbetrieben und -einrichtungen ein Beherbergungsverbot für touristische Zwecke, das auch Verwandtenbesuche einschließt.

     

  2. Wer aus einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen ausländischen Risikogebiet nach Deutschland einreist, ist verpflichtet, sich unverzüglich auf direktem Wege in die Wohnung bzw. Unterkunft zu begeben und dort für zehn Tage in häuslicher Quarantäne zu bleiben. Außerdem ist unverzüglich das Gesundheitsamt über die digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) zu kontaktieren. Die Quarantäne kann frühestens fünf Tage nach der Einreise beendet werden, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, das bestätigt, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Dieser Test darf aber frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt worden sein.

     

  3. Sollten innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise Krankheitssymptome auftreten, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen, ist unverzüglich das Gesundheitsamt zu kontaktieren. Das gilt auch, wenn das Testergebnis zuvor negativ war.

     

    Darüber hinaus sollte sich jeder vor Reiseantritt mit den landesrechtlichen Regelungen für die Ein- und Rückreise in andere Bundesländer bzw. ins Ausland vertraut machen.

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 09.12.2020 

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 09. Dezember 2020; 473 Personen geheilt, 718 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 18 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 227 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

 

+++ Bund und Länder verlängern Teil-Lockdown bis 10. Januar 2021 +++ 03.12.2020 

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 30.11.2020 

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 30. November 2020; 329 Personen geheilt, 547 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 11 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 207 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. Der Landkreis Uckermark gilt weiterhin als Risikogebiet. 

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 23.11.2020 

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 23. November 2020; 267 Personen geheilt, 426 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 10 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 149 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. Der Landkreis Uckermark gilt weiterhin als Risikogebiet. 

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 20.11.2020 

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 20. November 2020; 254 Personen geheilt, 373 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 9 Personen an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 110 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. Der Landkreis Uckermark gilt seit 30. Oktober als Risikogebiet. 

 

+++ Bund und Länder tagen am Montag um 14:00 Uhr per Schaltung +++ 15.11.2020 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 15.11.2020 

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 15. November 2020; 188 Personen geheilt, 321 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 8 Personen an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 125 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. Der Landkreis Uckermark gilt seit 30. Oktober als Risikogebiet. 

 

+++ Brandenburg bereitet Start der Corona-Impfungen vor +++ 13.11.2020

 

Erste Impfzentren sollen in Potsdam und im Raum Cottbus entstehen – Mobile Impfteams sollen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern impfen – Impf-Materialien werden beschafft

 

Brandenburg (red). Das Land Brandenburg bereitet sich mit Hochdruck auf den Start der Corona-Impfungen vor. Das Gesundheitsministerium führt dazu notwendige Gespräche mit den Kommunen, der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBB), Hilfsorganisationen, Bundeswehr und weiteren wichtigen Partnern der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung.

 

Es ist geplant, zunächst mit zwei größeren Impfzentren im Land sowie mehreren mobilen Impfteams zu starten. Sobald ein zugelassener Impfstoff verfügbar ist, soll ein Impfzentrum in Potsdam und eins im Raum Cottbus aufgebaut sein. Die genauen Standorte stehen zurzeit noch nicht fest. Von dort aus startend sollen die Impfungen flächendeckend ausgerollt werden. Langfristig sollen weitere Impfzentren entstehen. Das erklärte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher heute in Potsdam bei der Eröffnung eines neuen Corona-Testzentrums, das die KVBB gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz in der Metropolis-Halle in Potsdam zur Entlastung der niedergelassenen Ärzte eingerichtet hat.

 

Gesundheitsministerin Nonnemacher erklärte: „Über die Nachricht, dass schon bald erste Impfstoffe zugelassen werden könnten, bin ich sehr froh. Es ist der Schlüssel für die Rückkehr zur Normalität, die wir uns zwar bald wünschen, bis zu der es aber noch ein langer Weg ist. Unser Ziel ist es, landesweit so schnell wie möglich hohe Impfraten zu erreichen. Wann genau Impfstoffe tatsächlich zur Verfügung stehen, ist aber noch offen. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Impfung weiter Teile der Bevölkerung viel Zeit und viele Ressourcen in Anspruch nehmen wird. Anfangs werden nur begrenzt Impfdosen verfügbar sein. Deshalb werden – nach den Leitlinien der Ständigen Impfkommission (STIKO), des Deutsche Ethikrats und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina – zuerst nur Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, sowie Beschäftigte aus systemrelevanten Bereichen wie dem Gesundheitswesen und der Pflege berücksichtigt werden können. Allerdings können auch diese Empfehlungen erst dann präzisieret werden, wenn der jeweilige Impfstoff tatsächlich vorliegt. Die Vorbereitung für einen reibungslosen Start der Impfungen laufen in Brandenburg, wie in ganz Deutschland, auf Hochtouren.“

 

Die Aufgabe sei gewaltig. „In extrem kurzer Planungszeit müssen wir personalintensive Strukturen schaffen, obwohl die Charakteristika und die Mengen der zuerst verfügbaren Impfstoffe noch gar nicht feststehen. Einige der Impfstoffe, die kurz vor der Zulassung stehen, sind äußerst anspruchsvoll hinsichtlich Transport, Lagerung und Umgang. Das alles ist mit einem enormen Organisations- und Logistikaufwand verbunden. In kurzer Zeit tausende Menschen impfen zu können, setzt nicht nur sehr viel medizinisches Personal voraus, sondern es muss auch ein umfassendes Termin- und Dokumentationsmanagement installiert werden. Das hat Deutschland noch nie in solch kurzer Zeit planen und umsetzen müssen. Ein Kraftakt. Ich bitte deshalb auch um Verständnis, dass die Vorbereitung für ein solch gewaltiges Unterfangen nicht in einer Woche vollständig abgeschlossen sein können“, betonte Nonnemacher.

 

Das Land sei auf die Unterstützung aller Kräfte im Gesundheitswesen, von Hilfsorganisationen, der Bundeswehr und des Zivil- und Katastrophenschutzes angewiesen. „Uns ist bewusst, dass die Umsetzung der nationalen Impfstrategie besonders für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte eine enorme zusätzliche Belastung darstellt. Ich danke der Kassenärztlichen Vereinigung sowie Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, dass sie uns bei der Organisation und der Ausstattung der notwendigen Impfzentren und bei der Durchführung der Impfungen unterstützen“, so Nonnemacher.

 

Bund und Länder haben sich vor einer Woche auf ein einheitliches Vorgehen beim Impfen verständigt. Die COVID-19-Impfstoffe werden vom Bund über die Europäische Union beschafft, finanziert und an zentrale Anlaufstellen in den Ländern geliefert. Die Länder sind für die strategische Planung der Impfzentren sowie mobiler Teams, der Planung hinsichtlich der beteiligten Akteure, für die Beschaffung und Finanzierung der zur Impfung erforderlichen Materialien (zum Beispiel Kochsalzlösung, Spritzen, Kanülen, Hautdesinfektion, Pflaster) sowie für die Organisation und Durchführung der Impfungen in Impfzentren und durch mobile Teams verantwortlich. Bei Bedarf können die Länder die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung und weitere Akteure in deren Aufbau und die Organisation einbinden. Der Bund wird sich hälftig über die GKV an den Kosten der Impfzentren einschließlich mobiler Impfteams beteiligen.

 

Mit Unterstützung des Innenministeriums wird in Brandenburg die zur Impfung erforderlichen Materialien über den Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (ZDPol) beschafft. Erste Bestellungen sind bereits ausgelöst. Unter anderem werden vom Land rund 3 Millionen 1ml-Spritzen und Kanülen, rund 3 Millionen Pflaster, über 3,5 Millionen Alkoholtupfer sowie Ultratiefkühltruhen und Kühlcontainer beschafft. Brandenburg hat sich für eine zentrale Anlaufstelle für die Anlieferung der Impfstoffe entschieden.

 

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Nun gilt es schnell alle konzeptionellen Anforderungen zu klären und zu bearbeiten, denn sie sind notwendige Voraussetzungen für die Errichtung funktionierender Impfstrukturen. Wenn diese Anforderungen geklärt sind, kann final entschieden, wo, wann und wie mögliche Impfstellen errichtet und mobile Impfteams eingesetzt werden können.“

 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut, der Deutsche Ethikrat und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hatten am Montag (09.11.) ein Positionspapier zur Priorisierung der COVID-19-Impfstoffe vorgestellt. Da anfangs Impfstoffe anfangs nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen, sollen Impfungen zunächst an priorisierten Personengruppen durchgeführt werden: Menschen, die das höchste Risiko haben für einen schweren oder tödlichen Verlauf einer Covid-19-Erkrankung. Berufsgruppen, die sich um Covid-19-Kranke kümmern und sich dadurch hohen Risiken für die eigene Gesundheit aussetzen, etwa das Personal in der Alten- und Gesundheitspflege. Und Personen, die für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen, wie etwa Beschäftigte der Gesundheitsämter, Feuerwehr, Polizei sowie Lehrer*innen und Erzieher*innen. Aber erst wenn ein Impfstoff zugelassen sein wird, kann die STIKO konkrete Empfehlungen zur Priorisierung aussprechen.

 

+++ Infektionsgeschehen in der Uckermark weiterhin auf hohem Niveau +++ 11.11.2020

 

Uckermark (red). Für den Landkreis Uckermark stellt sich die Lage mit Stand 11.11.2020, 10 Uhr folgendermaßen dar:

 

Seit Beginn der Pandemie im Frühjahr wurde bei insgesamt 283 Personen eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt. Sieben Menschen sind mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben. Sechs von ihnen hatten eine Infektion im Zusammengang mit Covid-Ausbrüchen in Krankenhäusern innerhalb und außerhalb des Landkreises erworben

 

Die 7-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der in den zurückliegenden sieben Tagen im Landkreis nachgewiesenen Infektionen je 100.000 Einwohner, liegt bei aktuell 68,9.

 

Das Ausbruchgeschehen in Einrichtungen der Stephanus-Stiftung in Templin stellt die Verantwortlichen beim Träger und im Landkreis vor besondere Herausforderungen. Inzwischen sind in den Einrichtungen der Stephanus-Stiftung in Templin insgesamt 11 Fälle bei Bewohnern und 12 Covid-19-Infektionen beim Personal bestätigt. Die meisten Fälle konzentrieren sich in beiden Gruppen im Heinrich-Grüber-Haus des Waldhofes. Darüber hinaus traten Einzelfälle beim Personal der Werkstätten, des Förder- und Beschäftigungsbereiches und der Waldhofschule auf. Darüber hinaus wurden im Sonnenwinkel der Stephanus-Stiftung in Haßleben 2 Fälle (je 1x Personal, 1x Bewohner) bestätigt.

 

Die am 10.11. neu hinzugekommenen drei Fälle zeigen, dass der Ausbruch noch nicht beherrscht ist. Die Entscheidung vom 06.11.2020, für sämtliche Bereiche per Allgemeinverfügung Quarantäne anzuordnen, war notwendig und richtig, auch wenn sie erhebliche Folgen für den Betrieb, die Bewohner und das Personal hatte.

 

Ziel aller Maßnahmen war und ist es, das Infektionsgeschehen einzudämmen und danach schrittweise wieder die einzelnen Bereiche öffnen zu können, wenn Kreuzungen und Switch von Personal und/oder Bewohnern zwischen den einzelnen Einrichtungen des Waldhofes zuverlässig vermieden werden. Besondere Anstrengungen unternimmt das Gesundheitsamt, um die beiden Kindertagesstätten, die sich außerhalb des Waldhofes befinden, offen zu halten. Dies ist aktuell möglich, weil von dort keine Covid-19-Meldungen vorliegen und auch die Rate von Kinder mit Atemwegsinfekten gering ist.

 

Aus der Kita und dem Hort in Tantow wurden nach angeordneter Quarantäne am 07.11. keine weiteren Covid-Fälle gemeldet. Wenn dies so bleibt, besteht die Hoffnung, die Einrichtung nach Ablauf der Quarantäne wieder öffnen zu können. Über das Ende der Quarantäne informiert das Gesundheitsamt alle Betroffenen telefonisch. Nur wenn sie symptomfrei geblieben sind oder nach durchgemachter Erkrankung bereits über 48 Stunden frei von jeglichen Covid-Symptomen sind, ist die Entlassung Abgesonderter möglich.

 

Dem Wunsch einiger Bürgermeister folgend hat Landrätin Karina Dörk entschieden, dass ab heute (11.11.2020) das Infektionsgeschehen nach Gemeinden untergliedert auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht wird. Nachzulesen ist das unter www.uckermark.de Startseite, Coronavirus.

 

Dort werden ebenfalls Gemeinschaftseinrichtungen aufgeführt, die aufgrund von Covid-19-Meldungen von Quarantänen betroffen sind. Bei zuverlässiger Umsetzung der Hygienekonzepte ist es in den meisten Einrichtungen möglich, die Quarantäne nur für die betroffenen Gruppen bzw. Klassen anzuordnen. Das Gesundheitsamt steht dabei nach jeder Fallmeldung (auch an den Wochenenden) in engem Kontakt mit den Einrichtungsleitern und Schulleitern. Diese unterstützten die Kontaktpersonennachverfolgung, indem sie Listen von Kindern und Personal erstellen: Sie unterstützen bei der Unterrichtung von Betroffenen, um ohne Zeitverzug auf die mögliche Ansteckung hinzuweisen und über Maßnahmen zu informieren. So ist davon auszugehen, dass bei Erscheinen der Einrichtungsmeldung alle Betroffenen bereits durch die Einrichtung und/oder das Gesundheitsamt informiert sind. Den Eltern nicht betroffener Kinder ermöglicht die Information, die Gesundheit ihrer Kinder im Hinblick auf Covid-Symptome kritisch im Blick zu behalten und bei Beschwerden den Hausarzt ihrer Kinder und das Gesundheitsamt zu informieren.

 

Seit einer Woche haben Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Landkreis Uckermark die Möglichkeit, auf einem Online-Formular ihren Daten zu hinterlassen, um nach Information über einen Kontakt zu einer positiv getesteten Person eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Von dieser Möglichkeit wird sehr rege Gebrauch gemacht. Allerdings bittet das Gesundheitsamt um Verständnis dafür, dass aufgrund der hohen Anzahl gemeldeter und festgestellter Kontaktpersonen nicht umgehend Kontakt zu den jeweiligen Personen aufgenommen werden kann. Die Liste wird nach Prioritäten abgearbeitet. So haben insbesondere Beschäftigte, die in medizinischen oder Pflegeberufen tätig sind ebenso Vorrang wie Mitarbeiter in Schulen und Kitas. Wer darüber informiert wurde, dass er Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, sollte sich umgehend selbst isolieren und bei Symptomen den Hausarzt telefonisch kontaktieren.

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 10.11.2020 

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 10. November 2020; 123 Personen geheilt, 247 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 7 Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 117 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. Der Landkreis Uckermark ist weiterhin Risikogebiet. In Quarantäne befinden sich nach Angaben 1 383 Personen. 

 

+++ Verwaltungsgebäude ab morgen für Publikumsverkehr geschlossen – Kfz-Zulassungsstelle bleibt weiterhin offen +++ 10.11.2020

 

Uckermark (red). Aufgrund des weiter steigenden Infektionsgeschehens werden ab morgen (Mittwoch, dem 11.11.2020) bis Ende des Jahres die Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung Uckermark an den Standorten Prenzlau, Angermünde, Schwedt und Templin für den Besucherverkehr geschlossen. Analog der Verfahrensweise im Frühjahr sind die Kundenkontakte vorrangig per Telefon oder E-Mail zu führen bzw. vorab telefonisch Termine zu vereinbaren.  

 

Eine Ausnahme gilt für die Kfz-Zulassungsstelle. Unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln bleibt diese weiterhin für den Publikumsverkehr geöffnet.

 

Nicht nur für die Gebäude, sondern für das gesamte Gelände gilt Maskenpflicht.

 

+++ Feiern in der Uckermark aufgelöst +++ 08.11.2020 

 

Einige Corona-Verstöße wurden am Wochenende in der Uckermark verzeichnet. Beamte mussten u. a. einen Kindergeburtstag auflösen sowie eine weitere Feierlichkeit. Eine weitere Person hat gegen die Quarantäne-Verordnung verstoßen.  Alle Verstöße werden nun dem Landkreis Uckermark weitergeleitet. 

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 07.11.2020 

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 07. November 2020; 96 Personen geheilt, 242 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 7 Personen an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 139 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. Der Landkreis Uckermark ist seit 07. November wieder Risikogebiet. In Quarantäne befinden sich nach Angaben 1 383 Personen. 

 

+++ Knapp 47 Millionen Euro KfW-Corona-Hilfen für Barnim und Uckermark +++ 06.11.2020

 

Berlin / Uckermark / Barnim  (red). Der SPD-Bundestagsabgeordnete für die Uckermark und den Barnim, Stefan Zierke, informiert, dass die Unternehmen im Wahlkreis bislang knapp 47 Millionen Euro an KfW-Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben.

 

Insgesamt wurden 197 Anträge für Finanzhilfen erfolgreich gestellt. Davon entfallen 125 Anträge auf den Barnim mit einem Finanzvolumen in Höhe von 32.207.764 Euro. In der Uckermark wurden insgesamt 72 Anträge mit einem Volumen in Höhe von 14.670.000 Euro bewilligt.

 

„Es ist gut zu wissen, dass die Finanzhilfen im Rahmen der KfW-Programme fließen und auch gut angenommen werden. Hier sind allerdings noch nicht die direkten Finanzhilfen des Bundes mit eingebunden, die die Unternehmen im Rahmen der Sofortprogramme erhalten. So können Unternehmen zeitnah eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Auch die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige und Freiberufler werden verlängert. Dabei werden die Corona-bedingten Umsatzausfälle mit staatlichen Zuschüssen zu betrieblichen Fixkosten abgefedert“, so Stefan Zierke (SPD).

 

„Ich hoffe, dass alle Unternehmen und sozialen sowie kulturellen Einrichtungen gut durch den November kommen und die zusätzlichen Staatshilfen in Anspruch nehmen. Es ist richtig, dass der Staat die Verluste in diesem wirtschaftlichen Bereich finanziell kompensiert. Denn wir müssen im Auge behalten, dass das Gesundheitssystem weiter leistungsfähig bleibt. Dort wird seit Monaten schon Außergewöhnliches geleistet. Wenn dieser Bereiche in die Knie geht, können wir das eben nicht mit Geld ausgleichen. Das muss uns bewusst sein. Es geht die Gesundheit von uns allen“, so Zierke.

 

„Im Gegensatz zum Frühjahr ist es umso besser, dass unsere Kinder einen geordneten Tagesablauf haben und in die Kita und in die Schule gehen können. Damit nehmen wir auch Druck aus den Familien. Auch wenn die Einschnitte hart sind, müssen wir zusammenstehen, helfen und so gemeinsam die Krise meistern“, so Zierke abschließend.

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 06.11.2020 

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 06. November 2020; 91 Personen geheilt, 212 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 6 Personen an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 115 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. Der Landkreis Uckermark ist seit 06. November kein Risikogebiet mehr. 

 

+++ Corona-Ausbruch im Waldhof Templin +++ 05.11.2020

 

Uckermark (red). Dem Gesundheitsamt des Landkreises Uckermark wurde ein Corona Ausbruch in Einrichtungen der Stephanus-Stiftung auf dem Gelände Waldhof Templin gemeldet. Mit Stand 05.11.2020, 8 Uhr sind insgesamt 10 Bewohner und 5 Beschäftigte mit dem Sars-CoV-2-Virus infiziert. Betroffen sind die Werkstatt Templin und das Heinrich-Grüber-Haus.

 

Das Gesundheitsamt ist in enger Zusammenarbeit mit der Stephanus Stiftung, den Einrichtungsleitern und dem Sozialamt des Landkreises tätig, um die Infektionsskette aufzuarbeiten, das Infektionsgeschehen einzudämmen und die weitere Betreuung der Bewohner und Beschäftigten zu sichern. Die Werkstatt ist für den Regelbetrieb geschlossen. Quarantäne wurde angeordnet. Schule und Kita, die sich ebenfalls auf dem Waldhof-Gelände befinden, sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen.

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 05.11.2020 

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 05. November 2020; 87 Personen geheilt, 212 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 6 Personen an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 119 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. Der Landkreis Uckermark gilt seit 30. Oktober als Risikogebiet. 

 

+++ Fallzahlen steigen weiter – Landrätin appelliert an Vernunft und bittet um Verständnis +++ 04.11.2020

 

Uckermark (red). Die Anzahl der Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Uckermark, die sich mit dem Sars-CoV-2-Virus infiziert haben, ist auch in der zurückliegenden Woche weiter deutlich angestiegen.

 

Mit Stand 04.11.2020 haben sich seit Beginn der Pandemie insgesamt 201 Personen infiziert. Sechs Frauen und Männer sind seitdem mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben. Die 7-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen je 100.000 Einwohner innerhalb der zurückliegenden sieben Tage, liegt bei 59,7. Damit zählt auch der Landkreis Uckermark seit dem 30. Oktober zu den Risikogebieten. In Quarantäne werden aktuell 590 Personen betreut.

 

Zum Vergleich: Bis zum 1. Oktober wurde bei insgesamt 53 Personen eine Infektion nachgewiesen. Die 7-Tage-Inzidenz, lag zu diesem Zeitpunkt bei 1,7. Zwei Personen waren im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben.

 

Damit haben sich in der Uckermark innerhalb nur eines Monats dreimal so viele Personen mit dem Virus infiziert wie in Summe in den gesamten sieben Monaten seit Beginn der Pandemie. Die Anzahl der Uckermärkerinnen und Uckermärker, die mit Covid-19 verstorben sind, hat sich im Oktober verdreifacht.

 

Besorgniserregend ist auch die hohe Anzahl an Personen, die im Zuge der Kontaktpersonensuche bei positiv auf das Virus Getesteten ermittelt werden. Nicht selten haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, die mittlerweile von zehn Kameradinnen und Kameraden der Bundeswehr unterstützt werden, zwischen 40 und 70 Personen zu kontaktieren und in häusliche Quarantäne zu schicken.

 

In diesem Zusammenhang appelliert Landrätin Karina Dörk zum wiederholten Male an die Eigenverantwortung und die Verpflichtung jedes Einzelnen, Kontakte auf das zwingend notwendige Maß zu reduzieren. „Die Eindämmungsmaßnahmen, die seit Anfang dieser Woche gelten, sind schmerzhaft, aber leider unvermeidbar. Ich bin sehr froh, dass Konsens bei allen politisch Verantwortlichen darüber besteht, Schulen und Kitas offenzuhalten. Aber dafür muss das Infektionsgeschehen spürbar zurückgedrängt werden,“ so die Landrätin.

 

Auf die Eigenverantwortung und -verpflichtung verweist auch Amtsärztin Dr. Michaela Hofmann: „Wer den Verdacht hat, sich infiziert zu haben oder in den zurückliegenden fünf Tagen Kontakt zu einem Infizierten hatte, hat sich umgehend selbst zu isolieren und das Gesundheitsamt oder das Bürgertelefon des Landkreises zu informieren.“

 

Bei Symptomen ist darüber hinaus telefonisch der Hausarzt zu kontaktieren, um die weitere Verfahrensweise abzusprechen. In akuten Fällen kann der ärztliche Bereitschaftsdienst über die Rufnummer 116 117 und nur in lebensbedrohlichen Situationen der Notarzt über die 112 kontaktiert werden.

 

„Testungen bei symptomfreien Kontaktpersonen sind aus medizinischer Sicht nicht erforderlich. Die Labore arbeiten bereits jetzt an der Kapazitätsgrenze. Außerdem könnte ein negativer Test, der ja nur eine Momentaufnahme ist, im Einzelfall zu leichtfertigem Verhalten verleiten“, so die Amtsärztin und appelliert an die zwingende Einhaltung der gebotenen Anordnungen und Verhaltensweisen.

 

Um die Kontakterfassung und -nachverfolgung zu vereinfachen, steht seit heute auf der Internetseite des Landkreises (www.uckermark.de – Startseite Coronavirus) ein Formular zur Verfügung, in das Betroffene alle relevanten Informationen bereits selbst von zu Hause aus eintragen und an das Gesundheitsamt senden können.

 

Darüber hinaus wurde das Bürgertelefon des Landkreises seit heute personell auf insgesamt 17 Personen aufgestockt, da sich insbesondere aufgrund der steigenden Fallzahlen und der sich häufig ändernden Regelungen ein wachsender Informationsbedarf herausgestellt hat.

 

Darüber hinaus wird am kommenden Wochenende eine Sonderveröffentlichung im Lokalfuchs Prenzlau/Templin und im Märkischen Sonntag Angermünde/Schwedt erscheinen. Auf einer Doppelseite sind alle aktuell geltenden Beschränkungen und Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene übersichtlich dargestellt.

  

+++ Ordnungsamt kontrolliert Wochenmärkte +++ 03.11.2020

 

Auf Wochenmärkte gilt seit der neuen Verordnung vom 02.11.2020 wieder eine verschärfte Maskenpflicht. Kontrolliert wird die Einhaltung von Ordnungsämtern und der Polizei. 


+++ Betreten von UVG-Betriebshöfe für betriebsfremde Personen untersagt +++ 02.11.2020

 

Das Betreten der UVG-Gebäude ist ab sofort für betriebsfremde Personen untersagt. Bei verloren gegangenen Wertgegenständen oder Schülerfahrausweisen gilt es, sich vorher telefonisch anzumelden: unter der 03332 442-615 Mo – Do: 9:00 – 15:00 Uhr und Fr: 9:00 – 12:00 Uhr

 

+++ Aktuelles aus dem Dominikanerkloster Prenzlau +++ 02.11.2020

 

Prenzlau (dpr). Das Kulturhistorische Museum und das KlosterCafé haben aufgrund der Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen des Landes Brandenburg bis zum 30. November 2020 geschlossen.

Geplante Veranstaltungen sind abgesagt oder verschoben. Aktuelle Hinweise sind auf der Homepage des Dominikanerklosters Prenzlau eingestellt und werden regelmäßig aktualisiert.

 

Wer Rückfragen hat, kann sich telefonisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dominikanerklosters wenden. Kontakt: 03984/ 75 261 bzw. 75 262 für Veranstaltungen. Die Stadtbibliothek und das Stadtarchiv haben weiterhin für die Ausleihe von Medien und für Recherchen geöffnet.

 

+++ Einschränkungen bei der Nutzung öffentlicher Freizeitanlagen +++ 02.11.2020

 

Prenzlau (spz). Aufgrund der aktuellen Eindämmungsverordnung wird von Seiten der Prenzlauer Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass Bolzplätze, Skateranlagen und vergleichbare Anlagen nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushaltes genutzt werden dürfen.

 

Der Besuch von Spielplätzen ist ausschließlich Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gestattet und auch nur dann, wenn sie von einer aufsichtsbefugten Person begleitet werden.

+++ Bundesweiter Teil-Lockdown ist bis Ende November gültig und heute gestartet +++ 02.11.2020

+++ Ganz Brandenburg nun Risikogebiet +++ 02.11.2020

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 02.11.2020 

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 01. November 2020; 72 Personen geheilt, 167 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 5 Personen an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 102 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. Der Landkreis Uckermark gilt seit 30. Oktober als Risikogebiet. 

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 01.11.2020 

 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 01. November 2020; 69 Personen geheilt, 167 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 5 Personen an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 105 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. Der Landkreis Uckermark gilt seit 30. Oktober als Risikogebiet. 


+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 30.10.2020 

 
Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 30. Oktober 2020; 68 Personen geheilt, 157 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 5 Personen an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 84 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. Der Landkreis Uckermark ist nun mit dem heutigen Datum ein Risikogebiet.

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 29.10.2020 


Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 28. Oktober 2020; 60 Personen geheilt, 137 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 5 Personen an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 43 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Presseerklärung des Bürgermeisters der Stadt Prenzlau +++ 29.10.2020

 

Prenzlau (spz). Die rapide steigenden Infektionszahlen bei COVID 19 Erkrankungen haben zur gestrigen Entscheidung der Bundesregierung zum „Lockdown light“ geführt. Mir ist bewusst, dass diese Entscheidung weitreichende Folgen für die betroffenen Unternehmen hat. Nicht alle Maßnahmen sind im Detail für jeden einzelnen erklär- und nachvollziehbar. Insbesondere deshalb, weil sich die Infektionszahlen bisher bundesweit sehr unterscheiden und teilweise auch sehr verschiedene Fachmeinungen geäußert werden. Dennoch gilt für uns alle, dass die jetzt festgesetzten Maßnahmen umzusetzen sind. Als Bürgermeister rufe ich die Prenzlauerinnen und Prenzlauer in der aktuellen Situation auf, sich solidarisch zu verhalten, die Festlegungen und Maßnahmen einzuhalten und zu befolgen - insbesondere das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes betreffend - um so dafür zu sorgen, dass die Infektionszahlen zum Stagnieren kommen und bestenfalls zurückgehen. Das sollte jedem Einzelnen wichtig sein mit Blick auf die jetzt betroffenen Unternehmen wie auch auf das bevorstehende Weihnachtsfest. Gleichzeitig bitte ich darum, nach Möglichkeit die lokale Wirtschaft zu unterstützen und zu stärken und den Lieferservice der Gastronomen ebenso zu nutzen wie City-Gutscheine zu erwerben. Das ist Ausdruck lokalen Handelns und trägt zur Stabilisierung und zum Erhalt von Einzelhandelsgeschäften, Gastronomiebetrieben und Dienstleistern vor Ort bei. 

 

Im Zusammenhang mit dem aktuellen Lock Down bitte ich weiterhin alle darum, ihre Kontakte dahingehend zu überprüfen, ob diese unbedingt notwendig sind. Das betrifft berufliche Kontakte ebenso wie private. Hier kann man in vielen Fällen sicherlich auf telefonische Besprechungen, Verständigung per Mail oder Online-Treffen zurückgreifen. Die Prüfung aller Begegnungen hinsichtlich der tatsächlichen Notwendigkeit bezieht sich auch auf Behördengänge. Sollten diese nicht unbedingt notwendig sein, ist davon abzusehen bzw. der Onlinekontakt oder der telefonische Kontakt zu nutzen. 

 

In der Stadtverwaltung Prenzlau gilt ab dem heutigen Tag die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Verwaltungsgebäuden. Dies gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. 

 

Das Team der Stadtverwaltung ist bestrebt, dass wir unsere Dienstleistungen so lange wie möglich allen BürgerInnen und Bürgern anbieten können. Das Ordnungsamt der Stadt wird die seitens der Bundes- und Landesregierung getroffenen Festlegungen stichprobenartig und in enger Abstimmung mit allen anderen involvierten Behörden kontrollieren. 

 

+++ Inzidenzwert überschritten – Weitere Einschränkungen gelten +++ 28.10.2020

 

Uckermark (red). Erstmals hat auch der Landkreis Uckermark die Marke von 35 Corona-Infizierten auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Der 7-Tage-Inzidenzwert stieg heute auf 42. Zum Vergleich: Vor gut einer Woche, am 20.10.2020, hatte er noch bei 5,9 gelegen. In den zurückliegenden sieben Tagen wurden insgesamt 57 neue Infektionen bestätigt. 

 

Henryk Wichmann, stellvertretender Landrat, hat mit dem Überschreiten des Inzidenzwertes gerechnet. „Seit einigen Tagen verfolge ich mit großer Sorge den Anstieg der Fallzahlen. Sollte nicht schnellstens ein Umdenken und vor allem ein anderer Umgang mit der Situation erfolgen, stehen uns weitere Einschränkungen bevor, so Henryk Wichmann. Er appelliert nachdrücklich an alle Uckermärker: Bitte schränken Sie Ihre Kontakte auf das notwendigste Maß ein.“

 

Diese Entwicklung führt damit zu weiteren Einschränkungen, die ab sofort gelten. So darf in der Gastronomie zwischen 23 und 6 Uhr kein Alkohol ausgeschenkt werden. Für private Feiern gelten als Grenze 15 Gäste in der eigenen Wohnung und 25 in öffentlich angemieteten Räumen.

 

Wer eine Feier plant, bei der mehr als sechs Personen außerhalb des eigenen Haushalts erwartet werden, muss dies beim Landkreis anmelden. Zur Entlastung des Gesundheitsamtes wurde in der Uckermark das Ordnungsamt mit dieser Aufgabe betraut. Entsprechende formlose Anzeigen müssen damit drei Tage im Voraus beim Ordnungsamt des Landkreises Uckermark, Karl-Marx-Straße 1 vorliegen. Auf der Internetseite des Landkreises Uckermark kann dafür auch ein entsprechendes Formular verwendet werden (www.uckermark.de  Startseite, Coronavirus). Dabei handelt es sich nur um eine Anzeigepflicht, eine Genehmigung ist nicht erforderlich.

 

Ausgeweitet wird die Maskenpflicht, die über die bereits bestehenden Bestimmungen hinaus nun auch in Gaststätten, Büro- und Verwaltungsgebäuden und in Personenaufzügen gilt.

 

Für öffentliche Veranstaltungen wird die Teilnehmerzahl auf 250 Gäste außerhalb und 150 innerhalb von Gebäuden begrenzt. Entsprechende Hygienekonzepte sind weiterhin vom jeweiligen Veranstalter zu erarbeiten und durchzusetzen. 


+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 23.10.2020 


Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 23. Oktober 2020; 61 Personen geheilt, 94 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 3 Personen an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 30 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Fallzahl im Landkreis Uckermark steigt weiter +++ 22.10.2020 

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 22. Oktober 2020; 59 Personen geheilt, 86 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 3 Personen an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 25 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Testergebnisse aus Templiner Oberschule liegen vor +++ 15.10.2020

 

Uckermark (red). Entwarnung für die Schüler, Eltern und Lehrkräfte der Oberschule Templin: Nachdem in dieser Woche weitere Testungen vorgenommen wurden, liegen jetzt im Gesundheitsamt des Landkreises Uckermark alle Ergebnisse vor. Eine Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus wurde über den bekannten Fall hinaus bei keiner weiteren Person nachgewiesen.

 

Aufgrund weiterer bestätigter Fälle steigt die Gesamtzahl der Personen, die sich seit Beginn der Pandemie infizierten, mit Stand heute (15.10.2020, 10 Uhr) auf 68.

 

Damit gehört der Landkreis Uckermark weiterhin zu den Regionen mit den geringsten Fallzahlen innerhalb der Bundesrepublik. Das ist einerseits auf das vorbildliche Verhalten und Mitwirken der Uckermärkerinnen und Uckermärker zurückzuführen. Andererseits hat auch die konsequente und gründliche Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes bei der Kontaktnachverfolgung dazu beigetragen, mögliche Infektionsketten schnell zu unterbrechen.

 

„Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten haben gestern aufgrund der dramatisch steigenden Infektionszahlen strengere Regelungen für Regionen beschlossen, in denen die Inzidenzzahl von 35 bzw. 50 Fällen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wird. Ich vertraue auch weiterhin darauf, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in unserem Landkreis ihrer Verantwortung für sich und ihre Familien, Nachbarn und Freunde bewusst bleiben. Gerade im Herbst und Winter spielt sich das Leben in geschlossenen Räumen ab. Da sollte sich jeder die Frage stellen, ob er an großen Feiern oder Veranstaltungen teilnimmt. Ein Stück weit haben wir es in unserer Hand, die wiedergewonnene Normalität in einigen Bereichen zu erhalten und nicht zu gefährden“, so Landrätin Karina Dörk.


+++ Testergebnisse aus Templiner Oberschule liegen vor: Eine weitere Schülerin mit positivem Befund +++ 13.10.2020

 

Gestern (Montag, 12.10.2020) informierte das Gesundheitsamt des Landkreises Uckermark über die Infektion einer Schülerin der Oberschule Templin mit dem Sars-CoV-2-Virus. Daraufhin wurden insgesamt 72 Personen aus dem schulischen und privaten Umfeld des Mädchens getestet.

 

Die nun vorliegenden Laborergebnisse bestätigen eine weitere Infektion. Dabei handelt es sich um eine 13-jährige Schülerin. Da sie Kontakte zu weiteren Personen hatte, die noch nicht getestet wurden, wird dies mit Unterstützung der Eltern und der Schulleitung zeitnah durch das Gesundheitsamt organisiert und durchgeführt. Die anderen Testergebnisse, inklusive die der 27 Lehrkräfte, sind negativ.

 

+++ Weitere positive Befunde +++ 12.10.2020

 

Bei insgesamt fünf Personen aus dem Landkreis Uckermark wurde seit Ende der vergangenen Woche laborbestätigt eine Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus nachgewiesen. Da in einem der Fälle eine Schülerin der Oberschule Templin betroffen ist, wurden heute (12.10.2020) durch das Gesundheitsamt des Landkreises Uckermark insgesamt 72 Personen, darunter 27 Lehrkräfte, getestet.

 

Dank einer hervorragenden Vorbereitung und Mitwirkung der Schulleitung und der betroffenen Personen und Eltern konnte die Testung zügig und effizient erfolgen. Die Gesamtzahl aller Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Uckermark, die sich seit Beginn der Pandemie mit dem Sars-CoV-2-Virus infiziert haben, steigt mit dem heutigen Tag auf 66.

 

14 Personen sind aktiv infiziert. Eine Person wird in einem Krankenhaus außerhalb des Landkreises behandelt. In häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 170 Uckermärkerinnen und Uckermärker. 

 

+++ Kabinett denkt über Maskenpflicht in Büros nach +++ 06.10.2020

 

+++ Fallzahl in Brandenburg steigt weiter +++ 06.10.2020 

In Brandenburg sind mit dem Stand vom 06. Oktober 2020; 3 976 Personen geheilt, 4 522 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 173 Personen an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 382 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Fallzahl in Brandenburg steigt weiter +++ 03.10.2020 

In Brandenburg sind mit dem Stand vom 02. Oktober 2020; 3 919 Personen geheilt, 4 383 bestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie gezählt worden und 173 Personen an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 291 Personen aktiv an Covid-19 erkrankt, wie das Land Brandenburg mitteilte. 

 

+++ Aktuell sind 5 Personen aktiv infiziert +++ Drei weitere positive Corona-Befunde in der Uckermark +++ 02.10.2020

 

Uckermark (red). Das Gesundheitsamt des Landkreises Uckermark wurde gestern Abend (Freitag, 02.10.2020) über weitere positive Testergebnisse informiert. Im Zusammenhang mit der Familienfeier, an der ca. 60 Personen teilnahmen, und nach der – wie am 01.10.2020 informiert - bereits eine Frau aus der Uckermark erkrankte und positiv auf das Sars-Cov-2-Virus getestet wurde, sind jetzt weitere Fälle bestätigt worden: So wurde bei einem ein Ehepaar aus der Westuckermark das sich bereits in Quarantäne befand und im Laufe der Woche typische Symptome entwickelte, ebenfalls das Virus nachgewiesen.

 

Dem Gesundheitsamt ist bekannt, dass zusätzlich zum Indexfall bei mindestens sechs weiteren Teilnehmern der Familienfeier, die ihren Wohnsitz außerhalb der Uckermark haben, eine Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus bestätigt wurde.

 

Anlass genug für Landrätin Karina Dörk, noch einmal an das Verantwortungsbewusstsein und die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger zu appellieren, insbesondere jetzt, da die Feiern zumeist in geschlossenen Räumen stattfinden, auf die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten und gegebenenfalls die Anzahl der teilnehmenden Personen so zu begrenzen, dass eine eventuelle Ansteckung vermieden werden kann.

 

Unabhängig von diesem Fall, aber ebenfalls im Nachgang mit einer Familienfeier, erhielt das Gesundheitsamt einen weiteren laborbestätigten Befund. Dabei handelt es sich um einen 69-jährigen Mann aus der westlichen Uckermark, der nach Auftreten coronatypischer Symptome positiv getestet wurde und der sich in häuslicher Isolation befindet.

 

Die Gesamtanzahl aller Personen mit Wohnsitz im Landkreis Uckermark, die sich seit Beginn der Pandemie mit dem Sars-CoV-2-Virus infiziert haben, steigt mit dem heutigen Tag auf 56. Aktuell sind 5 Personen aktiv infiziert; davon wiederum vier Frauen und Männer mit Symptomen. Zwei Männer aus der Uckermark sind im Zusammenhang mit Covid-19 verstorben.

 

In häuslicher Quarantäne befinden sich aktuell 41 Personen.

 

+++ Weiterer positiver Befund +++  01.10.2020

 

Uckermark (red). Eine 48-jährige Frau aus der Westuckermark, die sich zurzeit außerhalb der Uckermark aufhält, ist positiv auf das Sars-CoV-2-Virus getestet worden. Sie war Ende der vergangen Woche Gast bei einer privaten Feier in der Uckermark. Da unmittelbar nach der Feier, an der insgesamt ca. 60 Gäste teilnahmen, eine Person ein positives Testergebnis erhielt, befand sich die Frau ebenso wie alle anderen Gäste bereits in häuslicher Quarantäne.

 

Ein Großteil der zurückliegenden Befunde und viele Quarantäneanordnungen der vergangenen Wochen haben ihren Ursprung in privaten Feiern. Aus diesem Grunde appelliert das Gesundheitsamt noch einmal nachdrücklich an alle Uckermärkerinnen und Uckermärker, sich ihrer Verantwortung für die eigene Gesundheit und die ihrer Angehörigen bewusst zu sein.

 

+++ Weiterer bestätigter Fall einer Covid-19-Erkrankung in der Uckermark +++ 21.09.2020

 

Dem Gesundheitsamt des Landkreises Uckermark wurde am Wochenende ein weiterer Fall einer Covid-19-Erkrankung gemeldet. Dabei handelt es sich um einen Gast der Familienfeier, der sich bereits seit Ende der vergangenen Woche in Quarantäne befindet.

 

Die weiteren engen Kontaktpersonen aus dem privaten und beruflichen Umfeld des Mannes wurden bereits ermittelt.

 

+++ Landrätin appelliert an die Uckermärkerinnen und Uckermärker Umsicht und Bedacht walten zu lassen +++ 18.09.2020

 

Uckermark (red). Gestern Vormittag (17.09.2020) wurde das Gesundheitsamt des Landkreises Uckermark darüber informiert, dass eine positiv auf das Corona-Virus getestete Person aus einem anderen Bundesland wenige Tage vor Symptombeginn eine private Feier in der Uckermark besucht hat. Auf dieser Feier waren ca. 70 Personen anwesend, die zum Teil auch aus anderen Bundesländern kamen.

 

Im Laufe des gestrigen Tages haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Teilnehmer der Feier kontaktiert und über die angeordnete Quarantäne informiert. Ob es im Zusammenhang mit dieser Feier zu weiteren Infektionen kam, wird sich in den kommenden Tagen zeigen. Sowohl bei diesem aktuellen Fall als auch bei den positiven Befunden der letzten Wochen in der Uckermark konnte das Gesundheitsamt immer eine private Feier als Infektionsherd ausmachen.

 

Aus diesem Grund appelliert Landrätin Karina Dörk nachdrücklich an alle Bürgerinnen und Bürger, auch und gerade bei Feiern und Veranstaltungen die drei wichtigsten Gebote: Abstand-Hygiene-Nachverfolgung einzuhalten: „Wir befinden uns weiterhin in einer Pandemie. Daher müssen Vorsichtsmaßnahmen zwingend eingehalten werden, um den Infektionsschutz zu gewährleisten. Das heißt: Jeder Kontakt mit anderen Menschen ist weiterhin mit einem gewissen Risiko verbunden. Oberstes Ziel ist und bleibt es, Ansteckungen zu vermeiden. Wir alle tragen die Verantwortung, diese Regelungen gewissenhaft umzusetzen und einzuhalten. Nicht nur in Europa, auch in der Bundesrepublik, steigen die Infektionszahlen stärker an als in den zurückliegenden Wochen. Im Interesse unserer eigenen Gesundheit und der unserer Familien, aber auch aus der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung heraus, einen weiteren Lockdown um jeden Preis zu verhindern, sollten wir mit Umsicht und Bedacht agieren.

 

Aus genau diesen Gründen habe ich auch entschieden, die für den 2. Oktober geplante Veranstaltung aus Anlass des 30-jährigen Bestehens der Deutschen Einheit auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.“

 

+++ Lehrerin in Termin erkrankt: Weiterer Covid-19-Fall in der Uckermark +++ 30.08.2020

 

Uckermark (red). Im Rahmen der Teststrategie des Landes Brandenburg erfolgten in der vergangenen Woche unter anderem Reihentestungen beim Personal der Waldhofschule Templin. Am Sonntag, dem 30. August, wurde dem Gesundheitsamt des Landkreises Uckermark der Sars-CoV-2-Nachweis bei einer Lehrerin gemeldet.

 

Unverzüglich wurden die relevanten Kontaktpersonen ermittelt. Dank der hervorragenden Unterstützung durch die Schulleitung konnten noch am Sonntag alle Betroffenen erreicht und informiert werden. Im beruflichen Umfeld wurden Quarantänemaßnahmen für acht Schüler und vier Mitarbeiter angeordnet.

 

In den kommenden Tagen wird eine Testung der Kontaktpersonen erfolgen, von deren Ergebnis gegebenenfalls weitere Maßnahmen abhängen.

 

+++ 64-jährige Frau an Covid-19 erkrankt: Weiterer Covid-19-Fall in der Uckermark +++ 04.08.2020

 

Uckermark (red). Am 4. August wurde dem Gesundheitsamt des Landkreises Uckermark ein weiterer Fall einer Covid-19-Erkrankung laborbestätigt mitgeteilt. Es handelt sich dabei um eine 64-jährige Frau aus der nördlichen Uckermark.

 

Die Frau wird aufgrund einer anderen Erkrankung außerhalb der Uckermark stationär behandelt. Bei der standardmäßigen Untersuchung auf das Virus wurde das positive Ergebnis bestätigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ermitteln gegenwärtig alle Kontaktpersonen.

 

Nach genau 41 Tagen endet damit die Phase einer coronafreien Uckermark. Zuletzt wurde das Gesundheitsamt am 24. Juni über die Erkrankung einer Frau mit dem Sars-Cov2-Virus informiert, die sich dauerhaft außerhalb der Uckermark aufhält, allerdings hier ihren Hauptwohnsitz hat.

 

Die Gesamtzahl aller bestätigten Fälle im Landkreis Uckermark seit Beginn der Pandemie steigt damit auf 46.

 

In diesem Zusammenhang appelliert das Gesundheitsamt an alle Bürgerinnen und Bürger, sich unbedingt an die geforderten Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Reiserückkehrer aus Risikogebieten haben sich unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden. Das Bürgertelefon Corona ist weiterhin montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 03984 – 70 2222 geschaltet.

 

+++ In Brandenburger Schulen gilt ab Schulstart 2020/2021 eine Maskenpflicht +++ 04.08.2020

 

+++ Quarantäne für Uckermärker wieder aufgehoben +++ 29.06.2020

 

+++ Gemeinschaftsunterkunft Templin und Erdbeerhof bei Prenzlau unter Quarantäne +++ 19.06.2020

 

+++ Corona-Block fortgesetzt +++ 19.06.2020

 

+++ Corona-Block wird eingestellt +++ 11.06.2020

 

Ab heute wird der Live-Block eingestellt. Wir wünschen Allen eine schöne Woche und bleiben Sie gesund!

 

Ihr Team von Blaulicht Prenzlau und dem Medienservice Tobias Olm!

 

+++ Kreisverwaltung ab Montag nach vorheriger Terminvereinbarung wieder geöffnet +++ 08.06.2020

 

Uckermark (red). Ab dem kommenden Montag (08.06.2020) werden die Dienstgebäude der Kreisverwaltung Uckermark nach vorheriger Terminvereinbarung wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Allerdings mit einigen Einschränkungen.

 

So ist es in den Ämtern, die stark von Kunden frequentiert werden, zwingend erforderlich, vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren. Diese Regelung betrifft insbesondere das Ordnungsamt mit den Bereichen Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle und Ausländerbehörde, sowie das Jobcenter, das Sozialamt und das Jugendamt.

 

Sowohl für das Jobcenter als auch für das Sozialamt und das Jugendamt gilt weiterhin die Regelung, dass Anträge auf dem Postweg sowie per E-Mail gestellt werden können. Sonstige Unterlagen oder Belege können ebenso per E-Mail oder auf dem Postweg an das Sozialamt oder Jobcenter übermittelt werden. Darüber hinaus stehen die Briefkästen in den Geschäftsstellen Prenzlau, Schwedt, Angermünde und Templin zur persönlichen Abgabe zur Verfügung.

 

Notwendige persönliche Beratungsgespräche werden in diesen Ämtern ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung durchgeführt. Zum persönlichen Beratungsgespräch ist eine Mund-Nasen-Bedeckung mitzunehmen.

 

Zur telefonischen Terminvereinbarung können Bürgerinnen und Bürger mit ihrem bekannten und zuständigen Sachbearbeiter oder Ansprechpartner direkt Kontakt aufnehmen, um einen Termin zu vereinbaren oder weitere Rücksprachen zu führen. Entsprechende Kontaktmöglichkeiten sind im Bescheid bzw. Briefkopf des jeweiligen Schriftverkehrs zu finden.

 

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der weiterhin geltenden eingeschränkten Kindertagesbetreuung ist die Hotline des Jugendamtes unter der Rufnummer 03984/70 2651 geschaltet. Anträge und Anfragen zur Notfallbetreuung und zur eingeschränkten Regelbetreuung können auch über die E-Mail-Adresse notfallbetreuung@uckermark.de oder als Fax unter der 03984/70 2199 gestellt werden. Zudem ist die Hotline des sogenannten „Eltern-Stress-Telefons“ des Jugendamtes weiterhin unter der Rufnummer 03984/ 70 4444 erreichbar.

 

Aber auch in allen anderen Bereichen der Kreisverwaltung ist es ratsam, vorab einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Ansprechpartner sind im Internet unter www.uckermark.de zu finden. Zentral ist die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 03984-700 sowie per E-Mail unter landkreis@uckermark.de erreichbar.

 

Darüber hinaus haben alle Besucher die allgemein gültigen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten und ihre Kontaktdaten beim jeweiligen Bearbeiter zu hinterlassen. In Fällen, bei denen der geforderte Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, besteht Maskenpflicht. Aus diesem Grunde müssen Besucher der Kreisverwaltung einen Mund-Nasen-Schutz mitbringen.

 

Aufgrund der weitgehenden Lockerungen war das Corona-Bürgertelefon beim Landkreis in den letzten Tagen nur noch selten nachgefragt. Deshalb wird es ebenfalls ab dem kommenden Montag seinen Betrieb einstellen. 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen der Verwaltung haben seit dem 19. März knapp 900 Anfragen, Anzeigen und Hinweise von Bürgern aus allen Teilen des Landkreises Uckermark, aber auch aus ganz Deutschland und teilweise aus dem Ausland entgegengenommen, beantwortet oder weitergeleitet.

 

+++ Zahl der Erkrankten steigt auf 37 +++ 27.05.2020

 

Uckermark (red). Fast 4 Wochen sind vergangen ohne dass es in der Uckermark einen neuen Fall einer laborbestätigten Covid-19-Erkrankung gab. Jetzt kommt eine weitere Person dazu, so dass die Gesamtzahl auf 37 steigt.

 

"Der Mann befindet sich in häuslicher Quarantäne und alle Kontaktpersonen wurden bereits ermittelt", berichtete Amtsärztin Dr. Michaela Hoffmann, am Mittwoch.

 

+++ Corona-Block pausiert +++ 20.05.2020 

 

Ab dem 21. Mai 2020 pausiert unser Corona-Block vorerst.

 

+++ Weiterhin keine neuen Corona-Fälle in der Uckermark +++ 18.05.2020

 

+++ Keine Neuerkrankung, aber ein weiteres Todesopfer +++ 15.05.2020

 

Die gute Nachricht zuerst: Die Gesamtzahl der Personen, bei denen eine Sars-CoV-2-Virus-Infektion laborbestätigt nachgewiesen ist, bleibt auch mit Stand 15.05.2020 12 Uhr unverändert bei 36. 32 Personen gelten als genesen, 2 Personen werden in Krankenhäusern außerhalb des Landkreises behandelt. 12 Frauen und Männer befinden sich zum jetzigen Zeitpunkt in Quarantäne.

 

Jedoch ist am 13.05.2020 ein 57-jähriger Mann, bei dem Ende März eine Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus festgestellt worden ist, in einem Krankenhaus außerhalb des Landkreises Uckermark verstorben. Damit erhöht sich die Anzahl der Verstorbenen auf 2, informierte der Landkreis Uckermark.

 

+++ Seebad öffnet erst Mitte Juli +++ 15.05.2020 

 

Normalerweise würde das Prenzlauer Seebad am 15. Mai in die Badesaison starten. In diesem Jahr müssen sich Badelustige jedoch noch gedulden, da die Saisoneröffnung auf den 13. Juli verschoben wurde. Acht Wochen lang ist der Badebetrieb dann erlaubt. Bis zum 6. September – dann ist die diesjährige Saison beendet. Geregelt sind diese Festlegungen in einer „Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zur Bestimmung der Badesaison für das Jahr 2020 im Land Brandenburg“, datiert vom 9. April.

 

In der Begründung heißt es, dass das Ministerium einen anderen Zeitraum als den vom 15. Mai bis zum 15. September eines Jahres bestimmen kann, „in dem mit einer großen Zahl von Badenden gerechnet werden kann.“ In der Begründung heißt es: „Mit der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sind gegenwärtig Festlegungen getroffen, die auch über den gegenwärtigen Geltungszeitraum hinaus Bedingungen vor Ort erwarten lassen, die einem gewohnten Badebetrieb entgegenstehen. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass in dem Zeitraum vom 15. Mai bis zum 12. Juli 2020 eine große Zahl von Badenden an den Badegewässern nicht zu erwarten ist. Es wird von Seiten der obersten Landesbehörde eingeschätzt, dass ab Mitte Juli 2020 aufgrund dann gelockerter Regelungen sich die Situation dahingehend verändert, dass ab diesem Zeitpunkt wieder mit einer großen Zahl von Badenden zu rechnen ist. Die Badesaison 2020 wird damit auf einen Zeitraum von acht Wochen befristet.“ (von spz)

 

+++ Lange begrüßt angekündigte Lockerung der Grenzkontrollen +++ 15.05.2020

 

Europaministerin Katrin Lange hat die heute von der Bundesregierung angekündigten Lockerungen der Grenzkontrollen und internationalen Verkehrseinschränkungen begrüßt: „Das ist jetzt zweifelsohne das richtige Signal“, sagte Lange heute in Potsdam. „Wenn die Corona-Restriktionen im Innern Schritt für Schritt aufgehoben werden, ist es nur folgerichtig, dass dies auch in den Außenbeziehungen erfolgt. Dass hier ebenfalls vorsichtig und schrittweise vorgegangen wird, ist richtig, denn die Corona-Lage ist noch nicht vorbei und könnte noch manche Unwägbarkeiten enthalten. Dennoch ist das Ziel klar: Es muss schnellstmöglich wieder Normalität in Europa und im internationalen Verkehr Einzug halten – das heißt: sobald eine verantwortungsbewusste Beurteilung der Pandemielage dies zulässt. Dem folgen die heutigen Festlegungen der Bundesregierung.“

 

Lange kündigte zudem an, erneut mit der polnischen Seite Kontakt aufzunehmen, um über die noch ausstehende Lösung für die Quarantäneregelungen für polnische Beschäftigte, die im Gesundheitsbereich tätig sind, zu sprechen. Lange wies darauf hin, dass aktuell keine Neuinfektionen in den grenznahen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs zu verzeichnen sind und dass sichergestellt werden könnte, dass die betreffenden Mitarbeiter in den Krankenhäusern mindestens einmal pro Woche getestet werden. „Den durchaus verständlichen Bedenken der polnischen Seite könnte so angemessen Rechnung getragen und gesundheitliche Risiken weitestgehend minimiert werden. Auch hier sollte die Rückkehr zur Normalität unser gemeinsames Ziel sein“, sagte Lange, die zugleich die „gutnachbarschaftlichen Beziehungen Brandenburgs zu Polen“ betonte, die sich auch in der schwierigen Corona-Phase bewährt hätten.

 

+++ Corona-Rettungsschirm: Weitere 17,5 Millionen Euro an Brandenburger Krankenhäuser ausgezahlt +++ 15.05.2020

 

Die Brandenburger Krankenhäuser haben jetzt zum fünften Mal Geld aus dem Corona-Rettungsschirm des Bundes ausgezahlt bekommen. Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), das für die Auszahlung in Brandenburg administrativ zuständig ist, hat nach einer Bedarfsabfrage eine Summe von 17,5 Millionen Euro an 50 Krankenhäuser ausgezahlt. Damit wurden für den Zeitraum 16. März bis 26. April 2020 insgesamt 115 Millionen Euro ausgezahlt.

 

Krankenhäuser erhalten einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen, um Kapazitäten für die Behandlung von Patienten mit einer Coranavirus-Infektion frei zu halten. Aufgrund solcher COVID-19 bedingter Sonderbelastungen stellt der Bund Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung.

Für jedes Bett, das dadurch im Zeitraum vom 16. März bis zum 30. September 2020 nicht belegt wird, erhalten die Krankenhäuser eine Pauschale in Höhe von 560 Euro pro Tag. Außerdem gibt es einen Bonus von 50.000 Euro für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen.

 

Die Ausgleichzahlungen werden von den Landesbehörden an die Krankenhäuser ausgezahlt. Grundlage dafür ist § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz. Die Krankenhäuser übermitteln die hierfür erforderlichen Daten und Informationen nach einem abgestimmten Verfahren. Die Bedarfsanmeldungen der Krankenhäuser sowie die Auszahlungen an diese erfolgen wöchentlich bis zum Monat September 2020.

 

+++ Weiterhin keine neuen Corona-Fälle in der Uckermark +++ 15.05.2020

 

+++ Landkreis ist vorbereitet +++ 

 

Krankenhäuser und Arztpraxen im Landkreis Uckermark sind vorbereitet auf den Coronavirus. Das zuständige Gesundheitsamt im Landkreis sprach am 10. März 2020 mit Bürgermeister, Amtsdirektoren, Vertreter von Polizei, THW und DRK, um sich über den Coronavirus zu beraten.

 

+++ Lockerungen, die mit der Neufassung der Eindämmungsverordnung gelten (12.02.2020) +++ 13.05.2020

 

Mit der Neufassung der Eindämmungsverordnung hat die Landesregierung weitgehende Lockerungen beschlossen, die im gesamten Land Brandenburg zeitversetzt wirksam werden.

 

Grundsätzlich sind weiterhin strenge Hygiene- und Abstandsregelungen zu beachten. Nach wie vor sind die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes auf ein Minimum zu reduzieren. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ist grundsätzlich einzuhalten.

 

Bund und Länder haben beschlossen, eine Infektions-Obergrenze einzuführen. Damit wird sichergestellt, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept vor Ort umgesetzt wird. Dabei entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte im Benehmen mit dem Gesundheitsministerium im Einzelfall über notwendige Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz.

 

Seit dem 9. Mai sind Spielplätze wieder geöffnet, die Verkaufsbeschränkung von 800 m² Verkaufsfläche wird aufgehoben und die Kontaktbeschränkungen werden auf zwei häusliche Gemeinschaften erweitert. Die vorübergehend geschaffenen Verkaufsmöglichkeiten an Sonn- und Feiertagen entfallen.

 

Nach wie vor untersagt sind öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen. Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern, z. B. Demonstrationen, können im Einzelfall auf Antrag genehmigt werden, sofern dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

 

Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen, Freizeiteinrichtungen, Volkshochschulen und Musikschulen.

 

Soweit es infektionsschutzrechtlich vertretbar ist, gelten jedoch die nachfolgenden Ausnahmen:

 

  • Gottesdienste, religiöse Veranstaltungen und Zeremonien, Jugendweihezeremonien sowie Bestattungen und Eheschließungen mit bis zu 50 Teilnehmern,

    Wichtiger Hinweis: Beim anschließenden Zusammensein gelten die allgemeinen Regeln der Kontaktbeschränkung. Das bedeutet, dass sich nur Personen aus zwei Haushalten gleichzeitig treffen dürfen.

  • Zusammenkünfte von Einrichtungen und Stellen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, z.B. Feuerwehren und anerkannte Hilfsorganisationen,

  • private Nachhilfe, Instrumentalunterricht an Musikschulen oder durch selbständige Musikpädagogen sowie Unterricht an öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen jeweils mit bis zu 5 Schülern,

  • theoretischer Unterricht und die praktische Ausbildung in Fahrschulen, Flugschulen und ähnlichen Einrichtungen,

  • Bildungsangebote von Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich mit bis zu 5 Teilnehmern,

    Hinweis: Die Kreisvolkshochschule Uckermark nimmt Kontakt zu den Kursteilnehmern auf, um über die entsprechenden Angebote zu informieren.

    Bei Nachfragen bitte die Mitarbeiter unter der Rufnummer 03984-2551 kontaktieren.

  • Selbsternte auf Obst- und Gemüsefeldern.

     

    Die Verantwortlichen haben sicherzustellen, dass die erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln auf den konkreten Einzelfall bezogen eingehalten werden. Dazu gehören u.a. Zugangskontrollen und -beschränkungen, Erfassung der Teilnehmer (Name, Adresse, Telefonnummer) in einer Anwesenheitsliste, die dem Gesundheitsamt auf Verlangen auszuhändigen ist, sowie die Einhaltung des Mindestabstands.

     

    Autokinos dürfen öffnen. Kinos, Theater und Konzerthäuser bleiben weiterhin geschlossen. Gleiches gilt für Jahrmärkte, Freizeitparks und ähnliche Einrichtungen.

     

    Seit dem 9. Mai können Patienten und Bewohner in Krankenhäusern, Reha- und Pflegeeinrichtungen Besuch von einem Angehörigen empfangen. Natürlich unter strengen Auflagen: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist ebenso zwingend erforderlich wie das An- und Abmelden der Besucher beim Personal der Einrichtung. Unbestritten bleibt der Einrichtungsleitung jedoch jederzeit die Möglichkeit, bei berechtigten Bedenken weitergehende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

     

    Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen weiterhin Betreuungsangebote schaffen für Menschen mit Behinderungen, für die es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt oder deren Beschäftigung für die Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtung in wichtigen Teilbereichen erforderlich ist.

     

    Auch mit der Seelsorge betraute Personen können unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln wieder Besuche abstatten.

     

    Seit dem 11. Mai sind auch wieder sogenannte körpernahe Dienstleistungen, wie z.B. Fußpflege, Kosmetik, Nagelstudios, Tattoo- und Sonnenstudios oder Massagesalons, gestattet. Aber auch hier sind durch die Betreiber geeignete Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Beachtung der Abstandsregeln zu ergreifen. Zwingend erforderlich ist, dass sowohl der Dienstleister als auch der Kunde Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.

     

    Unter Auflagen, wie Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen und eingeschränkte Öffnungszeiten, können ab dem 15. Mai in ganz Brandenburg Restaurants, Cafés und Kneipen öffnen. Dauercamping und Wohnmobilcamping wird ab diesem Tag ebenfalls wieder gestattet, sofern autarke Sanitärsysteme vorhanden sind. Außensportanlagen wie Marinas oder Bootsverleih dürfen öffnen und der Trainingsbetrieb in einzelnen Sportvereinen kann wieder beginnen.

     

    Weiterhin untersagt ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios sowie der Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrichtungen.

     

    Unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sind ab dem 25. Mai sämtliche touristische Vermietungen wieder uneingeschränkt möglich. Das gilt auch für Campingplätze mit sanitären Gemeinschaftseinrichtungen, Jugendbildungs-einrichtungen, Jugendherbergen und Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen. Erlaubt sind ab diesem Zeitpunkt auch Busreisen, Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge.

     

Bis zum 5. Juni verlängert wurden die Quarantäneregeln für Ein- und Rückreisende. Ausnahmen für Berufspendler werden auf alle "kritische Infrastrukturen" ausgeweitet. Das regelmäßige Ein- und Auspendeln gilt nicht mehr nur allein zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, sondern auch zwischen Wohnort und Schule oder Hochschule.

 

Grundsätzlich sind nach der Quarantäneverordnung alle Personen, die aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Brandenburg einreisen, weiter verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und unverzüglich das Gesundheitsamt zu kontaktieren.

 

+++ RKI: R-Wert wieder unter 1,0 % +++ 13.05.2020

 

+++ RKI: R-Wert steigt auf 1,10 % +++ 10.05.2020 

 

+++ Neuregelungen, die ab Samstag, dem 9. Mai, gelten +++ 09.05.2020

 

Das Betreten öffentlicher Orte ist nicht mehr grundsätzlich untersagt. Das bedeutet: Man darf jetzt wieder öffentliche Wege, Straßen, Plätze und Parks auch ohne „triftigen Grund“ betreten. Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert:

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts gestattet, wenn die Abstands- und Hygieneregeln dabei eingehalten werden.

Diese Lockerung gilt auch für Zusammenkünfte im privaten oder familiären Bereich: auch hier können sich jetzt Personen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts treffen.

Das bedeutet: Jetzt können sich zum Beispiel zwei Familien oder Paare, die jeweils in einem Haushalt leben, treffen. Diese Regelung gilt nicht nur für die gleichen beiden Haushalte, sondern man kann sich zu unterschiedlichen Zeiten mit Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen. Diese Treffen können in einem der Haushalte oder im Freien stattfinden. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden.

So kann beispielsweise eine Familie, die zusammen in einem Haushalt lebt, wieder die Großeltern besuchen, die ebenfalls zusammen in einem Haushalt leben. Große Familientreffen und Feiern mit Gästen aus mehr als zwei Haushalten sind aber weiter untersagt.

Grundsätzlich gilt also: Verwandtenbesuche – zum Beispiel über Himmelfahrt und Pfingsten - sind eingeschränkt möglich (nur Personen aus maximal zwei Haushalten), Feiern mit vielen Gästen, Freunden und Verwandten nicht.

Erleichterungen bei der nachbarschaftlich organisierten Kinderbeaufsichtigung
Die Beschränkung zum Aufenthalt im öffentlichen Raum gilt nicht bei begleiteten Außenaktivitäten mit Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Dies gilt nicht nur für Kitas und Kindertagespflegestellen. Künftig können auch andere Aufsichtspersonen mit mehreren Kindern im öffentlichen Raum - zum Beispiel auf Spielplätzen oder in Parks gehen. Auch im Rahmen einer nachbarschaftlich organisierten Kinderbetreuung kann jetzt eine Person auch wieder die Kinder von anderen beaufsichtigen.

Öffentliche Spielplätze wieder geöffnet
Der Besuch und die Nutzung öffentlich zugänglicher Spielplätze und -flächen ist unter freiem Himmel durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gestattet, wenn die Eltern oder eine andere volljährige Person dies beaufsichtigen. Notwendig ist, dass die Einhaltung des Abstandsgebots und der Hygieneregeln sichergestellt wird. Auch öffentliche Plätze und Straßen können im Rahmen von Aktivitäten der Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe oder im Rahmen von nachbarschaftlich organisierter Kinderbetreuung wieder betreten und genutzt werden.

Erlaubt sind mit jeweils bis zu fünf Schülerinnen und/oder Schülern private NachhilfeInstrumentalunterricht an Musikschulen oder durch selbständige Musikpädagoginnen und -pädagogen sowie der Unterricht an sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen.

Neben dem bisher bereits erlaubten theoretischen Unterricht ist jetzt auch wieder die praktische Ausbildung in Fahrschulen, Flugschulen und ähnlichen Einrichtungen mit jeweils bis zu fünf Schülerinnen und/oder Schülern möglich.

Weiterbildung
In den Weiterbildungseinrichtungen werden – neben digitalen Lernangeboten – in begrenztem Umfang ­wieder Präsenzangebote möglich. Angebote der allgemeinen, politischen und kulturellen Weiterbildung sind wieder zu gelassen, es wird nur die Zahl der Teilnehmenden auf maximal 5 begrenzt.

Einzelhandel: Die Verkaufsbeschränkung von bis zu 800 Quadratmetern entfällt. Damit dürfen alle Geschäfte unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen und Menschenansammlungen auf engem Raum wieder öffnen. Die vorübergehend geschaffenen Möglichkeiten zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen entfallen.

Autokinos dürfen für den Publikumsverkehr öffnen. Geschlossen bleiben weiterhin Kinos, Theater- und Konzerthäuser. In Gesprächen mit der Landesregierung sollen mit ihnen jedoch Konzepte entwickelt werden, um ihnen eine Öffnungsperspektive zu geben. Auch Jahrmärkte, Freizeitparks sowie Einrichtungen, die Freizeitaktivitäten anbieten und ähnliche Einrichtungen bleiben noch geschlossen

Hilfen zur Erziehung
Unterstützungsangebote für Kinder und Familien – wie Erziehungsberatungsstellen, Erziehungsbeistandschaft, sozialpädagogische Familienhilfe und Tagesgruppen für Kinder und Jugendliche –  können ihren Betrieb wieder aufnehmen, es sei denn, das jeweils zuständige Jugendamt widerspricht.

Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit: Jugendfreizeiteinrichtungen, wichtige Treffpunkte für junge Menschen, können wieder öffnen und – unter Wahrung der gebotenen Infektionsschutzmaßnahmen – sozialpädagogische Angebote für Jugendliche machen, wenn das Jugendamt keine Bedenken hat. Ebenso sind wieder alle Angebote der Jugendsozialarbeit geöffnet. Dies betrifft zum Beispiel die sieben Produktionsschulen, in denen Jugendliche mit besonderen Herausforderungen unterstützt werden.

Der Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und von entsprechenden Tagesförderstätten sowie Angebote anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX sind nur zwecks Notbetreuung von Menschen mit Behinderungen zulässig. Das gilt entsprechend für die Tagespflege von Seniorinnen und Senioren. Dies setzt voraus, dass es für diese Personen keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt, insbesondere durch Angehörige oder in ambulanten oder besonderen Wohnformen. Werkstätten für Menschen mit Behinderung können diejenigen beschäftigen, die zur Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Betriebs in besonders wichtigen Teilbereichen erforderlich sind.

Körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Fußpflege, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo- und Sonnenstudios oder Massagesalons dürfen wieder öffnen, auch wenn es sich um medizinisch nicht notwendige Behandlungen handelt. Wichtig: Alle Dienstleistungen, bei denen ein physischer Kundenkontakt stattfindet, haben geeignete Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Beachtung des Abstandsgebots zu beachten. Kunden und Beschäftigte müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Neue Besuchsregelungen: Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und in besonderen Wohnformen können Besuch durch eine Person empfangen, wenn sichergestellt ist, dass

  • der Zutritt gesteuert wird und unnötige physische Kontakte zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern, zum Personal sowie unter den Besuchenden vermieden werden und
  • soweit möglich, durch bauliche oder andere geeignete Maßnahmen ein wirksamer Schutz der Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner und des Personals vor Infektionen gewährleistet wird.

 Diese Beschränkungen gelten nicht für

  • den Besuch von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren; diese dürfen einmal am Tag von einer nahestehenden Person Besuch empfangen,
  • den Besuch von Schwerstkranken, insbesondere zur Sterbebegleitung, durch ihnen nahestehende Personen und Urkundspersonen,
  • Besuche von Geburtsstationen durch werdende Väter und Väter von Neugeborenen; das gleiche gilt für Partnerinnen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften,
  • Besuche zur Durchführung ärztlich verordneter oder sonstiger erforderlicher therapeutischer Versorgungen sowie zur Seelsorge.

Wichtig: Zum Schutz von Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern sind Personen mit Atemwegsinfektionen vom Besuchsrecht ausgeschlossen. Ein Besuchsrecht besteht auch dann nicht, wenn in der jeweiligen Einrichtung aktuell ein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen vorliegt. Und alle Personen haben die Anweisungen der Leitung des Krankenhauses oder der Einrichtung und die Vorgaben bestehender Hygienepläne einzuhalten.

Infektions-Obergrenze: Bund und Länder haben in der Telefonschaltkonferenz am 6. Mai beschlossen, eine Infektions-Obergrenze einzuführen. Diese ist in der neuen Eindämmungsverordnung für Brandenburg aufgenommen. Damit wird sichergestellt, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept vor Ort umgesetzt wird. Dabei entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte im Benehmen mit dem Gesundheitsministerium im Einzelfall über notwendige Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn und soweit dies wegen örtlicher Besonderheiten oder aufgrund eines regionalen oder lokalen Infektionsgeschehens notwendig ist. Das kann bei einem klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Gemeinschaftseinrichtung, dort auf ein Beschränkungskonzept begrenzt werden.

Diese Maßnahmen müssten aufrechterhalten werden, bis der Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner für mindestens 7 Tage unterschritten wird. Diese sogenannte 7-Tage-Inzidenz ist in Brandenburg regional unterschiedlich und liegt am heutigen 8. Mai 2020 zwischen 0 in Cottbus und Uckermark sowie 19,6 im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Im Landesschnitt sind es 7,4.

 

+++ Acht Tag ohne Corona-Fälle im Landkreis Uckermark +++ 08.05.2020

 

+++ Medienservice: Aktuelle Fallzahlen aus Brandenburg ab 10. Mai nur noch über einen Link abrufbar +++ 07.05.2020

 

+++ Öffnung vom Prenzlauer Rathaus ab dem 11. Mai +++ 07.05.2020

 

Ab Montag, dem 11. Mai, ist das Prenzlauer Rathaus wieder für Besucher geöffnet. „Da weiterhin die Kontaktbeschränkungen bestehen sowie Hygieneregeln und Abstandsvorgaben einzuhalten sind, bitten wir darum, dass Termine in den einzelnen Fachämtern einschließlich des Einwohnermeldeamtes auch künftig telefonisch oder per Mail vereinbart werden“, so Bürgermeister Hendrik Sommer. Auf diesem Weg kann vorab geklärt werden, um welches Anliegen es sich handelt, welche Unterlagen und Dokumenten unter Umständen mitzubringen sind oder ob sich der Gang ins Rathaus eventuell sogar erübrigt, weil die Angelegenheit per Mail oder telefonisch zu klären ist. „Denn noch gilt, dass Kontakte zu Dritten weitestgehend in Grenzen zu halten sind“, so das Stadtoberhaupt. Die Öffnung des Rathauses, so Sommer, sei ein Zeichen der Verlässlichkeit der Stadtverwaltung, die Servicedienstleister für die Bürgerinnen und Bürger ist. Diejenigen, die nicht wissen, in welchem Fachamt die für ihre Frage oder ihr Anliegen richtigen Mitarbeiter anzutreffen sind, können sich unter der zentralen Durchwahl des Rathauses sowie unter der allgemeinen Mailadresse melden und werden dann weiter vermittelt.

 

Bürgerinnen und Bürger, die keinen Termin vereinbart haben, müssen unter Umständen mit längeren Wartezeiten rechnen. „In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Besuche des Rathauses ohne Termin weitestgehend vermieden werden sollten, da die Räumlichkeiten im Rathaus beengt und es unter Umständen schwierig sein könnte, die Abstandsregeln einzuhalten, was gegebenenfalls ein Warten vor dem Rathaus unumgänglich macht“, so Hauptamtsleiterin Maren Schön. 

 

In den drei Häusern des Rathauses gibt es Wegeleitsysteme und Abstandsmarkierungen. Pro Haus gibt es einen Eingang und einen Ausgang, die separat voneinander sind. Die entsprechenden Zugänge sind ausgeschildert. „Für Besucherinnen und Besucher des Rathauses, die nicht telefonisch oder per Mail ihr Anliegen klären können und deshalb persönlich vorstellig werden, besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Ebenso sind die Abstandsregeln einzuhalten. Wer an einer Atemwegserkrankung leidet, wird gebeten, auf den Besuch im Rathaus zu verzichten.“ (von spz)

 

+++ Temporär verkürzte Öffnungszeiten in der Prenzlauer Stadtinformation +++ 07.05.2020

 

Aufgrund der Einschränkungen im Tourismus sowie der teilweise verkürzten Öffnungszeiten der Geschäfte werden auch die Öffnungszeiten der Stadtinformation ab Montag, dem 11. Mai, temporär verkürzt. Bis auf Weiteres hat die Stadtinformation montags bis freitags von 10 Uhr bis 17 Uhr geöffnet. An den Wochenende bleibt die Einrichtung vorerst geschlossen.

 

Seit dem 5. Mai ist auch das Kulturhistorische Museum im Dominikanerkloster wieder geöffnet. Der Zugang erfolgt - wie gewohnt - über den Besucherbereich des KlosterCafés. Hier gilt die Maskenpflicht. Beim Museumsrundgang kann die Maske dann abgenommen werden. Neben dem Einlass ins Museum bietet das KlosterCafé den Außer-Haus-Verkauf von Imbiss und Getränken an. (von spz)

 

+++ Sieben Tage ohne Corona-Fälle in der Uckermark +++ 07.05.2020

 

+++ Bund und Land initiieren und beschließen Lockerungen - Landrätin zeigt sich erleichtert +++ 07.05.2020

 

Über die gestern von Bund und Land initiierten und gefassten Beschlüsse, einen großen Schritt zurück in die Normalität zu wagen, bin ich sehr erleichtert. Seit Mitte März war das öffentliche Leben auf ein Mindestmaß zurückgefahren: Kitas und Schulen geschlossen, alle kulturellen, sportlichen und sozialen Aktivitäten verboten, die meisten Geschäfte und Gaststätten geschlossen, fast alle Dienstleistungen untersagt. Hart betroffen ist auch der Tourismus, der zum Erliegen gekommen ist.

 

Wir können jetzt Schritt für Schritt in den Alltag zurückkehren, aber in einen veränderten Alltag. Ich halte den eingeschlagenen Weg schrittweiser Erleichterungen für richtig und unterstütze insbesondere, dass dabei sorgfältig abgewogen wird, in welchen Bereichen diese Schritte gegangen werden können. Noch sind einige Detailfragen offen. Entscheidend dafür wird die Rechtsverordnung des Landes sein, die zum Wochenende erlassen werden soll.

 

Die Menschen haben bewiesen, dass sie verantwortungsvoll mit dem Sachverhalt umgehen können. Darauf vertraue ich auch in Zukunft. Denn von einem Ende der Corona-Krise kann noch lange nicht die Rede sein.

 

In der Uckermark sind wir in einer vergleichsweise guten Lage. Mit Stand heute (07.05.2020) wurde bei insgesamt 36 Personen eine Covid-19-Erkrankung festgestellt. Das entspricht über den gesamten Zeitraum seit Beginn der Pandemie einem Index von 30 Infektionen je 100.000 Einwohner. Das ist die niedrigste Zahl im ganzen Land Brandenburg.

 

Ebenfalls mit Stand heute wurde seit genau 7 Tagen keine Neuinfektion festgestellt. Diesen Stand haben wir uns alle gemeinsam erarbeitet: Einerseits dadurch, dass das Gesundheitsamt von Anfang an jedem Verdachtsfall akribisch und entschlossen nachgegangen ist und das Infektionsgeschehen andererseits durch das vorbildliche Verhalten der Bürgerinnen und Bürger eingedämmt werden konnte.

 

Wir müssen jetzt allerdings aufpassen, dass wir nicht unvorsichtig werden. Ich vertraue darauf, dass alle die Lockerungen als Chance verstehen, die wir mit Bedacht und unter strikter Einhaltung aller weiterhin bestehenden Einschränkungen nutzen müssen. Erst einmal bis zum 5. Juni gelten die Kontakteinschränkungen weiter, wenn auch bald Treffen mit Personen aus zwei Haushalten möglich sein werden. Und ganz wichtig: die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht, im Nahverkehr und in Geschäften Schutzmasken zu tragen, gelten unverändert. Diese Regeln müssen zwingend akzeptiert und befolgt werden, um mitzuhelfen, eine erneute Ausbreitung des Virus zu verhindern.

 

Denn wenn die Anzahl der Neuinfektionen wieder steigt, kommt es auch wieder zu Beschränkungen, die bis hin zu Ausgangssperren oder dem Betretungsverbot einzelner Ortschaften gehen können. Konkret soll dies bei kumulativ 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sein. Das möchte ich mir überhaupt nicht vorstellen und das will sicher auch niemand. Deshalb bitte ich Sie, achten Sie auch in Zukunft gut auf sich, Ihre Familien, Nachbarn und Freunde. Und bleiben oder werden Sie gesund.

 

+++ Sechs Tage ohne Corona-Fälle in der Uckermark +++ 06.05.2020

 

+++ Kontaktbeschränkung bis 5. Juni verlängert - mit Lockerung +++ 06.05.2020

 

Bund und Länder einigten sich am heutigen Mittwoch über Lockerungen und einer Verlängerung der bestehenden Kontaktbeschränkungen bis zum 05. Juni 2020. Dabei dürfen sich nun Personen aus zwei Haushalten wieder treffen, wie die Bundesregierung am Mittwoch informierte. 

 

+++ Bund und Länder beraten über Lockerungen  +++ 06.05.2020

 

+++ Bund und Länder beraten über Lockerungen am Mittwoch +++ 05.05.2020

 

+++ Prenzlauer Wochenmarkt geöffnet +++ 05.05.2020

Bis ca. 14:00 Uhr hat der Prenzlauer Wochenmarkt geöffnet. 

 

+++ Erste Schüler werden wieder unterrichtet +++ 05.05.2020

In Brandenburg und Berlin werden seit Montag erste Klassen wieder in der Schule unterrichtet. 

 

+++ Vier Tage ohne Fälle in der Uckermark +++ 04.05.2020

 

+++ Erneute Maskenausgabe abgeschlossen +++ 04.05.2020


+++ Friseure in Brandenburg öffnen wieder +++ 04.05.2020

Ab 04.05.2020 dürfen Friseure in ganz Brandenburg wieder öffnen. Dabei sollten Kunden vorher anrufen und nicht die Salons einfach betreten.

 

+++ Drei Tage ohne Fälle in der Uckermark +++ 03.05.2020

 

+++ Zwei Tage ohne Fälle in der Uckermark +++ 02.05.2020

 

+++ Spielplätze dürfen ab dem 9. Mai wieder geöffnet +++ 01.05.2020

 

+++ Aktion: Leere Stühle auf dem Rathausvorplatz +++ 01.05.2020

 

Heute trafen sich um 8:30 Uhr Gastronomen und Hoteliers aus der Uckermark-Kreisstadt auf dem Rathausvorplatz, um im Rahmen der Aktion „Leere Stühle“ auf ihre Situation aufmerksam zu machen. 

 

+++ Pflanzenmarkt in Prenzlau +++ 01.05.2020

 

In diesem Jahr lud die Stadt Prenzlau statt zur "Grünen Meile" zum Pflanzenmarkt ein. Dieser fand von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr auf dem Marktberg statt. 

 

+++ Bund und Länder beraten sich am 6. Mai über weitere Lockerungen +++ 30.04.2020

 

+++ Aktion: Leere Stühle auf dem Rathausvorplatz +++ 30.04.2020

 

Prenzlau (spz). Nach Aktionen in mehreren anderen Städten ist nun auch Prenzlau an der Reihe: Am, Freitag, dem 1. Mai, treffen sich um 8.30 Uhr Gastronomen und Hoteliers aus der Uckermark-Kreisstadt auf dem Rathausvorplatz, um im Rahmen der Aktion „Leere Stühle“ auf ihre Situation aufmerksam zu machen.

 

Die unabhängige und privat organisierte Initiative und Aktion „Leere Stühle“ ist ein Verbund von Gastronomen, Hoteliers, Veranstaltern und Dienstleistern hat ihren Ursprung in Dresden. Zu den Forderungen der Akteure gehören unter anderem die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, die dauerhafte Einführung der geringeren Mehrwertsteuer, die Erweiterung des Bundeszuschusses „Soforthilfe“ für Unternehmen auch mit mehr als zehn Mitarbeitern, Klarstellungen zum Soforthilfe-Zuschuss sowie eine klare Exit-Strategie.

 

Bürgermeister Hendrik Sommer begrüßt die Aktion, sei die Uckermark und damit auch Prenzlau doch gerade auch vom Tourismus in großem Maße abhängig. „Es geht darum, für die vom Aus gefährdeten Menschen und mit ihnen auf deren Situation aufmerksam zu machen und so die Verantwortlichen zum Handeln aufzufordern“, so Sommer. 

 

+++ Anzahl der bestätigten Fälle in der Uckermark erhöht sich auf 36 +++ 30.04.2020

Die Anzahl der laborbestätigten Covid-19-Erkrankungsfälle erhöht sich im Landkreis Uckermark um einen weiteren. Dabei handelt es sich um einen 82-jährigen Mann. Er wird ambulant behandelt und betreut.

 

Damit steigt die Gesamtzahl mit Stand 30.04.2020,12 Uhr auf 36. Davon gelten 27 Personen als geheilt, Ein Mann ist Ende März verstorben, informierte Amtsärztin Dr. Michaela Hoffmann, am Donnerstag.

 

 

 +++ Bund und Länder beraten sich um 14:00 Uhr zur Corona-Krise +++ 30.04.2020

 

+++ Prenzlauer Wochenmarkt bis ca. 14:00 Uhr geöffnet +++ 30.04.2020

 

+++ Aktueller R-Wert liegt bei 0,75 % laut Robert-Koch-Institut +++ 29.04.2020

 

+++ Wochenmarkt am Donnerstag wieder +++ 29.04.2020

+++ DJ und Schlagersänger überraschten Senioren in Prenzlau +++ 29.04.2020 

Am Mittwochnachmittag wurden Prenzlauer Senioren ordentlich überrascht. Es wurde gesungen, geklatscht und gemeinsam gelacht. Das Seniorenheim am Thomas-Münzter-Platz in Prenzlau genehmigte diese Aktion vom SG-Entertainment, um eine Abwechslung den Heimbewohnern zu bieten. Mit Erfolg, wie sich herausstellte! Die Heimbewohner freuten sich über die langersehnte Abwechslung, welche nicht alltäglich ist, besonders, in Zeiten der Corona-Pandemie.

 

Noch bis Ende August 2020 fallen Großveranstaltungen in ganz Deutschland aus. Hierbei handelte es sich um eine Überraschung, wie schon einige DJs und Sänger in ganz Europa bereits auch schon durchführten. 

 

+++ Saarland: Erstes Bundesland muss Ausgangsbeschränkung vom Gericht aus lockern +++ 29.04.2020

 

+++ Maskenpflicht nun in allen Bundesländern aktiv +++ 29.04.2020

 

+++ Sechs Tage ohne neue Corona-Fälle in der Uckermark +++ 28.04.2020


+++ Nächste Maskenausgabe in Prenzlau am Montag um 17:30 Uhr +++ 28.04.2020

+++ RKI: R-Wert ist am Dienstag wieder auf 0,9 % gesunken +++ 28.04.2020

 

+++ Erneute Ausgabe von Behilfsmasken  in Prenzlau +++ 28.04.2020

Ein weiterer Ausgabetermin für Masken ist am heutigen Dienstag von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr in der Stadtinformation Prenzlau. Nach Informationen der Stadt Prenzlau sind bereits über 7 000 Masken produziert und ausgegeben worden. Auch heute gilt die Aussage: Solange der Vorrat reicht!

 

+++ Prenzlauer Wochenmarkt bis ca. 14 Uhr geöffnet +++ 28.04.2020


+++ RKI: R-Wert steigt von 0,9 auf 1,0 % +++ 27.04.2020

Ein Corona-Erkrankter kann nun wieder eine Person anstecken, informierte das Robert-Koch-Institut am Montag.

 

+++ Fünf Tage ohne neue Corona-Fälle in der Uckermark +++ 27.04.2020

 

+++ Corona-Pandemie: Unternehmen bekommen Zahlungen vom Finanzamt zurück +++ 27.04.2020

 

Potsdam (red).  Bund und Länder haben sich auf weitere steuerliche Erleichterungen für jene Unternehmen verständigt, die von der Rezession infolge der Corona-Pandemie betroffen sind. Wie das Bundesfinanzministerium und die Finanzministerien der Länder jetzt vereinbarten, sollen auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags die Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2019 für Unternehmen und Vermieter nachträglich herabgesetzt werden können. Für bereits geleistete Zahlungen entsteht in entsprechender Höhe ein Erstattungsanspruch. Das teilte das Finanzministerium heute in Potsdam mit.

 

Darüber hinaus sollen Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, bei einer nachweislich unverschuldeten Verhinderung infolge der Pandemie auf Antrag hin ihre Lohnsteueranmeldungen später einreichen zu können. Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange wies darauf hin, dass die Intention des Bundes- und der Länderfinanzministerien ist, dass „betroffene Unternehmen kurzfristig finanziellen Spielraum erhalten und coronabedingte, unverschuldete Verhinderungen keine negativen Folgen im Besteuerungsverfahren auslösen.“

 

Nach geltendem Recht ist ein Verlustrücktrag ins Vorjahr möglich, sobald ein Verlust entstanden ist, der nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden kann. Da die Prognose eines konkreten rücktragsfähigen Verlustes für 2020 derzeit kaum möglich ist, wird dieser auf frei formulierten Antrag (kein Formular nötig) beim zuständigen Finanzamt für von der Corona-Krise unmittelbar und nicht nur unerheblich betroffene Unternehmen und Vermieter für die Vorauszahlungen 2019 pauschaliert. Er wird vereinfachend mit 15 Prozent des Saldos der Gewinneinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angenommen, die der Festsetzung der Vorauszahlungen zugrunde gelegt wurden.

 

Der Verlustrücktrag ist gedeckelt auf maximal eine Million Euro bzw. zwei Millionen Euro bei Zusammenveranlagungen. Wie hoch der Verlustrücktrag dann tatsächlich ausfällt, wird in der Veranlagung für das Jahr 2020 vom Finanzamt ermittelt. „Das hat den Vorteil, dass am Ende auch wirklich nur jenen geholfen wird, die es benötigen. Wir müssen aber schon heute sehr kurzfristig den Unternehmen Mittel in der Krise zur Verfügung stellen, mit denen sie ausstehende Rechnungen und Löhne bezahlen können“, hob Lange hervor.

 

Ferner haben sich das Bundes- und die Länderfinanzministerien darauf geeinigt, dass Arbeitgeber die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteueranmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängern können. Voraussetzung: Sie selbst oder die von ihnen mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteueranmeldung Beauftragten müssen durch die Auswirkungen der Corona- Pandemie nachweislich unverschuldet daran gehindert sein, die Lohnsteueranmeldungen pünktlich zu übermitteln. Die Fristverlängerung beträgt in diesem Fall maximal zwei Monate.

 

Brandenburgs Finanzministerin betonte weiter, dass seit Beginn der Corona-Pandemie neben Soforthilfen, Kreditangeboten und Bürgschaften von Bund und Ländern bereits zahlreiche steuerliche Erleichterungen für Selbständige, Unternehmer oder Landwirte in Kraft gesetzt wurden.

 

Steuerpflichtige könnten beispielsweise bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Sondervorauszahlungen auf die Umsatzsteuer für das Jahr 2020 stellen. Die Sondervorauszahlungen werden damit „auf null gestellt“; bereits gezahlte Beträge werden von den Finanzämtern erstattet. Außerdem gebe es die Möglichkeit der zinslosen Stundung fälliger Einkommen-, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer. Auf Antrag können auch die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer an die neue wirtschaftliche Lage angepasst werden.

 

+++ Nächste Maskenausgabe am Dienstag in Prenzlau +++ 27.04.2020

 

Jenny Krüger nahm sich am vergangenen Freitag die Zeit in Prenzlau und stellte sich für etwa 30 Minuten für Behilfsmasken bei der Stadtinformation in an. Gleichzeitig nutzte die junge Prenzlauerin die Gelegenheit weitere Behilfsmasken für ihren Bruder, ihre Eltern und der eigenen kleinen Familie zu holen .

 

Hintergrund der in Kauf genommen langen Wartezeit sind die kommenden Einkäufswege in Geschäften gewesen, wo ab heute eine Mund-Nasenschutz-Pflicht gilt und vor allem unterstützte sie gerne das Ehrenamt der vielen fleißigen Näherinnen und Näher, die in Prenzlau bereits über 7 000 Masken produzierten, erzählte die junge Mutter vor Ort.

 

Der nächste Ausgabetermin für die Masken ist am kommenden Dienstag von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr in der Stadtinformation. Dabei gilt die Aussage: Solange der Vorrat reicht! 

 

+++ Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und dem Einzelhandel in Kraft getreten +++ 27.04.2020

 

+++ Maskenpflicht tritt ab Montag in Kraft +++ 26.04.2020

 

+++ Keine neuen Erkrankungsfälle im Landkreis Uckermark seit vier Tagen +++ 26.04.2020

 

Bereits den vierten Tag in Folge wurden dem Gesundheitsamt des Landkreises Uckermark keine neuen laborbestätigten Covid-19-Erkrankungsfälle gemeldet. Damit bleibt die Gesamtanzahl bei 35. Als genesen gelten davon 25 Personen. Ein Mann ist Ende März in einem Krankenhaus außerhalb des Landkreises verstorben.

 

Damit zeigt die Strategie des Gesundheitsamtes Wirkung: Mit großem Aufwand und dank der hervorragenden Mitwirkung der Uckermärkerinnen und Uckermärker ist es bislang gut gelangen, Infektionsketten schnell und wirksam zu erkennen und zu unterbrechen. Um das auch künftig zu schaffen, ist es gerade jetzt, da die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg weitere Lockerungen zulässt, besonders wichtig, die Hygiene- und Abstandsregeln konsequent einzuhalten. Personen mit Symptomen einer Atemwegserkrankung sollten umgehend telefonisch Kontakt zu ihrem Hausarzt aufnehmen und keinesfalls zur Arbeit gehen.

 

„Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir die Lage im Griff. Das sollte aber niemanden dazu verleiten, unvorsichtig zu werden. Nur wenn alle weiter wie bisher besonnen und rücksichtsvoll handeln und damit sich und ihre Familien schützen, können wir die Krise meistern“, so Amtsärztin Dr. Michaela Hofmann.

 

+++ Beschlossen: Pflicht von Mund-Nasenschutz in ÖPNV und Einzelhandel ab Montag +++ 24.04.2020

 

Zur weiteren Eindämmung des Coronavirus gilt in Brandenburg ab Montag, 27. April, im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel eine Pflicht zum Mund-Nasenschutz. Das hat die Landesregierung heute mit einer Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in einer Telefonschaltkonferenz beschlossen. Die Höchstzahl der Teilnehmer bei Versammlungen unter freiem Himmel wird ab 4. Mai von bisher 20 Personen auf bis zu 50 erhöht. Dafür sind jedoch für jeden Einzelfall Genehmigungen der zuständigen Behörden erforderlich. Mit dieser Höchstzahl sind ab 4. Mai auch wieder Gottesdienste erlaubt. Festgelegt wurde auch, dass Friseurbetriebe ab 4. Mai wieder öffnen dürfen. Die Verordnung gilt ansonsten in ihrer Fassung vom 17. April bis längstens zum 8. Mai weiter.

Die Erleichterungen – Versammlungen entsprechend Artikel 8 Grundgesetz, Gottesdienste und Friseurbetriebe - gelten jedoch nur bei strikter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. Erfolgt dies nicht, können die entsprechenden Veranstaltungen untersagt werden. Verantwortlich sind die Veranstalter, beispielsweise die jeweilige Religionsgemeinschaft.

Diese Aktualisierungen der Eindämmungsverordnung hatte das Kabinett bereits am Mittwoch vorberaten und wurden anschließend direkt kommuniziert. Ministerpräsident Dietmar Woidke erklärte nach der Kabinettsitzung: „Mit diesem zeitlich abgestimmten Vorgehen wollten wir erreichen, dass sich alle Betroffenen – zum Beispiel Betriebe, ÖPNV-Nutzer oder Religionsgemeinschaften – rechtzeitig auf die neue Situation einstellen können. Die Änderungen haben wir mit den Kreisen und kreisfreien Städten sowie den entsprechenden Verbänden und Institutionen beraten. Dieser abgestimmte Prozess ist notwendig, um die einzelnen Maßnahmen gut umsetzen zu können.“

In der Verordnung ist neu und wörtlich festgelegt

  1. zum Einzelhandel und zur Nutzung des ÖPNV:

„Ab dem 27. April 2020 haben alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Fahrgäste bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.“

Zum ÖPNV gehört auch die Nutzung von Regionalbahnen und Regionalexpress. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich alle an diese Vorgaben halten. Bisher sind deshalb diese Aspekte nicht im Katalog der Ordnungswidrigkeiten enthalten.

Menschen mit Behinderungen und diejenigen Personen mit entsprechenden gesundheitlichen Gründen müssen nur dann eine Nase-Mund-Abdeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind.

  1. Zu Gottesdiensten und religiösen / nichtreligiösen Veranstaltungen heißt es in der Verordnung und sind damit ab 4. Mai erlaubt:

- „Gottesdienste, religiöse Veranstaltungen und Zeremonien der Religionsgemeinschaften in Kirchen, Synagogen, Moscheen, Tempeln und Gebetsräumen mit bis zu 50 Personen; die Veranstalter haben sicherzustellen, dass die Hygienestandards …. beachtet und eingehalten werden“.

- „nichtreligiöse Bestattungen mit bis zu 50 Personen und Trauerfeiern im privaten und familiären Bereich mit bis zu 20 Personen sowie die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis“.

(Hinweis: Die o. g. Regelung gilt bereits jetzt für bis zu 20 Personen; neu – und mit Gültigkeit ab 4. Mai – ist die Erweiterung auf 50 Personen im ersten Satz)

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Wir sind inmitten, vielleicht auch erst am Anfang der Entwicklung. Das Erreichte darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Sonst wird jede Erleichterung zum Bumerang. Deshalb erneut der dringende Appell zu Besonnenheit und Vorsicht. Der Weg aus dieser Krise erfordert kluges Abwägen und zugleich Mut zu Entscheidungen, wenn nötig auch zur Kurskorrektur. Es ist wichtig, dass die jetzigen Festlegungen wirken und die weitere Entwicklung beobachtet wird. In einer Zeit schneller Entwicklungen brauchen wir, die Bürgerinnen und Bürger und die Betriebe, dennoch soweit wie möglich Kontinuität. Deshalb gilt die jetzige Verordnung vorerst bis 8. Mai“.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „"Die Beschränkungen zur Eindämmung von Corona stellen eine enorme Belastung für die Bürgerinnen und Bürger dar. Dass wir nun, aufgrund der aktuellen Entwicklung weitere Schritte zur Lockerung unternehmen können, ist der Disziplin und Solidarität der Bürgerinnen und Bürger zu verdanken. Dafür bedanke ich mich. Wir dürfen jetzt aber nicht den Fehler machen, zu glauben, das Virus ist schon besiegt. Wir stehen noch ganz am Anfang. Die nächsten Wochen werden uns zeigen, ob der Kurs stimmt.  Wichtig bleibt, unbedingt den Mindestabstand einzuhalten und die Hygieneregeln zu beachten. So kann die Verbreitung des Virus weiter verlangsamt werden."

Innenminister Michael Stübgen: „Wir wollen die Eindämmungsverordnung so gestalten, dass sie nachvollziehbare und einhaltbare Regeln vorgibt. Dazu gehört auch, dass wir einen regionalen Flickenteppich vermeiden. Deshalb haben wir die Regeln heute noch mal in einigen Details nachjustiert. Jetzt gelten einheitliche Personengrenzen für Versammlungen und religiöse Zeremonien und im Nahverkehr und Einzelhandel sind gleichermaßen Atemmasken zu tragen. Auf die Vermeidung sozialer Kontakte und das Einhalten der Abstandsregeln werden wir aber trotzdem nicht verzichten können. Eine Atemmaske ist kein Allheilmittel. Sie ist ein zusätzlicher Schutz, muss aber regelmäßig ausgetauscht oder sterilisiert wird. Sonst kann aus dem zusätzlichen Virenschutz schnell eine Virenschleuder werden. Auch wenn ab Montag die ersten Lockerungen spürbar werden, muss allen klar sein, dass wir noch lange nicht über den Berg sind. Vor uns liegt noch ein schwieriger Weg, das Ende der Pandemie ist noch nicht in Sicht.“

Grundsätzlich gilt weiter: Alle sind angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands weiter auf ein absolut nötiges Minimum reduziert zu halten. Es ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Insbesondere persönliche Begegnungen mit älteren, hochbetagten oder chronisch kranken Menschen müssen zu deren Schutz weiter deutlich eingeschränkt bleiben.


+++ Stadt Prenzlau sagt alle großen Veranstaltungen bis Ende August ab +++ 24.04.2020

Die Stadt Prenzlau hat jetzt offiziell alle bis einschließlich 31. August dieses Jahres geplanten großen Veranstaltungen abgesagt. „Das ist bedauerlich, aber eine logische Konsequenz aus der aktuellen Situation und den damit verbundenen Risiken, aber auch Auflagen“, so Bürgermeister Hendrik Sommer. „Denn auch wenn vielleicht weitere Lockerungen demnächst kommen könnten - Großveranstaltungen bleiben mit Sicherheit lange Zeit untersagt.“

Das betrifft in Prenzlau auch das Stadtfest, das am ersten Juniwochenende stattfinden und bei dem auch die neue Schwanenkönigin gekrönt werden sollte. „Die Krönung wird um ein Jahr verschoben und am 5. Juni kommenden Jahres stattfinden. So lange wird Karoline Scheffel weiter die Krone der Schwanenkönigin tragen. Wir haben mit ihr gesprochen und sie war sofort einverstanden mit dieser Regelung. Denn besondere Situationen erfordern nun einmal auch besondere Maßnahmen“, sagt City-Managerin Susanne Ramm. Sie weist darauf hin, dass die Absage von Veranstaltungen auch eine Reihe mehr Höhepunkte betrifft.

Eine Übersicht dazu finde man auf der Homepage der Stadt. Außerdem sind Nachfragen direkt beim Citymanagement oder in der Stadtinformation möglich. „Ob Veranstaltungen nachgeholt werden, liegt zum einen an der allgemeinen Situation und der Frage, wann sie wieder gestattet sind und zum anderen an den Veranstaltern“, so Ramm, die damit deutlich macht, dass nicht bei allen in Prenzlau stattfindenden Veranstaltungen die Stadt Ausrichter ist. „Die Kulinarische Meile und die SchwedenMeile, für die wir sprechen können, finden jedenfalls - ebenso wie das Stadtfest - erst im kommenden Jahr wieder statt.“ (von spz)

 

Informationen und Nachfragen:

Tel. 03984 75165; Mail: gsm@prenzlau.de

 

+++ RKI informierte über aktuelle Lage +++ 24.04.2020

Sollte die Fallzahl sich die Zahl weiter auf 2 000 Neuinfektionen am Tag halten, könnte eine unkontrollierte Verbreitung des Coronavirus in Deutschland entstehen. Das gelte es zu verhindert, so ein Sprecher am Freitag. Bevor man über weitere Lockerungen sprechen sollte, muss die Zahl der Infektionen auf wenige Hunderte reduziert werden, um die Lage unter Kontrolle zu haben.

In Deutschland sind mit dem Stand vom 24.04.2020 (11:00 Uhr) bereits über 5 000 Menschen gestorben, über 106 000 Menschen genesen und aktuell über 40 700 Menschen noch erkrankt. In Brandenburg liegt die Zahl der aktuell bestätigten Fälle bei 2 647, davon sind aktuell 1 650 Menschen genesen und 113 Menschen verstorben, teilte das Land Brandenburg am Freitag, um 8:00 Uhr mit. 

 

+++ Maskenausgabe in Prenzlau am Dienstag wieder +++ 24.04.2020

Die nächste Ausgabe von Behilfsmasken, findet am Dienstag, 28.04.2020 von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr bei der Stadtinformation Prenzlau statt. Auch am heutigen Freitag, war der Andrang wieder groß gewesen. Am Dienstag gilt ebenso die Aussage, solange der Vorrat reicht, informierte Susanne Ramm, City-Managerin der Stadt Prenzlau am Donnerstag. 

 

+++ Prenzlauer Kaufland lässt Kunden ab 27. April nur noch mit Mund- und Nasenschutz rein +++ 23.04.2020

 

+++ Kita-Betreuung ab Montag: Personenkreis mit Betreuungsanspruch wurde ausgeweitet +++ 23.04.2020

 

Ab Montag, dem 27. April, gelten die neuen Bestimmungen zur Kinderbetreuung in den Kitas. „Der Kreis der Sorgeberechtigten, die Anspruch auf eine Notbetreuung in den Einrichtungen haben, wurde ausgeweitet“, so Bürgermeister Hendrik Sommer. Für die Kitas der Stadt Prenzlau bedeutet dies, dass mehr Kinder in die Notbetreuung kommen werden. Ab dem 27. April haben die Kita „Geschwister Scholl“, Kita „Freundschaft“, Kita „Kinderland“ und der Hort der Kita „Freundschaft“ geöffnet. In der Kita „Freundschaft“ werden auch weiterhin die Kinder aus der Kita „Wunderland“ mit betreut. Im Hort der Kita „Freundschaft“ erfolgt die Betreuung der Kinder aus dem eignen Hort sowie dem Hort der Grabow-Schule. „Die Situation ist angespannt. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Eltern für das bisherige Verständnis. Über weitere Änderungen zur Umsetzung der Kindertagesbetreuung, insbesondere bezogen auf die betreffenden Personengruppen, informieren wir umgehend. Dies ist allerdings grundlegend davon abhängig, inwieweit Bund und Land die Beschränkungen belassen oder ändern“, so Bürgermeister Hendrik Sommer. Wer konkrete Fragen zur Betreuung seines Kindes hat, wird gebeten, sich direkt an die zuständige Kita-Leiterin zu wenden. (von spz)

 

+++ Statt "Grüne Meile" kommt ein Pflanzenmarkt am 1.Mai +++ 23.04.2020


Die „Güne Meile“ am 1. Mai fällt aus. „Es gibt aber eine kleine Alternative“, sagt Citymanagerin Susanne Ramm. Die Händler, die in den Vorjahren bei der Saisoneröffnung im Seepark mitmachten, hat sie nun eingeladen, ihre Ware im Rahmen eines Pflanzenmarktes am Freitag, dem 1. Mai, auf dem Marktberg anzubieten. Zugesagt hat bereits die Firma Steinhage, die mit Gartengeräten vertreten sein wird. „Aber auch andere langjährige Partner werden mit dabei sein“, freut sich die Citymanagerin über die positive Resonanz. „Wie beim Wochenmarkt gilt es auch beim Pflanzenmarkt die Abstandsregelungen einzuhalten. Entsprechende Markierungen werden vorgenommen.“ Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass es kein Angebot von Speisen und Getränken geben wird. Bereits angemeldet haben sich unter anderem Gartenbau Hauke aus Kröchlendorf, Gärtnerei Graunke aus Hetzdorf, Rosenhof Flemming, die Firma Sandow aus Angermünde und Strohscheer aus Berlin. Verkauft werden alle Arten von Blumen- und Gemüsepflanzen über Dekoartikel bis hin zu Sämereien und Blumenzwiebeln. Da Freitag, der 1. Mai, ein Feiertag ist, wird der Wochenmarkt von Freitag diesmal auf Donnerstag, 30. April 2020 vorgezogen. (von spz)

 

+++ Brandenburg plant Maskenpflicht im ÖPNV sowie im Einzelhandel +++ 23.04.2020

 

Brandenburg (ps/fbu). Nicht am Donnerstag, sondern am Freitag will das Kabinett zusammenkommen und sich für eine Maskenpflicht ab Montag in Bussen und Bahnen sowie im Einzelhandel einsetzen, wie Regierungssprecher Florian Engels am Mittwochabend mitteilte. Die Pflicht soll ab Montag an gelten.

 

Maskenausgabe gegen eine kleine Spende in Prenzlau:

Die Stadt Prenzlau verteilte bereits an zwei Tagen insgesamt über 1 300 Masken an Bürgerinnen und Bürger. Am 24. April 2020 erhalten Prenzlauerinnen und Prenzlauer eine weitere Chance eine Behilfsmaske zu holen. Dazu öffnet die Stadtinformation in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr. Es gilt die Aussage, solange der Vorrat reicht! Eine weitere Ausgabe findet am Dienstag, 28.04.2020 von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr statt. Auch dort gilt die Aussage, solange der Vorrat reicht, informierte Susanne Ramm, City-Managerin der Stadt Prenzlau am Donnerstag.

 

Nicht nur die Stadt Prenzlau vergibt Masken, auch in ersten Apotheken sind Masken wieder vorhanden, berichteten Apotheken der Kreisstadt.

 

+++ Prenzlauer Händler nach ersten Tag der Öffnung zufrieden +++ 23.04.2020

 

+++ Nun 35 Fälle: Drei neue Corona-Erkrankte in der Uckermark +++ 22.04.2020

 

Die Anzahl der Personen, die sich laborbestätigt mit dem Sars-CoV-2-Virus infiziert haben, hat sich im Landkreis Uckermark mit Stand 22.04.2020, 12 Uhr, um drei auf insgesamt 35 erhöht.

 

Dem Gesundheitsamt wurden positive Testergebnisse zu einer 44jährigen und einer 53jährigen Frau übermittelt, die beide in häuslicher Quarantäne behandelt und betreut werden. Ebenfalls positiv getestet wurde eine 73jährige Frau, die aufgrund anderer Erkrankungen in einem Krankenhaus außerhalb des Landkreises Uckermark behandelt wird. 23 Personen gelten zwischenzeitlich als geheilt, ein Mann ist Ende März verstorben.

 

In diesem Zusammenhang erinnert Amtsärztin Dr. Michaela Hofmann nochmals nachdrücklich daran, dass Beschäftigte, die außerhalb des Landkreises Uckermark in medizinischen oder pflegerischen Berufen arbeiten, bei Symptomen, Kontakt mit einem Covid-19-Erkrankten oder nach erfolgter Testung umgehend das Gesundheitsamt des Landkreises Uckermark informieren.

 

Kontakt:

Mail: infektionsschutz@uckermark.de

Telefon: 03984-70 1653

 

Da seit heute auch in der Uckermark einzelne Regelungen der Eindämmungsverordnung gelockert sind, appelliert die Amtsärztin dringend an alle Bürgerinnen und Bürger, mit Bedacht und Vorsicht vorzugehen. „Die Pandemie hat in Deutschland ihren Höhepunkt noch nicht erreicht. Immer noch infizieren sich täglich mehr als 2.000 Personen, viele Menschen sterben. Gerade jetzt, wenn das Alltagsleben langsam wieder zurückkehrt, ist die Einhaltung der Kontakt- und Hygieneregeln von besonderer Bedeutung. Achten Sie bitte gut auf sich, ihre Angehörigen, Nachbarn und Kollegen, um auch in Zukunft gesund zu bleiben."

 

+++ Brandenburg zieht mit Maskenpflicht nach +++ 22.04.2020


Die Brandenburger Landesregierung folgt offenbar dem Berliner Beispiel und beschließt am Donnerstag eine landesweite Maskenpflicht im ÖPNV. Nach Informationen vom Innenminister Michael Stübgen (CDU) könnte die Maskenpflicht in S-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen vom kommenden Montag an gelten. 

 

+++ Tierparks und Zoos in Berlin und Brandenburg dürfen wieder öffnen +++ 22.04.2020

 

+++ Geschäfte von bis zu 800 qm öffnen heute +++ 22.04.2020

+++ Kleine und große Veranstaltungen in Prenzlau bis Ende August abgesagt +++ 21.04.2020 

+++ Ordnungsamt weitergehend auf Kontrollgänge in Prenzlau unterwegs +++ 21.04.2020

 

+++ Etwa 800 Behilfsmasken in Prenzlau am Dienstag gegen einer kleinen Spende vergeben +++ 21.04.2020

 

+++ Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Wir stehen erst am Anfang der Corona-Pandemie“ +++ 21.04.2020

 

Appell an Bevölkerung: Weiter Abstand halten, soziale Kontakte einschränken, Hygieneregeln einhalten

 

„Wir stehen erst am Anfang der Corona-Pandemie. Es gibt noch keinen Grund für eine Entwarnung“, betonte Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher heute in Potsdam. Sie appelliert nochmal eindringlich an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger: „Bitte halten Sie sich weiter streng und diszipliniert an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus. Das bedeutet besonders: Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, soziale Kontakte weiter strikt einschränken und immer wieder sehr gründlich die Hände waschen. In öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand nicht immer gewährleistet werden kann, zum Beispiel beim Einkaufen im Supermarkt oder in Bus und Bahn, empfehlen wir das Tragen von Alltagsmasken.“

 

Die Landesregierung hat erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. So dürfen in Brandenburg vom morgigen Mittwoch (22.04.) an u.a. auch Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern öffnen, unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen. Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhändler dürfen unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche ab morgen öffnen.

Ministerin Nonnemacher weiter: „Wir alle sehnen uns nach Normalität. Und in einer demokratischen Gesellschaft sind Diskussionen über Grundrechtseingriffe immer legitim. Solche massiven Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens, wie sie jetzt aus Infektionsschutzgründen notwendig sind, müssen gerade bei längerer Dauer gut begründet und verhältnismäßig sein.

 

In den zurückliegenden fünf Wochen ist es uns allen gemeinsam gelungen, durch Solidarität und Disziplin das Infektionsgeschehen zu bremsen. Dass die Zahl der bestätigten Neuinfektionen jetzt kaum noch steigt, ist nur ein erster, kleiner Erfolg. Das Erreichte darf jetzt nicht leichtfertig verspielt werden. Wir sind uns dem Risiko bewusst, dass mit zu frühen und zu weitreichenden Lockerungen das Infektionsgeschehen schnell wieder rapide ansteigen kann. Solange es keinen wirksamen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 gibt, sind wir auf die gesellschaftliche Akzeptanz der notwendigen Maßnahmen angewiesen.

Die ersten Lockerungen sind ein Vertrauenskredit an die Brandenburgerinnen und Brandenburger. Niemand kann die Ausbreitung von Infektionskrankheiten berechnen oder vorhersagen. Deshalb müssen wir uns noch länger auf die Einschränkungen einrichten und lernen, mit der Corona-Pandemie zu leben. Wenden Sie die Maßnahmen weiter streng an, damit unser Gesundheitssystem nicht überfordert wird. Wir dürfen nicht vergessen: Leichtfertiges Verhalten gefährdet das Leben von alten Menschen und Vorerkrankten. Mit dem richtigen Verhalten schützen wir unsere Liebsten, Freunde und Bekannte.“

 

Bürgertelefon zum Corona-Virus:

 

Das Bürgertelefon zum Coronavirus ist unter der zentralen Rufnummer 0331 866-5050 montags bis freitags von 9.00 bis 19.00 Uhr erreichbar. Gleichzeitig können Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen und Anliegen auch über die E-Mail-Adresse buergeranfragen-corona@brandenburg.de an die Landesregierung senden. Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es auf der Internetseite www.corona.brandenburg.de. Wichtiger Hinweis: Das Bürgertelefon kann keine medizinische und rechtliche Beratung zum Coronavirus bieten. 

 

+++ Erste Läden mit bis zu 800 qm öffnen ab Mittwoch die Türen wieder +++ 21.04.2020

+++ RKI:
 Reproduktionsrate bei Corona-Infektionen stieg am Montag auf 0,9 +++ 21.04.2020

+++ Prenzlauer Wochenmarkt bis ca. 14:00 Uhr geöffnet +++ 21.04.2020

+++ Vorerst keine Mund-Nasen-Schutzmasken in Brandenburg +++ 21.04.2020

+++
 Virologe Christian Drosten warnte am Montag vor einer möglichen neuen Infektionswelle! +++ 20.04.2020

 

Sicher ist, dass die Fälle in Deutschland zu Beginn, regional sehr diffus waren, berichtete die Internetseite GMX am Montag. Durch die Kontaktsperren seien diese örtlich verteilt worden und heterogene Konzentration von Fällen aber eingefroren. Die derzeitigen Verschleppungen vom Virus, etwa durch Besuche oder Treffen unter Ausnahmeregelungen, könne man aber derzeit nicht erkennen. Drosten warnte am Montagabend erneut vor der Wucht einer weiteren Infektionswelle: "Eine solche wäre auch mit Todesfällen verbunden und könnte die Intensivstationen enorm belasten", informierte er.

 

+++ Stadtinformation und Stadtbibliothek ab 27. April wieder geöffnet +++ 20.04.2020

 

Ab Montag, dem 27. April, sind die Stadtbibliothek im Dominikanerkloster und die Stadtinformation wieder geöffnet. „Wir gehen derzeit davon aus, dass bis zu diesem Zeitpunkt die bestellten Plexiglasscheiben eingetroffen und aufgebaut sind“, so Bürgermeister Hendrik Sommer.

 

Die Wiedereröffnung des Kulturhistorischen Museums ist für den 5. Mai geplant. Dann gelten auch hier wieder die normalen Öffnungszeiten: dienstags bis sonntags von 10 Uhr bis 18 Uhr.

 

Hinsichtlich einer Lockerung der derzeitigen Beschränkungen zum Besucherverkehr im Rathaus wird in dieser Woche eine Entscheidung getroffen. „Wir müssen zunächst prüfen, inwieweit die Voraussetzungen gegeben sind, um die notwendigen Abstandsregelungen und Hygienevorkehrungen einzuhalten“, so Bürgermeister Hendrik Sommer. Er sichert zu, die Öffentlichkeit zeitnah zu informieren. (von spz)

 

+++ Polnische Grenze bleibt wahrscheinlich bis zum Sommer geschlossen +++ 20.04.2020

+++ Brandenburger Abiturienten dürften heute unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen wieder in die Schule +++ 20.04.2020


Für fast 10 000 Brandenburger Schüler beginnen heute die schriftlichen Abiturprüfungen. Zuerst werden rund 2 700 Schülerinnen und Schüler in den Fächern Geografie, Geschichte und Politische Bildung geprüft. Zur Wochenmitte folgen dann die Prüfungen in Biologie, Chemie und Physik, am letzten Wochentag in Englisch. Haupttermin ist am 5. Mai in Mathematik.

 

+++ Nun 32 Fälle: 80-jährige Frau erkrankt /  71 Personen aus der Uckermark in häuslicher Quarantäne +++ 19.04.2020

 

Dem Gesundheitsamt wurde am Wochenende ein weiterer Fall einer laborbestätigten Covid-19-Erkrankung gemeldet. "Hierbei handelt sich um eine 80-jährige Frau., die bereits aufgrund anderer Erkrankungen in einem Krankenhaus außerhalb des Landkreises Uckermark stationär behandelt wird", informierte Amtsärztin Dr. Michaela Hoffmann am Sonntag.

 

Damit steigt die Anzahl der Erkrankungsfälle im Landkreis Uckermark auf 32. Insgesamt 71 Frauen und Männer befinden sich aktuell in häuslicher Quarantäne. Ein Mann ist verstorben und 19 Personen gelten als geheilt.

 

+++ Zwei weitere Erkrankungen bestätigt - Gesundheitsamt bittet um Meldung +++ 18.04.2020

 

Die Anzahl der an Covid-19 laborbestätigt erkrankten Personen mit Wohnsitz im Landkreis Uckermark ist mit Stand 18.04.2020, 12 Uhr, auf 31 angestiegen. "Bei den beiden neuen Fällen handelt es sich um einen 59-jährigen Mann aus dem Raum Prenzlau und eine 39-jährige Frau aus dem Raum Schwedt. Beide befinden sich in häuslicher Quarantäne und werden ambulant behandelt und betreut, berichtete die Amtsärztin Dr. Michaela Hoffmann am Samstag.

 

Auch im Land Brandenburg ist es zwischenzeitlich in verschiedenen Regionen zu vermehrten Krankheitsausbrüchen in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen gekommen. Solche Fälle sind nicht auszuschließen, können sich aber nach Ansicht von Amtsärztin Dr. Michaela Hofmann bei ungesteuertem oder zeitverzögertem Eingreifen schnell zu sogenannten Hotspots entwickeln.

 

Auch aus der Uckermark pendeln täglich zahlreiche Frauen und Männer in andere Landkreise oder Bundesländer zur Arbeit. Nicht wenige von ihnen arbeiten in medizinischen oder pflegerischen Berufen.

 

Um auszuschließen, dass bei uns innerhalb der offiziellen Meldeketten einzelne Fälle eventuell erst mit Zeitverzug bekannt werden, appelliert die Amtsärztin insbesondere an die Uckermärker, die außerhalb des Landkreises arbeiten, sich bei Symptomen, nach Kontakt mit einem Covid-19-Erkrankten oder nach erfolgter Testung umgehend mit dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen. Nur so können schnellstmöglich Infektionsketten unterbrochen und eine weitere Ausbreitung der Erkrankungen eingedämmt werden.

 

Kontakt:

Tel.: 03984-701653; E-Mail: infektionsschutz@uckermark.de

 

+++ Prenzlauer Bürgermeister begrüßt Lockerungen +++ 18.04.2020

 

Am Freitag hat das Land Brandenburg eine neue Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen. „Die neuen Regelungen sind zumindest eine schrittweise Lockerung der bisherigen Beschränkungen. Für viele Menschen bedeuten sie sicherlich ein gewisses Aufatmen. Ich denke dabei vor allem an den Einzelhandel oder an jene Eltern, für die die Notbetreuung erweitert wurde und die jetzt auch einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder in den Kitas und Horten haben“, so Bürgermeister Hendrik Sommer.

 

Noch könne von Normalität keine Rede sein, „dafür ist die Gefahr, die mit dem Corona-Virus verbunden ist, noch zu groß. Dennoch wird mit den Lockerungen deutlich, dass die bisherigen Maßnahmen erfolgreich waren und die Ausbreitung des Virus verlangsamt werden konnte.“

 

Noch könne von Normalität keine Rede sein. Jetzt, so Sommer, gehe es darum, weiterhin die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und dafür zu sorgen, dass trotz der Lockerungen Kontakte weitestehend vermieden werden. „Denn das Kontaktverbot besteht zunächst bis einschließlich 3. Mai fort. Wir werden dies auch künftig in Prenzlau durch das Ordnungsamt kontrollieren“, so Sommer. Gleichzeitig komme nun die Kontrolle der Einhaltung der auferlegten Regelungen für den Einzelhandel dazu. „Auch hier gibt es klare Vorgaben. Bereits nach der Erklärung der Bundeskanzlerin am Mittwoch hat das Citymanagement damit begonnen, die Prenzlauer Händler zu informieren und bei den Vorbereitungen der Geschäftsöffnungen zu unterstützen und zu beraten. So wurden Plakate gedruckt und nach Bedarf Stoffmasken an die Händler ausgegeben.“

Die Stadtbibliothek, das Kulturhistorische Museum im Dominikanerkloster und die Stadtinformation werden auf Grundlage der neuen Verordnung ebenfalls ab dem 22. April wieder geöffnet. Am Montag wird entschieden, inwieweit so schnell wie möglich auch die Stadtverwaltung wieder auf Normalbetrieb umgestellt werden kann.

 

Sorgeberechtigte, die nach den neuen Festlegungen die Möglichkeit haben, ihre Kinder wieder in die Betreuung zu geben, müssen hierfür einen Antrag beim Jugendamt stellen. Damit wird sichergestellt, dass sie entweder alleinerziehend sind oder mindestens ein Elternteil eine Tätigkeit in einem der als kritisch eingestuften Infrastrukturbereiche vornimmt.

 

Die entsprechenden Formulare können von der Homepage des Landkreises heruntergeladen werden. Gleichzeitig werden die Sorgeberechtigten gebeten, die zuständige Kita umgehend zu informieren, sobald der Bescheid vorliegt. (von spz)

 

+++ Potsdam: Kabinett beschließt erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Brandenburg +++ 17.04.2020


Brandenburg ist bei der Eindämmung des Coronavirus auf einem guten Weg und wird ab Montag (20.04.) schrittweise erste Beschränkungen lockern. Das Kabinett hat heute eine entsprechende Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie gilt bis längstens 8. Mai. So werden Schulen und Geschäfte des Einzelhandels unter Beachtung notwendiger Hygiene- und Abstands-Regeln schrittweise öffnen. Unter strikten Hygiene-Auflagen können auch Museen, Ausstellungshallen und Bibliotheken wieder öffnen. Die Kitas bleiben weiter geschlossen, die Notbetreuung von Kindern in Krippen, Kitas und Horten wird aber, zum Beispiel für Alleinerziehende, ab dem 27. April ausgeweitet. Versammlungen unter freiem Himmel von bis zu 20 Personen werden unter strikter Einhaltung von Abstandsregeln zugelassen. Unter dieser Bedingung ist auch das Verweilen auf Parkbänken und Wiesen wieder erlaubt. Die Quarantäne-Verordnung wird unverändert bis längstens zum 8. Mai verlängert.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke erklärte nach der Kabinettsitzung: „Ich bin froh, dass wir bei der Eindämmung der Pandemie dank des Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger ein gutes Stück vorangekommen sind. Deshalb sind jetzt erste Erleichterungen möglich. Sie orientieren sich an dem mit dem Bund und den anderen Ländern am Mittwoch vereinbarten Rahmen. Geschäfte können wieder öffnen und wir gehen die ersten Schritte bei der Öffnung der Schulen. Aber wir sind noch mitten in der Pandemie. Deshalb müssen wir weiter konsequent die Kontakt- und Hygieneregeln einhalten.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Mit den harten Einschnitten in das öffentliche und private Leben haben wir es in den zurückliegenden fünf Wochen geschafft, einen rapiden Anstieg von schweren Corona-Krankheitsverläufe wie in China oder Italien zu verhindern. In dieser Zeit haben wir die Anzahl intensivmedizinscher Betten in den Krankenhäusern um 300 auf 837 erhöht und die Laborkapazitäten auf fast 4.000 Tests pro Tag mehr als verdoppelt. Aktuell haben wir vergleichsweise nur sehr wenige Covid-Patienten, die stationär versorgt werden müssen. Gleichzeitig steht ein Drittel der über 15.000 Krankenhausbetten bereit, da planbare Eingriffe verschoben wurden. Wir sind also auf steigende Erkrankungszahlen jetzt viel besser vorbereitet. Es gilt aber weiterhin, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten, bis effektive Medikamente oder Impfstoffe zur Verfügung stehen. Deshalb müssen wir weiter streng auf Kontaktvermeidung und Hygieneregeln achten.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Wir konnten im Kampf gegen Corona einen Zwischenerfolg erzielen, aber dieser Erfolg bleibt zerbrechlich.  Wir dürfen nicht leichtfertig Menschenleben riskieren und können deshalb nur schrittweise vorgehen. Uns ist es wichtig, Regeln zu definieren, die zu Brandenburger Verhältnissen passen. Wir orientieren uns stark an den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch. Aber nicht alles was in Bayern, Niedersachsen oder Hamburg passt, ist automatisch auch angemessen für Brandenburg. Ich finde, dass wir zu einem guten ersten Schritt der Lockerung gefunden haben, der ausgewogen aber auch ausbaufähig ist. Jetzt müssen wir alle Geduld und Disziplin beweisen. Wir werden tagtäglich beobachten, wie sich die Lockerungen auf das Infektionsgeschehen auswirken. Es ist wichtig, dass sich alle weiter an die geltende Abstandsverordnung halten. Nur wenn alle mit Vernunft die Regeln beachten, werden wir den nun eingeschlagenen Weg weiter beschreiten können.“

 

Landwirtschaftsminister Axel Vogel: „Das Selber-Ernten auf Gemüse- und Obstfeldern, z. B. bei Erdbeeren, wird unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich sein. Das sichert den Absatz für Gartenbaubetriebe und gibt ihnen Planungssicherheit. Wir stabilisieren Tierparks und Wildgehege, die mit Abstands- und Zutrittsregelungen wieder öffnen können. Diese Lockerungen kommen auch vielen Menschen zugute, die sich draußen bewegen wollen.“

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir möchten die Schülerinnen und Schüler, die kurz vor ihrem Mittleren Schulabschluss stehen, bestmöglich darauf vorbereiten. Deshalb werden die Schulen zunächst für diese Jahrgangsstufen geöffnet. Gleichzeitig wollen wir die Kita-Notfallbetreuung maßvoll ausweiten.“

 

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach: „Die vergangenen Wochen haben den Einzelhandel in Brandenburg und seine Kundinnen und Kunden einem Stresstest unterzogen. Zumindest für einen großen Teil des Einzelhandels ist dieser Stresstest ab dem 22. April 2020 beendet – natürlich unter Beachtung strikter Hygienestandards. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können wieder öffnen. Ich hoffe sehr, dass die Kundinnen und Kunden diesen ersten Schritt in Richtung Rückkehr zur Normalität nutzen werden. Denn jedem muss klar sein: Wer den stationären Einzelhandel erhalten möchte, der muss dort auch einkaufen."

 

Kultur- und Wissenschaftsministerin Manja Schüle: „Ich freue mich, dass einzelne Kultur-Angebote von Galerien, Museen, Ausstellungshallen und Bibliotheken den digitalen Raum verlassen und wieder vor Ort angeboten werden können. Für alle anderen gilt weiterhin: Angebote ohne Ansteckungsgefahr online genießen – beispielsweise über unsere landesweite Online-Plattform www.kultur-bb.digital. Gute Nachrichten auch für die Hochschulen: Prüfungen, die nicht digital abgenommen werden können und bestimmte Lehrveranstaltungen sind in Ausnahmefällen ab dem 20. April auch im Präsenzbetrieb möglich, die Hochschulbibliotheken dürfen wieder öffnen. Dennoch appelliere ich an alle Studierenden: Bleiben Sie zu Hause, gehen Sie mit den Lockungen verantwortungsvoll um!“

 

Grundsätzlich gilt weiter: Alle sind angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands weiter auf ein absolut nötiges Minimum reduziert zu halten. Es ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Insbesondere persönliche Begegnungen mit älteren, hochbetagten oder chronisch kranken Menschen müssen zu deren Schutz weiter deutlich eingeschränkt bleiben.

 

Das Tragen von sogenannten (nicht-medizinischen) Alltagsmasken oder Community-Masken wird zur Reduzierung des Risikos von Infektionen dringend empfohlen in öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand nicht immer gewährleistet werden kann, insbesondere im Einzelhandel und ÖPNV.

 

Klick hier >>> Diese Maßnahmen gelten ab 20. Mai 2020 in Brandenburg!
 

+++ Linien der UVG fahren weiterhin mit Ferienfahrplan +++ 17.04.2020

 

Aufgrund der Corona Pandemie ist die UVG gezwungen gewesen, seit dem 23.03.2020 auf den Ferienfahrplan umzustellen. Nach den aktuellen Maßgaben der Bundesregierung werden wir voraussichtlich bis zum 03.05.2020 den Ferienfahrplan beibehalten. Weiterhin gilt die Bitte, im hinteren Abteil der Fahrzeuge einzusteigen und Zeitkarten oder Mobiltickets zu nutzen. Die Fahrkarten erhalten Sie am Automaten, wie auch in unseren Kundencentern. Diese haben für Sie weiterhin zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Sollten Sie jedoch vor Abfahrt dennoch eine Fahrkarte brauchen, kann diese beim Busfahrer erworben werden. 

 

+++ Reproduktionsrate bei Corona-Infektionen sinkt auf 0,7 +++ 17.04.2020

 

+++ Zusammenfassung: Aktuelle Beschlüsse in Deutschland +++ 15.04.2020 & 16.04.2020

  1. Die seit Mitte März geltenden Kontaktbeschränkungen werden grundsätzlich bis zum 3. Mai 2020 verlängert.
  2. Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden - zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule. 
  3. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen wieder stattfinden können.
  4. Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
  5. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
  6. Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten. 
  7. Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter den gleichlautenden Auflagen sowie unter Nutzung persönlicher Schutzkleidung ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufzunehmen.
  8. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst weiter nicht stattfinden.
  9. Die Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, auf private Reisen und Besuche weiterhin zu verzichten.
  10. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

 

Rechtzeitig vor dem 4. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung erneut bewerten und weitere Maßnahmen beschließen. (Quelle: Bundesregierung.de)

 

+++ Bund und Länder wollen Kontaktsperre bis zum 3. Mai 2020 verlängert +++ 15.04.2020

 

+++ Onleihe der Stadtbibliothek vorübergehend kostenfrei +++ 15.04.2020

 

Ab sofort ist die Onleihe der Stadtbibliothek vorübergehend kostenfrei. Interessenten, die bislang nicht bei der Stadtbibliothek Prenzlau als Benutzer registriert sind, können sich jetzt per Mail anmelden und die Angebote der Onleihe kostenfrei nutzen. „Diese Möglichkeit bieten wir an, solange die Bibliothek für den Besucherverkehr geschlossen ist“, erläutert Bibliotheksmitarbeiterin Elisa Schultze. Benötigt werden für die Anmeldung nur wenige Angaben: Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnort.

 

Rund 5.500 Bücher, Hörbücher und Zeitschriften stehen in der Onleihe zum Lesen und Hören zur Verfügung. Die Ausleihfrist beträgt bei Büchern und Hörbüchern 21 Tage, bei Zeitschriften ist sie unterschiedlich und liegt zwischen einer Stunde und 24 Stunden. „Die Ausleihfrist gilt auch dann noch, wenn die Bibliothek bereits wieder geöffnet hat. Allerdings erlischt der Zugang dann automatisch, sobald die Frist beendet ist“, so Schultze, die weiterhin darauf hinweist, dass alle Anmeldedaten gelöscht werden, sobald die Bibliothek wieder geöffnet ist. Anmeldungen unter: stadtbibliothek@dominkanerkloster-prenzlau.de (von Stadt Prenzlau)

 

+++ Immer dienstags und freitags werden Masken ausgegeben +++ 15.04.2020

 

„Das ist unglaublich: Mehr als 4.000 Behelfsmasken haben unsere ehrenamtlichen Näherinnen bereits angefertigt“, sagt City-Managerin Susanne Ramm. Die Gruppe der Näherinnen ist mittlerweile auf 37 angestiegen und auch die Verteilung der Masken läuft. „2.903 Masken wurden an Unternehmen abgegeben, fast 900 an Privatpersonen verteilt.“ Und längst sind noch nicht alle Bedarfe erfüllt. Es geht also weiter. „Ab sofort können sich Privatpersonen immer dienstags von 14 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 9 Uhr bis 11 Uhr Masken im Büro des Citymanagements in der Stadtinformation auf dem Marktberg abholen“, informiert Susanne Ramm. Sie geht von einer großen Resonanz aus und bittet beim Anstehen um Einhaltung des Mindestabstandes. „Noch wissen wir nicht, wie viele Meschen sich anstellen werden. Hier einen Bedarf zu kalkulieren, ist unmöglich. Letztlich können wir vielleicht nur auf den nächsten Ausgabetermin vertrösten. Denn irgendwann ist das Lager leer.“ Deshalb bitte sie, auch im Namen ihrer Kollegin Ina Zoschnik, die die Ausgabe übernimmt, um Augenmaß und Verständnis.

 

Unternehmen melden ihren Bedarf weiter per Mail beim Geschäftsstraßenmanagement unter gsm@prenzlau.de an. Ein großes Dankeschön richtet Ramm im Namen aller „Nähbienen“ an die vielen Spender, die die Aktion bisher unterstützten. „Allein in der Spendenbox kamen bereits 1.423 Euro zusammen“, so Ramm. „Hinzu kommen all die vielen Helfer im Hintergrund, die auf unterschiedlichste Weise die Aktion unterstützen. Auch ihnen gilt ein riesengroßes Dankeschön.“  Neben Geld können übrigens auch Materialspenden abgegeben werden. Diese werde im BMW-Autohaus Wolter & Steiner GmbH in Prenzlau nach vorheriger Absprache entgegengenommen. „Wichtig ist zu beachten, dass es Baumwollstoffe sein müssen, die man auch bei hohen Temperaturen waschen kann, die sich angenehm tragen lassen und durch die man vor allem gut atmen kann.“

Geld einzahlen kann man auch weiterhin auf das der bei der Stadt eingerichtete Spendenkonto.

 

„Ebenso ist es möglich, bei Abholung der Masken direkt etwas zu geben. Bei der Ausgabe in der Stadtinformation wird eine Spendenbox aufgestellt, sodass jeder seinen freiwilligen Beitrag leisten kann.“ (von Stadt Prenzlau)

 

Spendenkonto der Stadt: Sparkasse Uckermark

DE96 1705 6060 3424 0000 93

Verwendungszweck: 11103.3791032 Corona

 

+++ Fallzahlen in Brandenburg und der Uckermark +++ 15.04.2020

 

Diese liegt aktuell bei über 2 118 bestätigten Fällen und hat bisher 65 Menschenleben in Brandenburg gefordert. Die Uckermark zählt ein Todesfall, 29 bestätigte Infizierte und 18 genesene Patienten derzeit (Stand: 14.04.2020 / 12:00 Uhr). Dabei steigt auch die Zahl der Genesenen fast täglich in Brandenburg an. Nach Stand vom 14.04.2020, 16:00 Uhr sind in ganz Brandenburg bereits 900 genesene Personen gezählt worden.

 

+++ Tag der Entscheidung von Bund und Länder +++ 15.04.2020

 

Achtundzwanzig Corona-Tage in Brandenburg geschafft. Jetzt bleibt nur noch das Abwarten auf der Videokonferenz zwischen Kanzlerin und Ministerpräsidenten aus 16 Bundesländern am heutigen Mittwoch. Wofür sich Brandenburg entscheidet, ist noch ungewiss!

 

Brandenburg (ps). Seit 19. März 2020 steht das Bundesland Brandenburg aufgrund der Corona-Situation still. Einwohnerinnen und Einwohner aus Brandenburg halten sich mit einem sehr großen Teil an die bisherigen Anordnungen der Regierung. Dieses war über Wochen auch in der uckermärkischen Kreisstadt Prenzlau sowie anderen Städten des Landkreises Uckermark sichtbar gewesen. Leere Straßen, kein Gedrängel in Einkaufsmärkten, aber auch der Rückgang von Hamstereinkäufe wurde verzeichnet.

 

In der Uckermark verliefen die Wochen größtenteils sehr ruhig ab, berichten die Stadtverwaltungen und Polizeiwachen. Alleine von Gründonnerstag bis  Dienstagmorgen gab es nur wenige Vorfälle. Die Polizeiinspektion Uckermark zählte 40 Corona-Einsätze, wobei 28 Ansammlungen festgestellt wurden. "Bei 18 Ansammlungen reichte eine mündliche Verwarnung, bei zehn mussten wir ein Bußgeldverfahren einleiten, informierte Randy Neye, Polizeihauptkommissar, gegenüber einer regionalen Zeitung. Am Ostermontag bedankte sich Prenzlaus Bürgermeister Hendrik Sommer. Er selbst beteiligte sich bei der Kontrolle von der Eindämmungsverordnung und lobte die Kreistädterinnen und Kreisstädter über Facebook.

 

Wie das Leben nach Corona in Brandenburg aussieht, ist noch unklar. Dazu beraten sich Bund und Länder am heutigen Mittwoch über eine Videokonferenz und werden danach berichten. Klar ist - Brandenburg wird anders sein. Innerhalb einer kurzen Zeit wurde die Wirtschaft zum größten Teil in den Ruhestand geschickt. Unternehmen, Selbstständige und Firmen haben seit einiger Zeit die Chance, sich Unterstützung vom Land zu holen. Finanzielle Unterstützung ist nur eines der Hilfsangebote, das es derzeit für Betroffene in Brandenburg gibt. Doch bis die Wirtschaft wieder einen normalen Anlauf findet, kann es noch einige Zeit andauern.


Ideen von Wissenschaftler und Politiker

 

Schulen, Kitas und Läden wurden geschlossen. Einige Ideen für das Schrittweise hochfahren haben erste Wissenschaftler und Politiker geäußert. In denen sollen Kitas bis zu den Sommerferien geschlossen bleiben. Schulen sollen Stückweise den Betrieb wieder aufnehmen, wenn die Hygieneregeln und Abstände eingehalten werden. In Bus und Bahn wird eine Mundschutzpflicht empfohlen. Erstes wird heute aus der "Bild" bekannt. Die Einschränkungen könnten bis zum 03. Mai 2020 aufrechterhalten werden. Ab 04. Mai sollen nach "Bild" kleine Geschäfte wieder für Kunden öffnen. 

 

Doch zum Ende haben die Bundesländer eine eigene Entscheidung zu treffen. Ziel ist es in der heutigen Sitzung zwischen Bund und Ländern eine angestimmte Entscheidung, für alle Bundesländer zu treffen.

 

Sofortiges hochfahren wird es nicht geben

 

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) erklärte, ein sofortiges Hochfahren wird es nicht geben, also von null auf hundert Prozent. Man würde in kleinen Schritten anfangen, um Krankenhäuser und andere Einrichtungen nicht zu überstrapazieren. Im Vordergrund stehe das Gesundheitssystem, das man nicht überfordern darf. Woidke will sich für Kinder einsetzen, welche unter den Schließungen von Kitas und Schulen leiden, berichtete die Märkische Oderzeitung am Dienstag.

 

+++ 40 Polizeieinsätze über Corona-Ostertage in der Uckermark gezählt +++ 14.04.2020

 

+++ Drei weitere Fälle bestätigt – Reiserückkehrer müssen grundsätzlich in 14-tägige Quarantäne +++ 14.04.2020

 

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit den Innen- und Gesundheitsministerien von Bund und Ländern eine "Musterverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus" erarbeitet, abgestimmt und vor Ostern in Kraft gesetzt. Diese sieht eine zweiwöchige häusliche Quarantäne für Menschen vor, die nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt nach Deutschland ein- oder zurückreisen.

 

Aufgrund der pandemischen Ausbreitung von COVID-19 ist weltweit von einem Infektionsrisiko auszugehen. Das RKI weist daher keine besonders betroffenen Risikogebiete mehr aus.

 

Teilweise wird das Gesundheitsamt des Landkreises Uckermark durch die Reiseveranstalter über Reiserückkehrer informiert. Um aber eventuellen Lücken vorzubeugen, weist Amtsärztin Dr. Michaela Hofmann darauf hin, dass sich grundsätzlich alle Reiserückkehrer telefonisch oder per E-Mail im Gesundheitsamt melden müssen und für diese Personen dann sofort eine 14-tägige Quarantäne angeordnet wird.

 

So geschehen bereits über die Osterfeiertage, als sich drei Personen im Gesundheitsamt meldeten, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind. Mittlerweile stieg die Anzahl der Personen, die im Landkreis Uckermark laborbestätigt an Covid-19 erkrankt sind, auf 29. "Bei den drei neuen Fällen handelt es sich um eine 74-jährige Frau aus Schwedt, die stationär in einem Krankenhaus außerhalb der Uckermark behandelt wird sowie um eine 49-jährige Frau aus Templin und eine 47-jährige Frau aus Angermünde. Beide befinden sich in Quarantäne und werden ambulant behandelt und betreut. Die Kontaktpersonen werden ermittelt", informierte Amtsärztin Dr. Michaela Hoffmann am Dienstag. 

 

+++ Prenzlauer Bürgermeister spricht Lob an Prenzlauer aus +++ 13.04.2020

 

+++ Leopoldina empfehlt Schulen so bald wie möglich wieder zu öffnen +++ 13.04.2020

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten aus 16 Bundesländer wollen über die Zukunft der Beschränkungen am Mittwoch ausführlich beraten. Dabei richtet sich unter anderen das Augenmerk auf die Empfehlungen von Leopoldina, welche sehr wichtig sind. Diese empfehlt die Schulen sobald es geht wieder zu öffnen, berichteten Medien am Montag. 

 

+++ Die Woche neuer Entscheidungen +++ 13.04.2020


In dieser Woche kommen Bund und Bundesländer aus Deutschland telefonisch zusammen. Hierbei wird am Mittwoch über das weitere Vorgehen von Lockerungen und Beschränkungen beschlossen. Eine Mehrheit der Deutschen hält es noch für zu früh, Lockerungen jetzt durchzuführen. Wissenschaftler und Virologen sind unterschiedlicher Meinung. Eins ist sicher, Deutschland wir nicht von 0 auf 100 Prozent hochfahren.

 

+++ Unerlaubte Osterfeuer führte zum Feuerwehreinsatz +++ 12.04.2020 

Am Sonnabend mussten Feuerwehrleute aus der Stadt Templin und dem Ortsteil Röddelin ein unerlaubtes Osterfeuer bei Templin löschen. "Der Grundstückseigentümer müsse mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige rechnen, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Zudem müsse der Einsatz der Feuerwehr bezahlt werden", informierte Templins Bürgermeister Detlef Tabbert (Die Linke). 

 

 +++ Zahl der Infizierten steigt auf 26 - 18 Personen genesen +++ 11.04.2020

 

In den zurückliegenden 48 Stunden wurden dem Gesundheitsamt zwei weitere Fälle einer Covid-19-Erkrankung laborbestätigt. "Ein 27- jähriger Schwedter und eine 25-jährige Angermünderin haben sich infiziert und werden ambulant behandelt und betreut", berichtete Amtsärztin Michaela Hoffmann am Sonnabend.

 

Insgesamt steigt die Anzahl der nachgewiesenen Erkrankungsfälle im Landkreis Uckermark damit auf 26. Die Anzahl der mittlerweile genesenen Patienten hat sich mit dem Stand 11.04.2020, 12 Uhr auf 18 erhöht. 81 Personen sind in Quarantäne.

 

+++ Vier Fragen und Antworten zu Ostern, Veranstaltungen, Schulen und Kitas vom Bürgermeister +++ 11.04.2020

 

Ist ein Osterfeuer erlaubt? 

 

Osterfeuer sind öffentlich sowie privat untersagt worden. Derzeit befindet sich die Waldbrandgefahrenstufe bei 3. Bei einer Gefahrenstufe von 4 wird auch kein kleines Osterfeuer im Garten empfohlen. Man sollte die Medien verfolgen, die über Waldbrandstufen berichten, informierte Prenzlaus Bürgermeister am Dienstagabend. 

 

Wann machen die Kitas und Schulen auf und wann finden Veranstaltungen statt?

 

Die Stadt Prenzlau richtet sich hierbei an die Bundesregierung und dem Bundesland Brandenburg, welche über Maßnahmen entscheidet. Der Prenzlauer Bürgermeister rät aktuell dazu abzuwarten, um nicht zu schnell Hoffnung zu machen. In der nächsten Woche wisse man mehr darüber, wie es weitergeht und wird die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig informieren.

 

Gibt es in Prenzlau schon einen Fall?

 

In der Stadt Prenzlau gäbe es nach dem Wissen des Prenzlauer Bürgermeisters und dem Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt im Landkreis Uckermark bisher keinen bestätigten Corona-Fall, so der Stand vom Dienstag. Dennoch rechnet auch Hendrik Sommer bald mit ersten Fällen, wie er mitteilte.

 

In diesem Zusammenhang appellierte der Prenzlauer Bürgermeister an Bürgerinnen und Bürger nochmal sich an die Regeln der einzelnen Einkaufsmärkte zuhalten. Einkaufen ist weiterhin erlaubt, mit Familie und mit Helfern, die derzeit Hilfen anbieten. Wichtig sei es vor allem vor und nach dem Einkaufen sowie im Alltag sich die Hände zu waschen.

 

+++ Woidke hält Lockerungen von Auflangen noch für offen +++ 10.04.2020

 

In Deutschland spricht man seit Tagen über Lockerungen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte am Donnerstag von einem Hoffnungsschimmer und Fortschritte im Kampf der Pandemie gesprochen.

 

Brandenburgs Ministerpräsident hält den Zeitpunkt für eine Lockerung von Auflagen seiner Aussage nach noch für offen, berichtete der Rundfunk Berlin Brandenburg am Freitag. Er beteilige sich nicht an Lockerungsübungen. "Man befindet sich jetzt mittendrin in einer Pandemie", so Dietmar Woidke (SPD).

 

"Man wird noch lange mit Einschränkungen im Leben zutun haben, was nicht heißt, dass es nicht vorher in auserwählten Bereichen zur Rückkehr in ein normales Leben kommen kann. Wann das sein wird, ist völlig offen", betonte der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke. 

  

+++ Spahn und Merkel appellieren an Bürger +++ 09.04.2020

Gesundheitsminister Jens Spahn und Bundeskanzlerin Angela Merkel richteten sich vor allem nochmal an die Bürgerinnen und Bürger, weiterhin durchzuhalten, besonders an den Ostertagen.

 

+++ Kein weiterer Fall in der Uckermark – Landrätin dankt allen für ihr Mitwirken und Verständnis +++ 09.04.2020

 

Erfreulicherweise gibt es mit Stand heute 12 Uhr keine weiteren Fälle einer Covid-19-Erkrankung im Landkreis Uckermark.

 

Bei der regelmäßigen Meldung neuer Erkrankungsfälle erscheint in unseren Presseinformationen auch immer die Gesamtzahl der Personen mit Wohnsitz im Landkreis Uckermark, die seit Ausbruch des Corona-Virus laborbestätigt erkrankten. Um einschätzen zu können, wie sich das Pandemiegeschehen aktuell darstellt, ist es aber auch wichtig zu wissen, wie viele Personen die Krankheit überstanden haben und wie viele Verdachtsfälle es gibt.

 

Mit Stand 09.04.2020, 12 Uhr, waren insgesamt 24 Personen laborbestätigt erkrankt. Zwischenzeitlich sind 11 Frauen und Männer genesen, 1 Patient ist verstorben und weitere 119 Personen befanden sich zum gleichen Zeitpunkt in Quarantäne. 8 Patienten werden ambulant behandelt und betreut. Drei weitere sind in stationärer Behandlung im Landkreis Uckermark, zwei von ihnen müssen intensivmedizinisch versorgt werden. Ein weiterer Patient wird stationär außerhalb des Landkreises behandelt.

 

Genesen heißt nach Definition des Robert Koch-Institutes, dass sie in den zurückliegenden 48 Stunden symptomfrei waren und mindestens 14 Tage seit Ausbruch der Krankheit vergangen sind. Die durch Bund, Land und Landkreis erlassenen Verordnungen und das vorbildliche Verhalten der Uckermärker – insbesondere auch der Betroffenen – zeigen Wirkung und tragen dazu bei, die Ausbreitung des Virus in unserem Landkreis zu verlangsamen. 

 

Vor diesem Hintergrund dankt Landrätin Karina Dörk allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihr engagiertes Mitwirken:

 

"Ich weiß wie hart und schmerzlich es ist, derart gravierende Einschnitte in das persönliche Leben hinnehmen zu müssen. Ostern ist ja traditionell ein Fest, das wir mit der Familie, mit Freunden, ja mit ganzen Dorfgemeinschaften zusammen gefeiert haben. In diesem Jahr ist alles anders, selbst auf Gottesdienste in den Kirchen müssen wir verzichten. Aber auch uns Uckermärkern mangelt es nicht an Ideen. Wir finden andere Formen des Beisammenseins: über Telefon, Videochats oder mit Briefen und Bildern sind wir mit unseren Angehörigen und Freunden verbunden. So haben wir gute Chancen auch in den kommenden Tagen und Wochen wohlbehalten durch die Krisenzeit zu kommen. Ich möchte mich bei all denen bedanken, die auch über die Feiertage für unsere Gesundheit, Versorgung und Sicherheit im Einsatz sind. Ich wünsche allen ein schönes Osterfest. Bleiben oder werden Sie gesund!" (vom Landkreis Uckermark)

 

+++ Prenzlauer Wochenmarkt geöffnet bis ca. 14:00 Uhr +++ 09.04.2020

 

+++ Anzahl der an Covid-19-Erkrankten erhöht sich auf 24 +++ 08.04.2020

 

Über einen weiteren positiven Befund einer Covid-19-Erkrankung wurde das Gesundheitsamt am Dienstagabend informiert. "Hierbei handelt es sich um eine 39-jährige Frau aus Schwedt. Sie befindet sich in Quarantäne, wird ambulant behandelt und betreut. Die Kontaktpersonen werden ermittelt," informierte Amtsärztin Dr. Michaela Hoffmann am Mittwoch.

 

Damit erhöht sich die Anzahl der Personen aus dem Landkreis Uckermark, die an Covid-19 erkrankten, auf 24.

 

+++ Zwei Patienten im kritischen Zustand +++ 08.04.2020

 

Im Schwedt werden aktuell drei Covid-19-Erkrankte ärztlich behandelt. Eine Person sei auf dem Weg der Besserung, während zwei andere kritisch, jedoch stabil auf der Intensivstation liegen, berichtet der Uckermark Kurier.

 

+++ Prenzlauer Bürgermeister bedankt sich bei Bürgern & Berufsgruppen +++ 08.04.2020

Am Dienstagabend bedankte sich der Prenzlauer Bürgermeister über einen Facebook-Chat bei allen, die sich bisher an die Regeln gehalten haben. Ebenso sprach er seinen persönlichen und großen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Prenzlau, der Einsatzkräfte sowie Pflegekräfte, Verkäufer/In, Ärzte, Wasserversorgungs- und Stromversorgern aus und viele weitere, die momentan trotzt Corona-Krise arbeiten und sich der Ansteckungsgefahr entgegenstellen.

 

Er informierte im Chat darüber, dass es verstärkte Kontrollen an den Osterfeiertagen geben wird, an denen er selbst aktiv unterwegs sein werde und kontrollieren wird. Weiterhin rät er Bürgerinnen und Bürger sich an die aktuellen Ausgangsbeschränkung zuhalten und nicht dagegen zu verstoßen. Bisher, so der Stand, gebe es keinen bestätigten Coronavirus-Fall in der Kreisstadt. Dennoch rechnet auch Hendrik Sommer irgendwann mit einem Fall.

 

+++ Prenzlauer Bürgermeister: Rechnet bald mit erste Coronavirus-Fälle in Prenzlau +++ 08.04.2020

 

+++ Kinder- & Jugendbeauftragter: Einfach mal das Herz ausschütten oder einen Videoclip dreh +++ 07.04.2020


„Corona-Ferien“ – das hört sich nach ausschlafen und faulenzen an. „Der Begriff ist vollkommen falsch. Nicht nur, weil es ja eben keine Ferien sind, sondern die Schulen Aufgaben mitgegeben haben, die jetzt abgearbeitet werden müssen. Ferien bedeuten auch, dass man sich mit Freunden treffen und etwas unternehmen kann. Aber genau das geht jetzt nicht. Und das bringt Stress mit sich“, sagt Prenzlaus Kinder- und Jugendbeauftragter Christoph Berkholz.

 

Er lädt ab sofort zu einem Austausch via Facebook und zu Telefongesprächen ein. „Mal schauen, wie das angenommen wird“, sagt er. Je nachdem, wie Kinder und Jugendliche, Eltern und Großeltern darauf reagieren, will er das Angebot ausweiten und vielleicht auch einen regelmäßigen Chat anbieten. Er wisse, so Berkholz, dass es bereits Krisen- und Sorgentelefone gibt. „Wenn es richtig kritisch ist, sollte man sich auch unbedingt dorthin wenden“, rät er. Wer sich aber nur austauschen, ein alltägliches Problem loswerden oder einfach reden wolle, könne sich auch an ihn wenden. „Über Facebook und telefonisch. Beide Möglichkeiten gibt es.“ Denn erreichen will er nicht nur die, für die er sich normalerweise stark macht: die Kinder und Jugendlichen. „Gerade jetzt aktuell sehe ich mich auch als Vermittler zwischen den Jungen und den Älteren.“

 

Auf seiner Facebook-Seite hat er die Einladung zum Schreiben und Telefonieren jetzt öffentlich gemacht. Dort heißt es: „Egal, ob Kinder oder Jugendliche, Eltern oder Großeltern – als Kinder- und Jugendbeauftragter der Stadt Prenzlau habe ich ein offenes Ohr für alle, die sich jetzt mitteilen wollen, die Fragen haben oder einfach ein paar Sachen loswerden wollen. Durch das, was da gerade passiert, durch die vielen Einschränkungen und Veränderungen, das Drinbleiben und den unfreiwilligen Verzicht des Treffens mit Freunden, kann es zurzeit zu Hause ziemlich stressig, aber auch einsam und langweilig werden. Was ist schwierig, was toll? Wie klappt das mit den schulischen Aufgaben im Homeoffice? Gibt es coole Ideen, was man zu Hause machen kann? Was macht Spaß zusammen und wann gibt es Stunk? Lasst uns gemeinsam Ideen sammeln, wie wir diese Zeit gemeinsam gut überbrücken können!“

 

Zu erreichen ist Christoph Berkholz auf Facebook über die Seite KiJu Check – Prenzlau; die Telefonhotline zur aktuellen Situation ist immer montags bis freitags von 10 Uhr bis 11 Uhr erreichbar unter 03984 / 75 246.

 

Neben den Kontaktangeboten und den regelmäßigen Tipps auf seiner Facebook-Seite hat Berkholz jetzt noch eine Idee: Er ruft zu einem Video-Contest auf. „Viele Kinder und Jugendliche haben ein eigenes Smartphone, vielleicht helfen aber auch Eltern oder größere Geschwister aus. Die Aufgabe ist es, einen kleinen Videoclip zu machen, der unterhaltsam und witzig und kreativ ist. Egal, ob Karaoke-Singen oder eine Choreographie im Kinderzimmer, ein Hindernisparcours im Flur oder Kunststücke mit dem Hund. Das Video darf maximal 45 Sekunden lang sein“, so Christoph Berkholz. Die Filme können via WhatsApp an 017661936736 geschickt werden. Die Videos werden dann auf der Facebook-Seite des Kinder- und Jugendbeauftragten gepostet und die Nutzer können abstimmen, welche ihnen besonders gut gefallen. Denen mit der besten Resonanz winken Gewinne in Form von City-Gutscheinen. (von Stadt Prenzlau)

 

+++ Anzahl der an Covid-19 Erkrankten erhöht sich auf 23 +++ 07.04.2020

 

Bei einer 55-jährigen Frau aus Templin wurde eine Covid-19-Erkrankung laborbestätigt. Den Befund erhielt das Gesundheitsamt am Montagabend. Die Frau befindet sich in Quarantäne und wird ambulant behandelt und betreut. Mit der Ermittlung aller Kontaktpersonen wurde unverzüglich nach Bekanntwerden des Falles begonnen, berichtet Amtsärztin Dr. Michaela Hoffmann am Dienstag.

 

Damit erhöht sich die Anzahl der Personen aus dem Landkreis Uckermark, die an Covid-19 erkrankt sind, auf jetzt 23.

 

+++ Polizeiinspektion und Landkreis appellieren an die Bürgerinnen und Bürger +++ 07.04.2020 

 

Die Sonne scheint und der Frühling zeigt sich in diesen Tagen von seiner schönsten Seite. Unter anderen Umständen wären das beste Voraussetzungen für gemeinsame Ausflüge und Treffen mit Familien und Freunden. Aber die Pandemie kennt leider weder Feiertagen noch Landkreis- oder Ländergrenzen. Und so ist Ostern 2020 auch so ganz anders als sonst.

 

Landrätin Karina Dörk und Polizeihauptkommissar Randy Neye, Leiter des Führungs- und Revierdienstes der Polizeiinspektion Uckermark, appellieren gemeinsam an die Bürgerinnen und Bürger, auch bei diesem schönen Wetter zuhause zu bleiben und persönliche Kontakte zu meiden.

 

„Unser Appell zuhause zu bleiben, richtet sich ganz besonders an die Berlinerinnen und Berliner“, so die beiden Behördenleiter. „Wir freuen uns darüber, dass insbesondere Urlauber und Tagesausflügler aus der Hauptstadt gern und oft in die Uckermark kommen. Aber in der momentanen Situation ist der Aufenthalt im eigenen Zuhause alternativlos. So hart und traurig das für viele auch sicher ist.“

Kontrollen angekündigt

 

Denn die Kontaktbeschränkungen und alle damit verbundenen Reglementierungen haben nur ein Ziel: die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und einzudämmen und damit Leben und Gesundheit all der Menschen zu schützen, die aufgrund ihres Alters und ihres Gesundheitszustandes besonders gefährdet sind.

 

Für die kommenden Tage kündigt der Landkreis gemeinsam mit den örtlichen Ordnungsbehörden und der Polizei umfangreiche Kontrollen an und versichert, dass bei Verstößen gegen die Maßnahmen der Eindämmungsverordnung konsequent eingeschritten wird. Es drohen empfindliche Bußgelder. Denn es zählt das Handeln jedes Einzelnen und unnötige Begegnungen vermeiden, hilft Leben retten.


Gleichzeitig bittet Landrätin Karina Dörk die Uckermärkerinnen und Uckermärker aber auch darum, Ruhe zu bewahren. „Bei allem Verständnis für die Sorgen und Ängste sollten sich alle darin erinnern, dass auch wir Uckermärker gern die vielen Kultur-, Sport- und Freizeitmöglichkeiten in Berlin nutzen. Nicht zu vergessen die hochspezialisierten Kliniken und Gesundheitseinrichtungen, in denen nicht nur in dieser Zeit auch viele Menschen aus unserer Region behandelt werden. Wir haben lange für eine gemeinsame Region Berlin-Brandenburg gearbeitet und geworben. Das darf auch in Krisenzeiten keine Einbahnstraße sein“, so die Landrätin.

(vom Landkreis Uckermark)

+++ Prenzlauer Wochenmarkt am Donnerstag statt am Freitag geöffnet +++ 06.04.2020

 

Aufgrund des Feiertags wird der Prenzlauer Wochenmarkt diesmal nicht am Freitag, sondern bereits am Donnerstag stattfinden. Ab 7.30 Uhr halten die Händler bis ca. 14 Uhr ihre Angebote für die Kunden bereit. „Viele Prenzlauer nutzen die Möglichkeit des Einkaufs auf dem Wochenmarkt regelmäßig und schätzen die Auswahl an frischen regionalen Produkten“, so City-Managerin Susanne Ramm. Angeboten werden unter anderem frische Fleisch- und Wurstwaren, Backwaren sowie Obst und Gemüse. (von Stadt Prenzlau)

 

+++ Lehrerverband schlägt vor: Lernschwache Schüler sollten Klasse wiederholen +++ 06.04.2020

Seit nun drei Wochen findet keine Schule mehr statt. Und ob die Schule nach den Osterferien wieder stattfindet, ist noch ungewiss. Nun schlägt der Deutsche Lehrerverband in Berlin Schöneberg vor, dass lernschwache Schüler die Klasse freiwillig wiederholen sollten.


+++ Corona-Gerücht: Mitfahren im Bus soll kostenlos sein! Nein, so ist es nicht! +++ 06.04.2020

Kostenlos mit dem Bus mitfahren, soll seit der Corona-Krise erlaubt sein. Das meint ein Gerücht in Prenzlau aktuell. Nein, es ist nicht erlaubt! Die UVG rät Zeitkarten oder Handytickets zu nutzen. Fahrkarten erhält man außerdem am Automaten, wie auch in Kundencentern. Diese haben für Pendler weiterhin geöffnet. Gesonderte Öffnungszeiten vom Kundencenter in Prenzlau:

Montag - Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 15:30 Uhr

 

+++ Zu wenig Schutzkleidung in der Uckermark +++ 06.04.2020

 

+++ Über 100 000 Coronavirus-Fälle in Deutschland registriert +++ 06.04.2020

 

+++ Uckermärkische Wertstoffhöfe öffnen am Montag wieder +++ 05.04.2020

+++ Uckermärker Fußballer pausieren länger +++ 04.04.2020

Bis zum 19. April sollte der Fußball wieder rollen. Nun wird die Pause weiter ausgedehnt, berichtet eine lokale Zeitung. Man wird 14 Tage vorher ankündigen, wann der Ball wieder rollt. 
 
+++ Verein verschiebt Jugendweihen +++ 04.04.2020

Der Verein IG Frauen und Familie Prenzlau e.V. verschiebt seine geplanten Jugendweihen in Prenzlau. "Man wisse nicht, wie sich die Coronasituation in den nächsten Wochen entwickelt", so Geschäftsführerin Sieglinde Knudzen. Ein neuer Termin steht schon fest. Am 29. August 2020, sollen alle 60 Teilnehmer in drei Durchgängen ihre Jugendweihe im Plenarsaal Prenzlau erhalten, berichtet der Uckermark Kurier.

 

+++ 75-jährige Uckermärkerin positiv getestet +++ 03.04.2020

 

Am Donnerstagabend wurde dem Gesundheitsamt ein weiterer laborbestätigter Befund einer Covid-19-Erkrankung mitgeteilt. Dabei handelt es sich um eine 75-jährige Frau aus Angermünde, die sich bereits in Quarantäne befand. Sie wird ambulant behandelt und betreut.

 

"Mit dem Stand vom 03.04.2020, 14 Uhr, wurde damit im Landkreis Uckermark bei insgesamt 22 Bürgerinnen und Bürgern aus der Uckermark eine Covid-19-Erkrankung bestätigt", informierte Amtsärztin Dr. Michaela Hoffmann am Freitag. Fälle mit Einwohnern aus anderen Regionen werden im Landkreis Uckermark nicht mehr erfasst!

 

+++ Robert-Koch-Institut rechnet mit Anstieg der Todesfälle +++ 03.04.2020

 

Das Robert-Koch-Institut informierte am Freitag in Berlin über die aktuelle Lage des neuartigen Coronavirus. Darin betonte Prof. Lothar H. Weiler vom Robert-Koch-Institut, dass man noch am Anfang einer Epidemie stehe und mit einem Anstieg der Todesfälle rechnet. Derzeit seien mehr als 23 500 Menschen wieder genesen.

 

"Wir sehen das die Maßnahmen erste Wirkungen zeigen und raten den Bürgerinnen und Bürgern die Maßnahmen weiterhin einzuhalten, um die Fallzahl der Infizierten unten zu halten", so Prof. Lothar H. Weiler am Freitag. Weiterhin sollte die geltenden Maßnahmen in Deutschland aufrechterhalten werden, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.

 

+++ Berlins Innensenator rechnet mit Corona-Maßnahmen übers gesamte Jahr +++ 03.04.2020

 

In Berlin äußerte sich dazu nun der Innensenator zur aktuellen Lage und rechnet mit Corona-Maßnahmen übers gesamte Jahr. Eine Lockerung sei eventuell ab Mai sichtbar. Dennoch würden viele Beschränkungen und die Abstandsregelungen weiterhin gelten, so Andreas Geisel (SPD).

 

Kommt dieses Aussage auch bald vom Land Brandenburg?

 

+++ Prenzlauer Wochenmarkt geöffnet +++ 03.04.2020

 

Der Prenzlauer Wochenmarkt ist bis ca. 13 / 14 Uhr geöffnet. 

+++ Kinder- & Jugendbeauftrager in Prenzlau für Fragen, Probleme und Gespräche erreichbar +++ 02.04.2020

 

„Corona-Ferien“ – das hört sich nach ausschlafen und faulenzen an. „Der Begriff ist vollkommen falsch. Nicht nur, weil es ja eben keine Ferien sind, sondern die Schulen Aufgaben mitgegeben haben, die jetzt abgearbeitet werden müssen. Ferien bedeuten auch, dass man sich mit Freunden treffen und etwas unternehmen kann. Aber genau das geht jetzt nicht. Und das bringt Stress mit sich“, sagt Prenzlaus Kinder- und Jugendbeauftragter Christoph Berkholz. Er lädt ab sofort zu einem Austausch via Facebook und zu Telefongesprächen ein. „Mal schauen, wie das angenommen wird“, sagt er. Je nachdem, wie Kinder und Jugendliche, Eltern und Großeltern darauf reagieren, will er das Angebot ausweiten und vielleicht auch einen regelmäßigen Chat anbieten. Er wisse, so Berkholz, dass es bereits Krisen- und Sorgentelefone gibt. „Wenn es richtig kritisch ist, sollte man sich auch unbedingt dorthin wenden“, rät er. Wer sich aber nur austauschen, ein alltägliches Problem loswerden oder einfach reden wolle, könne sich auch an ihn wenden. „Über Facebook und telefonisch.

 

Beide Möglichkeiten gibt es.“ Denn erreichen will er nicht nur die, für die er sich normalerweise stark macht: die Kinder und Jugendlichen. „Gerade jetzt aktuell sehe ich mich auch als Vermittler zwischen den Jungen und den Älteren.“ Auf seiner Facebokkseite hat er die Einladung zum Schreiben und Telefonieren jetzt öffentlich gemacht. Dort heißt es: „Egal, ob Kinder oder Jugendliche, Eltern oder Großeltern – als Kinder- und Jugendbeauftragter der Stadt Prenzlau habe ich ein offenes Ohr für alle, die sich jetzt mitteilen wollen, die Fragen haben oder einfach ein paar Sachen loswerden wollen. Durch das, was da gerade passiert, durch die vielen Einschränkungen und Veränderungen, das Drinbleiben und den unfreiwilligen Verzicht des Treffens mit Freunden, kann es zurzeit zu Hause ziemlich stressig, aber auch einsam und langweilig werden. Was ist schwierig, was toll? Wie klappt das mit den schulischen Aufgaben im Homeoffice? Gibt es coole Ideen, was man zu Hause machen kann? Was macht Spaß zusammen und wann gibt es Stunk? Lasst uns gemeinsam Ideen sammeln, wie wir diese Zeit gemeinsam gut überbrücken können!“ Zu erreichen ist Christoph Berkholz auf Facebook über die Seite KiJu Check – Prenzlau; die Telefonhotline zur aktuellen Situation ist immer montags bis freitags von 10 Uhr bis 11 Uhr erreichbar unter 03984 / 75 246.

 

+++ Nun 24 Fälle: Drei weitere Personen positiv getestet +++ 02.04.2020

 

Erwartungsgemäß breitet sich das Corona-Virus auch im Landkreis Uckermark weiter aus. Mittwochabend erreichten das Gesundheitsamt drei weitere laborbestätigte Befunde einer Covid-19-Erkrankung. "Es handelt sich dabei um eine 77-jährige Frau aus Templin, eine 62-jährige Frau aus Angermünde und eine 31- jährige Frau aus dem Raum Angermünde. Alle drei werden ambulant behandelt und betreut", berichtet Amtsärztin Dr. Michaela Hoffmann am Donnerstag.

 

Mit Stand vom 02.04.2020, 14 Uhr, wurde in unserem Landkreis bei insgesamt 21 Bürgerinnen und Bürgern aus der Uckermark und drei weiteren mit Hauptwohnsitz Berlin eine Covid-19-Erkrankung bestätigt.

 

Amtsärztin hat Verständnis für Sorgen und appelliert erneut an die Bevölkerung 

 

Aus gegebenem Anlass appelliert Amtsärztin Dr. Michaela Hofmann noch einmal an alle Bürgerinnen und Bürger, Ruhe zu bewahren, die angeordneten und empfohlenen Maßnahmen einzuhalten und ihr Vertrauen in die Arbeit aller verantwortlichen Bereiche des Gesundheitssystems zu behalten.

 

„Ich habe Verständnis für die Sorgen, bitte Sie aber auch zu akzeptieren, dass nicht jeder Einzelfall in der Öffentlichkeit detailliert analysiert werden darf und muss. Sie können sicher sein, dass jeder Fall von unseren Mitarbeitern präzise und konsequent bearbeitet wird und auch alle Kontaktpersonen informiert werden.

 

Eine transparente und korrekte Information der Öffentlichkeit – soweit rechtlich zulässig und sinnvoll - ist auch mir wichtig. Mutmaßungen und Gerüchte sind überhaupt nicht hilfreich. Letztlich kann jeder von uns mit seinem Verhalten einen wichtigen Teil dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen."

+++ Land Brandenburg präzisiert Dienstleistungen nach der Eindämmungsverordnung  +++ 02.04.2020

 

Zum Schutz der Bevölkerung vor der Ausbreitung des Corona-Virus wurden In der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg u.a. Bestimmungen für Veranstaltungen und Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens und für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Jugendhilfe erlassen. Diese Bestimmungen wurden nun in einer Liste präzisiert. So ist es u. a. weiterhin erlaubt, Leistungen der Medizinischen Fußpflege oder der Physiotherapie zu erbringen, soweit sie aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind.

 

Eine entsprechende Übersicht von A wie Abholung und Lieferung bestellter Waren (erlaubt) bis Z wie Zeitungsverkauf (erlaubt) ist in einer 11 seitigen Liste enthalten, die auf der Internetseite des Landkreises Uckermark unter www.uckermark.de eingesehen werden kann. Des Weiteren wurde durch das Land Brandenburg in Verbindung mit der oben genannten Eindämmungsverordnung am 31. März 2020 eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ahndung von Verstößen erlassen und im Amtsblatt des Landes Brandenburg veröffentlicht. Auch diese Vorschrift kann auf der Internetseite des Landkreises Uckermark unter www.uckermark.de eingesehen werden, kann aber auch direkt über den nachfolgenden Link heruntergeladen werden:

 

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg(SARS-CoV-2-EindV) vom 31. März 2020. (vom Landkreis Uckermark)

 

https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2013S_20.pdf

 

+++ 69-jähriger Uckermärker an Covid-19 gestorben +++ 01.04.2020

 

Am Dienstag informierte das Gesundheitsamt der Uckermark darüber, dass bei einem Patienten mit Wohnsitz im Landkreis Uckermark, der in einem Krankenhaus außerhalb des Landkreises behandelt wird, auch eine Covid-19-Erkrankung bestätigt wurde. Die Ermittlung aller Kontaktpersonen begann unverzüglich. Gestern Abend wurde das Gesundheitsamt darüber informiert, dass der 69- jährige Mann, der an sehr schweren Vorerkrankungen litt, verstorben ist.

 

Die Kenntnis über bestätigte Erkrankungsfälle sorgt verständlicherweise bei Nachbarn, Arbeitskollegen, Familienangehörigen oder Bekannten für Unruhe und Angst. Amtsärztin Dr. Michaela Hofmann weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass natürlich alle Sorgen sehr ernst genommen werden.

Amtsärztin versichert schnelles und gründliches Handeln: 

„Ich versichere Ihnen, dass alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sehr schnell und gründlich die Kontaktpersonen der Erkrankten ermitteln und umgehend die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Wenn darüber hinaus jemand in den letzten 2 Wochen engen Kontakt mit einem Betroffenen gehabt haben sollte und Symptome einer Atemwegserkrankung feststellt, sollte er seinen Hausarzt anrufen und den Fall schildern. Dieser wird sehr verantwortungsbewusst über die weitere Verfahrensweise informieren“, so die Amtsärztin, die aber noch einmal dringend auf die Einhaltung aller empfohlenen Schutzmaßnahmen hinweist. 

 

+++ Prenzlauer Wochenmarkt bleibt geöffnet +++ 01.04.2020

 

Marianne Gerling freut sich immer auf den Freitag. Denn dann kauft ihr Mann auf dem Wochenmarkt Fisch. Ungern würde sie auf dieses lieb gewonnene  Ritual verzichten. Muss sie auch nicht. Denn der Prenzlauer Wochenmarkt ist auch weiterhin dienstags und freitags geöffnet. „Gemäß der sogenannten Eindämmungsverordnung ist das ausdrücklich gestattet“, sagt City-Managerin Susanne Ramm. Sie verweist auf Paragraph 2, Absatz 2 der Verordnung, wo Wochenmärkte von der Schließung sonstiger Geschäfte ausgenommen sind. „Dass wir gerade hier eine große Verantwortung haben, ist uns allen bewusst. Dem Marktbetreiber, den Unternehmen, die hier ihre Stände haben und uns als Stadt“, sagt Ramm. „Wir kontrollieren hier wie auch im gesamten Stadtgebiet sehr genau. Die Händler haben die verschärften Hygienevorschriften einzuhalten und für sie wie auch die Kunden gelten Mindestabstände, die wir auch genau markieren.“ Nichts wird hier dem Zufall überlassen, nirgendwo weggeschaut. Im Gegenteil.

 

Silvio Grensing, sonst als Entertainer und Moderator bekannt, übernimmt jeden Dienstag und Freitag den Aufbau. Frische Fleisch- und Wurstwaren, Backangebote, Obst, Gemüse - alles ist hier auf dem Markt regional. „Mit dem Weiterbetreiben des Wochenmarktes geht es nicht darum, den Besuchern eine Plattform zum Treffen zu geben. Vielmehr geht es darum, frische regionale Produkte zu verkaufen und so auch die Unternehmen, die jede Woche auf den Markt kommen, zu erhalten. Bürgermeister Hendrik Sommer drückt es so aus: „Es ist schlimm genug, dass der größte Teil der Geschäfte schließen und Restaurants, Cafés und Kantinen dicht machen mussten. Das sind die definierten Regeln der Eindämmungsverordnung. Die halten wir ein. Wir machen aber nicht ohne Not noch mehr zu und vernichten so womöglich Existenzen. Wer meint, dass er nicht auf den Wochenmarkt gehen soll, bleibt zu Hause. Die, die den Markt besuchen, unterstützen die einheimischen Unternehmen. Das Ordnungsamt kontrolliert den Markt sehr genau und auch die Selbstkontrolle der Händler wie auch der Besucher funktioniert.“ (von Stadt Prenzlau)


+++ Fahrkartenverkauf der UVG in Bussen seit 20.03.2020 eingestellt +++ 01.04.2020

Damit Sie immer gesund an ihr Ziel kommen und unsere Mitarbeiter auch weiterhin gesund ihren Dienst absolvieren können, bitten die UVG, Abstand zu halten. Aus diesem Grund findet in den Fahrzeugen der UVG seit 20.03.2020 kein Ticketverkauf statt. Außerdem der Zu- und Ausstieg ausschließlich nur über die hintere Wagentür möglich. Gut für den Fahrgast sichtbar, ist der vordere Bereich zum Fahrpersonal abgesperrt. Von außen gut erkennbar, befindet sich zum Einstieg ein Verweis auf die 2. Wagentür.

Weiterhin empfehlen die UVG Zeitkarten oder Handytickets zu nutzen. Fahrkarten erhalten Sie außerdem am Automaten, wie auch in unseren Kundencentern. Diese haben für Sie weiterhin zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. 

+++ Ab Donnerstag ist der Coronavirus-Bußgeld-Katalog in Brandenburg gültig +++ 01.04.2020


Verstöße gegen die in der Eindämmungsverordnung enthaltenen Gebote und Verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können nach dem am 31. März 2020 beschlossenen neuen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 50 bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Er tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft (voraussichtlich am 2. April 2020) und ist landesweit von den Landkreisen und kreisfreien Städten bei Verstößen anzuwenden. Der Katalog beruht auf dem Infektionsschutzgesetz des Bundes.

 

Wer zum Beispiel trotz Verbots öffentliche oder nichtöffentliche Veranstaltungen oder Versammlungen durchführt, dem droht ein Bußgeld zwischen 500 bis 2.500 Euro. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen kann mit 50 bis 500 Euro geahndet werden. Wer eine Verkaufsstelle des Einzelhandels, für die keine Ausnahmeregelung vorgesehen ist, für den Publikumsverkehr öffnet, muss mit einem Bußgeld zwischen 1.000 bis 10.000 Euro rechnen. In besonderen Wiederholungsfällen kann eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe des jeweiligen Bußgeldes wird von den Landkreisen und kreisfreien Städte festgelegt.

 

+++ Bürgermeister appelliert an Bevölkerung +++ 31.03.2020

 

Das Kabinett des Landes Brandenburg hat die Verlängerung der derzeitigen Kontaktbeschränkungen bis 19. April beschlossen. „Diese Entscheidung war zu erwarten“, sagt Prenzlaus Bürgermeister Hendrik Sommer mit Blick auf das Ziel der Eindämmungsverordnung. „Hierbei geht es um eine deutliche Verlangsamung der Ausbreitung von COVID 19. Nach etwa anderthalb Wochen kann man dazu noch nicht viel sagen. Vielmehr werden, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke jetzt sagte, erst in etwa anderthalb bis zwei Wochen genauere Ergebnisse vorliegen, die Aufschluss darüber geben, ob die Maßnahmen erfolgreich waren.“

 

Die Verlängerung der Maßnahmen ist insofern von großer Tragweite, als dass sie nun definitiv auch die Osterfeiertage betrifft. „Mir ist bewusst, dass dies für viele nochmals eine andere Dimension ist. Denn ein Kontaktverbot geradezu Feiertagen, ist natürlich vor allem für Familien schwierig. Dennoch appelliere ich zum wiederholten Male an die Vernunft der Bevölkerung. Wir können alles nachholen. In der Familie, im Freundeskreis, in der Öffentlichkeit. Jetzt müssen wir uns beschränken, um das auch wirklich zu schaffen“, so Sommer.

 

Gleichzeitig verweist das Stadtoberhaupt auch nochmals auf Hilfsangebote, die vor allem an ältere und hilfsbedürftige Menschen gerichtet sind. „Auch hier noch mal ein Appell: Nutzen Sie diese Möglichkeiten! Bitten Sie darum, dass Nachbarn oder Freiwillige den Einkauf erledigen. Die Bürgerstiftung Barnim Uckermark hat dafür eigens eine Hotline eingerichtet, bei der man anrufen und sich registrieren lassen kann. Es stehen zahlreiche Freiwillige bereit, die gemeldet sind und unterstützen wollen. Das bezieht sich nicht nur auf Einkäufe, sondern auch Telefonate gegen die Einsamkeit. Also: Nutzen Sie das!“, so das Stadtoberhaupt.

 

Kontakt Hotline Corona-Hilfe Uckermark: 03984 9389010 (die Nummer ist Montag bis Sonntag von 8 – 20 Uhr besetzt). Sollte man die Bürgerstiftung nicht erreichen, erfolgt ein Rückruf. Kontakt per E-Mail: coronahilfe-uckermark@buergerstiftung-barnim-uckermark.de (von Stadt Prenzlau)

 

+++ Nun 21 Fälle: Acht weitere Uckermärker infiziert +++ 31.03.2020

 

Gestern Nachmittag (30.03.2020) wurden dem Gesundheitsamt des Landkreises Uckermark insgesamt acht weitere bestätigte Befunde einer Covid-19-Erkrankung gemeldet. Eine Person befindet sich zurzeit in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus außerhalb der Uckermark. Dort wurde auch die Covid-19-Erkrankung nachgewiesen.

 

Bei den sieben weiteren Personen handelt es sich um Familienangehörige eines bereits am vergangenen Wochenende bestätigten Falles. Sie alle befinden sich weiterhin in Quarantäne und werden ambulant behandelt und betreut.

Dass diese Infektionskette so schnell aufgeklärt und damit eingegrenzt werden konnte, liegt maßgeblich am hervorragenden Mitwirken der Kontaktpersonen.

 

„Um schnell und wirksam handeln zu können, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes essentiell darauf angewiesen, dass Personen mit Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung unverzüglich alle Kontaktpersonen lückenlos aufführen und die Quarantäneanweisungen strikt befolgen. Die Uckermärkerinnen und Uckermärker handeln in dieser Hinsicht bislang vorbildlich und befolgen die Auflagen ohne großes Aufsehen“, schätzt Amtsärztin Dr. Michaela Hofmann ein. „Ich hoffe sehr, dass uns das auch künftig so gut gelingt“.

 

+++ Stadt Prenzlau bietet Stundung von Zahlungen an +++ 31.03.2020


Die Corona-Krise hat wirtschaftliche Einschnitte zur Folge, die sich bereits jetzt an vielen Stellen bemerkbar machen. „Wir reagieren darauf“, sagt Bürgermeister Hendrik Sommer. „Für alle natürlichen Personen, Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung aktuell fälliger Steuerzahlungen oder sonstiger Abgaben bei der Stadt Prenzlau zu stellen. Die Stundung erfolgt dann zunächst bis Ende August“, teilt Kämmerer Marek Wöller-Beetz mit. Weiter erläutert der Erste Beigeordnete, dass „die Entscheidung zur Verfahrensweise über diesen Zeitpunkt hinaus im Einzelfall erfolgen muss. Auch hier wird von Seiten der Stadt ein Entgegenkommen zugesichert.“

 

Damit soll den Unternehmen vor Ort die Möglichkeit geben, sich kurzfristig auf die wesentlichen und notwendigen Zahlungen wie Löhne und Gehälter, Mieten, Wareneinkäufe zu beschränken, um den Fortbestand der Unternehmens nicht noch mehr zu gefährden und Arbeitsplätze zu sichern. „Gerade in der jetzigen Zeit ist es außerordentlich wichtig, dass sich die Bürger und Unternehmen auf die Kommune vor Ort verlassen können. Nur zusammen stehen wir diese besondere, derzeitige Herausforderung aufgrund der Corona Pandemie durch“, so Wöller-Beetz. Es sei der Stadt wichtig, zum Erhalt von Arbeitsplätzen beizutragen und zu helfen, dass private Existenzen nicht noch zusätzlich gefährdet werden. „Nur so können wir gemeinsam und regional gestärkt aus dieser Situation hervorgehen. Wohlwissend, dass uns die Folgen der Pandemie in den nächsten Jahren weiter begleiten werden.“ (von Stadt Prenzlau)

 

+++ Kommt bald eine Mundschutz-Pflicht? +++ 31.03.2020

 

Das Robert-Koch-Institut hat am Dienstag über die aktuelle Coronavirus-Lage in Deutschland informiert. Dabei ging es unter anderem auch um eine Mundschutz-Pflicht in der Bundesrepublik, welche nun empfohlen wird.

 

RKI: Jeder kann an Covid-19 erkranken

Aktuell liegt das Durchschnittsalter der Verstorbenen in Deutschland an COVID-19 bei 80 Jahren. Mehr als 500 Todesopfer waren 70 Jahre und älter, die jüngste Verstorbene war 28 Jahre alt, litt aber an einer Vorerkrankung. 31 Personen unter 60 Jahren sind bislang an den Folgen des Virus verstorben. Das RKI betonte nochmals, dass sich jeder mit dem Coronavirus infizieren könne.

 

+++ Land Brandenburg ergänzt Anwendungsvorgaben für Notfallbetreuung +++ 31.03.2020

 

Mit Schreiben vom 27.03.2020 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg seine Vorgaben ergänzt, die im Zusammenhang mit der Einstellung des Betriebs von Gemeinschaftseinrichtungen und der Einstellung des Unterrichtsbetriebes getroffen wurden.

 

Danach ist ab sofort die Gruppe der kritischen Infrastruktur (systemrelevante Berufe) um folgende Bereiche erweitert worden: Medien, Veterinärmedizin, erforderliches Personal für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs, Mitarbeiter in Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind.

 

Ergänzt wurden außerdem die Voraussetzungen für die Notfallbetreuung um eine sogenannte „Ein-Eltern-Regelung“. Anspruch auf eine Notfallbetreuung haben danach ab sofort Familien, in denen nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf der nachfolgenden Bereiche arbeitet: Gesundheitsbereich, gesundheitstechnischer und pharmazeutischer Bereich, medizinischer und pflegerischer Bereich, stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe, Internate, Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, der Versorgung psychisch Erkrankter.

 

Dies gilt unter der Voraussetzung, dass keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist und das weitere Elternteil nicht in Heimarbeit ist. Des Weiteren sollen Kindern in die Notfallbetreuung aufgenommen werden, wenn dies das Kindeswohl erfordert. Der Landkreis Uckermark hat auf der Grundlage der genannten Anwendungsvorgaben seine Allgemeinverfügung vom 16.03.2020 entsprechend ergänzt. Der Wortlaut wird am 31.03.2020 in den Lokalausgaben Schwedt und Angermünde der Märkischen Oderzeitung sowie Prenzlau und Templin im Uckermarkkurier veröffentlicht und ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.uckermark.de nachzulesen. (vom Landkreis Uckermark)

 

+++ Woidke will Ausgangsbeschränkungen in Brandenburg verlängern +++ 30.30.2020


Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD)  will die Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise um zwei Wochen verlängern. Die Festlegungen auch zum Aufenthalt im öffentlichen Raum sollten bis 19. April gehen, dazu bespricht sich das Kabinett am Dienstag, berichtete die Staatskanzlei am Montag. Das Ende war eigentlich für den 5. April 2020 geplant gewesen.

 

+++ Schutzausrüstung wird in Brandenburg verteilt +++ 30.03.2020


Das Land Brandenburg hat am Sonntag vom Bund eine erste größere Lieferung an Schutzausrüstung in der Corona-Krise erhalten. Das teilte das Gesundheitsministerium mit. Es handelt sich um 188.000 Operationsmasken, 51.600 Paar Untersuchungshandschuhe,  850 Pflegekittel, 2840 Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 und 960 der Kategorie FFP3 sowie 500 Liter Handdesinfektionsmittel. Diese werden in Krankenhäuser, Arztpraxen und Gesundheitsbehörden sowie weiteren Einrichtungen verteilt.


+++ Innerhalb 24 Stunden kamen 98 Fälle in Brandenburg dazu +++ 30.03.2020

 

In Brandenburg haben sich nach Informationen des Gesundheitsministeriums bislang nachweislich 833 Menschen mit dem neuartigen Coronavirus infiziert. Bis Sonntagnachmittag (16 Uhr) seien innerhalb von 24 Stunden 98 neue Fälle dazugekommen, berichtet das Ministerium. 65 Covid-19-Patienten liegen im Krankenhaus, 16 von ihnen werden künstlich beatmet. Vier Todesfälle sind in Brandenburg im Zusammenhang mit der Viruserkrankung gemeldet.


+++ Wagenpflicht in Supermärkte +++ 30.03.2020

In vielen Märkten wird seit heute eine Wagenpflicht eingeführt. Damit wollen Marktbetreiber die Abstände  zwischen Kunde und Kunde besser kontrollieren. In ersten Märkten dürfen nur noch zwischen 30 oder 200 Personen rein.

+++ WHO: Menschen unterschätzen Covid-19 +++ 30.03.2020


Junge und ältere Menschen unterschätzen das Corona-Virus. "Doch die Gefahr an Covid-19 zu erkranken ist groß!", erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf einer Pressekonferenz am 25. März 2020. Neben älteren Patienten befinden sich mittlerweile auch viele junge Menschen unter den Covid-19 Erkrankten, wovon einige in Krankenhäusern behandelt und beatmet werden müssen, berichten deutsche Ärzte.

 

Im Landkreis Uckermark gibt es aktuell 13 bestätigte Fälle (Stand: 29.03.2020, 14 Uhr), vier Personen werden im Krankenhaus behandelt, informierte Amtsärztin Dr. Michaela Hoffmann am Sonntag. Weiterhin berichtet sie, das alle betroffenen Personen vom Gesundheitsamt betreut und deren Kontaktpersonen ermittelt werden. 

+++ Fallzahl in Brandenburg steigt stetig an +++ 29.03.2020

 

+++ Nun 13 Fälle: 86-jähriger Uckermärker positiv getestet +++ 29.03.2020

 

Dem Gesundheitsamt des Landkreises Uckermark wurde gestern Abend ein weiterer Fall einer Covid-19-Erkrankung bestätigt. Es handelt sich dabei um einen 86-jährigen Mann aus Angermünde. Er wird im Krankenhaus behandelt, benötigt aber keine intensivmedizinische Versorgung.

 

Zwischenzeitlich konnte der 85-jährige Mann, der Freitag ins Krankenhaus eingeliefert wurde, wieder nach Hause entlassen werden und wird ambulant weiter behandelt, informierte Dr. Michaela Hoffmann am Sonntag. Damit erhöht sich mit Stand 29.03.2020, 14 Uhr die Zahl der Erkrankungsfälle in der Uckermark auf 13; davon 3 Personen mit Erstwohnsitz in Berlin. Stationär werden 4 Personen behandelt; zwei von ihnen intensivmedizinisch.

 
Amtsärztin fordert Menschen mit Infekt der Atemwege auf: zu Hause zu bleiben

 

"Auch wenn die Anzahl der Personen, die bestätigt an Covid-19 erkrankt sind, im Vergleich zu anderen Regionen noch gering ist, so ist doch ein stetiger Anstieg zu verzeichnen", so die Amtsärztin. In diesem Zusammenhang fordert Amtsärztin Dr. Michaela Hofmann eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger auf, unbedingt 14 Tage zu Hause zu bleiben, wenn sie an einem Infekt der Atemwege - egal welcher Schwere - leiden. "In diesen Fällen sollte man unbedingt den Hausarzt telefonisch kontaktieren. Krankschreibungen kann der Hausarzt auch nach telefonischer Rücksprache ausstellen", betönte Hoffmann am Sonntag.

 

Bereits bei Corona-Verdacht ist eine häusliche Isolierung dringend erforderlich. Die Quarantäneanordnungen - soweit durch das Gesundheitsamt ausgesprochen- sind zwingend einzuhalten. "Zuwiderhandlungen werden konsequent und empfindlich geahndet, denn es geht um Leben und Gesundheit von uns und unseren Angehörigen", erklärte Dr. Michaela Hoffmann, Amtsärztin vom Landkreis Uckermark. 

 

+++ Nun 12 Fälle im Landkreis Uckermark bestätigt +++ 28.03.2020

 

In der Nacht zum Samstag wurde im Landkreis Uckermark ein weiterer Fall einer Covid-19-Erkrankung laborbestätigt. Es handelt sich dabei um einen 85- jährigen Mann aus dem Raum Angermünde, der mit Symptomen einer Lungenentzündung in ein Krankenhaus eingewiesen worden war.

 

Kontaktpersonen ermittelt:

 

Er bleibt weiterhin in stationärer Behandlung, muss aber nicht "intensivmedizinisch" versorgt werden. Die Kontaktpersonen konnten dank einer hervorragenden Mitwirkung der Angehörigen sehr schnell ermittelt

werden. Damit erhöht sich die Zahl der Erkrankungsfälle im Landkreis Uckermark mit Stand 28.03.2020, 14 Uhr, auf insgesamt 12 Personen, davon 3 mit Erstwohnsitz in Berlin, berichtet Dr. Michaela Hoffmann, Amtsärztin vom Landkreis Uckermark. 

 

+++ Einkaufsmärkte gerüstet +++ 28.03.2020

 

Baumärkte und Einkaufshäuser der Uckermark machen Ernst. Sie lassen nur noch eine bestimmte Anzahl von Kunden rein. In vielen Märkten steht hierfür Security, das die Abstände kontrolliert und an Kassen nur einzelne Personen gehen lassen. Mit diesen Maßnahmen möchte man Hamstereinkäufe und enge Kontakte verhindern, welche es in den zurückliegenden Wochen verhäuft gab. (rs)

 

+++ Was ist ein Grund? / Fazit nach Bürgergesprächen: Viele verstehen die Regelungen nicht +++ 27.03.2020 

 

Mit dem Verwaltungs-Deutsch ist das so eine Sache: Oft ist es umständlich und nicht jeder versteht es. „Das erleben wir immer wieder“, heißt es aus dem Ordnungsamt der Stadt Prenzlau.

 

Gerade jetzt vor dem Hintergrund der geltenden Verordnungen ist das Verstehen jedoch wichtig, erwartet man, dass die Menschen sich entsprechend verhalten. Oft ist nicht klar, was erlaubt ist und was nicht. Zu diesen Fragen gehört unter anderem die nach der genauen Regelung, die hinter dem Verbot des Betretens öffentlicher Wege und Plätze steht. Hier wird gesagt, dass man diese nur aus einem „wichtiger Grund“ betreten darf.

 

Wichtige Gründe, so Dr. Andreas Heinrich, Zweiter Beigeordneter der Stadt Prenzlau, seien der Gang zur Arbeit, der Einkauf, ein Spaziergang oder das Sporttreiben. Nicht aber der Verzehr von Speisen und Getränken im Sitzen oder im Stehen, während dabei lange Gespräche geführt werden. „Bei den täglichen Rundgängen im Stadtgebiet erleben die Ordnungsamtsmitarbeiter immer wieder, dass vielen gar nicht klar ist, was erlaubt oder untersagt ist.

Es mag vielen gerade so vorkommen, als hätte sich nichts geändert, außer dass es den Mindestabstand einzuhalten gilt. Dem ist nicht so.

 

Kontaktverbot heißt nach der Rechtsverordnung:

 

Solange man keinen wichtigen Grund hat, um draußen zu sein, bleibt man zu Hause. Die Sonne kann man im Garten, auf dem Balkon oder am Fenster oder bei einem Spaziergang draußen genießen. Natürlich kann man beim Spaziergang oder der Joggingrunde auch mal eine kurze Pause auf einer Bank einlegen. Aber die Betonung liegt auf dem Wort ‚kurz‘.“ Auch das Abholen von Speisen ist selbstverständlich erlaubt, gegessen aber wird zu Hause. „Dass die Regeln eingehalten werden, ist wichtig“, betont Bürgermeister Hendrik Sommer. „Die jetzigen Auflagen sind ein Einschnitt, aber sie sind überschaubar. In anderen Ländern sind die Maßnahmen weitaus rigoroser. Mit Disziplin und Vernunft umgehen wir eine weitere Verschärfung der Beschränkungen. Es geht hier auch nicht darum, ob man versteht, warum etwas so und nicht anders geregelt ist – es ist schlicht so, dass man sich daran zu halten hat“, so das Stadtoberhaupt. (von Stadt Prenzlau) 


+++ 11 Fälle: Vier weitere Personen positiv auf Covid-19 getestet +++ 27.03.2020

 

Gestern am späten Nachmittag wurde das Gesundheitsamt des Landkreises über vier weitere laborbestätigte Fälle einer Covid-19-Erkrankung informiert. In einem Fall handelt es sich um ein Ehepaar aus dem Amtsbereich Gartz/Oder. Der 60-jährige Mann und seine 59-jährige Ehefrau sind Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland. Beide werden ambulant behandelt und betreut.

 

Ebenfalls laborbestätigt ist der Fall einer 55-jährigen Berlinerin, die sich zurzeit an ihrem Zweitwohnsitz im Amtsbereich Gramzow aufhält und die sich nach Kontakt mit einer positiv getesteten Person infizierte. Auch sie wird ambulant behandelt und betreut. Ein weiterer positiver Befund wurde bei einem 56- jährigen Mann aus dem Amtsbereich Gramzow festgestellt, der stationär aufgenommen und isoliert wurde. Die drei anderen Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne. Die Ermittlung aller Kontaktpersonen läuft.

 

"Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Erkrankungsfälle im Landkreis Uckermark mit Stand 27.03.2020, 14 Uhr, auf insgesamt 11 Personen, davon 3, die ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben", berichtete Dr. Michaela Hoffmann, Amtsärztin vom Landkreis Uckermark.

 

+++ Prenzlauer Wochenmarkt geöffnet +++ 27.03.2020

 

+++ Polen hat um Mitternacht seine Grenzen für Berufspendler geschlossen +++ 27.03.2020

 

Seit Mitternacht müssen sich auch Berufspendler, die regelmäßig von ihrem Wohnort zur Arbeit ins Nachbarland Deutschland pendeln, bei der Einreise nach Polen für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Das bedeutet, die Person darf das Haus nicht mehr verlassen, ansonsten drohen Geldstrafen. 

  

+++ Sicherung des Kindeswohls im Kontext eingeschränkter Bewegungsfreiheit +++ 26.03.2020 

 

„Mit der Schließung von Kindertagesstätten und Schulen aufgrund des Coronavirus und der eingeschränkten Bewegungsfreiheit stehen viele Eltern vor der Herausforderung, ihre Kinder zu Hause betreuen zu müssen. Das familiäre Leben reduziert sich zudem zu großen Teilen auf das häusliche Umfeld. Das kann zu einer echten Belastungsprobe für die ganze Familie werden“, erläutert Stefan Krüger, Leiter des Jugendamts des Landkreises Uckermark.

 

„Wegen der geschlossenen Schulen und Kitas halten sich viele Kinder mit Ihren Eltern in ihren vier Wänden auf. Das schafft Spannungen. Und zugleich ist kein Erzieher oder Lehrer mehr da, der auf die Kinder schaut. Das macht mir Sorgen. Zuhause aufeinander hocken, über Tage und Wochen, das gab es so noch nie“, führt Krüger aus.

 

Länder, in denen der Shutdown schon länger dauert als in Deutschland, haben das bereits erfahren müssen. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung warnt in einem Schreiben eindringlich davor. Aus der Quarantäne-Stadt Wuhan gebe es Hinweise, dass die Fälle von Gewalt in der Familie sich während der Zeit des dortigen Eingeschlossenseins verdreifacht hätten. Auch aus Italien und Spanien gebe es ähnliche Zahlen.

 

Für viele Eltern bedeutet das Homeoffice, Haushalt, Homeschooling für die Schulkinder und Kinderbetreuung in ungewohnter und ungeübter Art und Weise unter einen Hut zu bringen. In der Sorge um die Gesundheit der Familie, Angst um die finanzielle Zukunft und Absicherung sowie einen eingeschränkten Bewegungsradius kann es schnell auch mal zu Problemen und Konflikten innerhalb der Familie kommen.

 

„Als Jugendamt des Landkreises Uckermark sind wir uns dieser besonderen Situation bewusst und haben deshalb ab dem 27.März ein Eltern-Stress-Telefon geschaltet. Unter der Nummer 03984 – 70 44 44 sind von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 15 Uhr und am Freitag von 9 bis13 Uhr kompetente Sozialpädagogen erreichbar“, sagt Stefan Krüger. „Es ist uns wichtig, dass Eltern und auch Kinder für den Fall, dass es zu massiven familiären Problemen, Entgleisungen und Notlagen kommt, wissen, wo sie Hilfe finden.

 

Zugleich appelliert das Jugendamt des Landkreises Uckermark an die Bürger der Uckermark, in Fragen des Kindeswohls im persönlichen Umfeld und in der Nachbarschaft eine angemessene Sensibilität walten zu lassen und dies ggf. beim Jugendamt anzuzeigen.

>>> Regionale Nummern bei Konflikten zu Hause 

 

+++ Prenzlau erhebt keine Kita-Beiträge im April +++ 26.03.2020


Um die Situation für Eltern in der aktuell angespannten Lage zu entlasten, wurde in der Stadt Prenzlau entschieden, allen Eltern die Kita-Gebühren für den Monat April zu erlassen. „Wir machen hier keine Ausnahme. Diese Regelung betrifft auch die Eltern, die die Notbetreuung der Kitas in Anspruch nehmen“, erläutert der Erste Beigeordnete Marek Wöller-Beetz. Die Abbuchung der Gebühren würde Anfang Mai erfolgen und wird diesmal ausgesetzt. Dies erfolgt automatisch. Die Eltern müssen hierfür keinen Antrag stellen. Die Anfang April eingezogenen Gebühren sind die Beiträge für den Monat März.

 

„Mit dieser einheitlichen Regelung sprechen wir gewissermaßen auch einen Dank an die Eltern aus, die trotz erhöhtem Risiko weiter arbeiten gehen“, so Bürgermeister Hendrik Sommer.

 

+++ Prenzlauer Ordnungsamt verstärkt unterwegs +++ 26.03.2020

 

Seit Anfang der Woche ist das Prenzlauer Ordnungsamt verstärkt in der Kreisstadt der Uckermark unterwegs, das teilte die Stadtverwaltung auf Facebook am Mittwoch mit. Zeitgleich wurde das Team vom Ordnungsamt mit freiwilligen Mitarbeitern aus anderen Bereichen der Stadtverwaltung und Kitas aufgestockt.

 

Nach Informationen arbeitet man in Schichten, um die jetzt geltenden Regeln und deren Einhaltung zu überprüfen. Dabei bittet die Stadtverwaltung um Unterstützung von Einwohnerinnen und Einwohnern, sollte jemanden etwas auffallen, möchte man sich über Facebook melden oder direkt beim Ordnungsamt anrufen. Informationen von Einwohnern werden vertraulich behandelt.

 

+++ Corona-Test vom Prenzlauer Bürgermeister negativ / Quarantäne bleibt bestehen +++ 25.03.2020

 

Bis Ende kommender Woche arbeitet Prenzlaus Stadtoberhaupt noch aus dem Homeoffice

 

Nachdem Bürgermeister Hendrik Sommer Ende vergangener Woche aus seinem Urlaub zurückkehrte, mussten er und seine Frau sich umgehend in Quarantäne begeben. „Ägypten wurde einen Tag nach unserer Rückkehr als Risikogebiet eingestuft“, erklärt Sommer. Mittlerweile wurden er und seine Frau auf das Corona-Virus getestet. „Am Mittwoch haben wir den Bescheid erhalten, dass unsere Tests negativ waren. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt müssen wir die vorgeschriebene Zeit von zwei Wochen in Quarantäne bleiben. Ich führe die Amtsgeschäfte von zu Hause aus, befinde mich also auch weiterhin im Homeoffice.“ Die Bilanz nach den ersten Tagen dieses ungewohnten Arbeitsplatzes ist positiv: „Ich bin trotzdem nah am Geschehen dran und arbeite im engen Kontakt mit meinen Beigeordneten und allen anderen.“ (von Stadt Prenzlau)

 

+++ Zweiter Corona-Test der Bundeskanzlerin fällt negativ aus +++ 25.03.2020

 

+++ Schwedt erhebt keine Kita-Beiträge im April +++ 25.03.2020

Die Stadt Schwedt/Oder wird in ihren kommunalen Kindertagesstätten die Zahlungspflicht für die Elternbeiträge für den ganzen Monat April zunächst aussetzen. (von Stadt Schwedt)

 

+++ Landkreis Uckermark warnt vor Betrüger +++ 25.03.2020


Im Zusammenhang mit den seit einigen Tagen geltenden Restriktionen mit der Corona-Epidemie sind überall die meisten wirtschaftlichen Unternehmungen zum Erliegen gekommen. Leider gilt dies nicht für Betrüger, die auch in der Uckermark ihr Unwesen treiben und zumeist ältere Bürger als potentielle Opfer auswählen.

 

So wurde heute beispielsweise in der Kreisverwaltung Uckermark bekannt, dass Prenzlauer Bürger Telefonanrufe erhielten und gebeten wurden, dringend bei einer bestimmten Person im Gesundheitsamt des Landkreises unter einer Handynummer anzurufen. Dazu teilt der Landkreis mit, dass das Gesundheitsamt ausschließlich aktiv mit den Bürgerinnen und Bürgern kommuniziert.

 

Wer unsicher ist, sollte sich telefonisch an den zentralen Empfang in der Kreisverwaltung wenden und erfragen, ob die angegebene Person hier beschäftigt ist und sich ggf. dahin verbinden lassen. Kontakt: 03984 – 700

 

+++ Abiturprüfungen finden statt +++ 25.03.2020

Die Abiturprüfungen in Brandenburg finden statt. Derzeit steht noch kein Datum fest! 


+++ Polen schließt Grenze nun auch für Berufspendler +++ 25.03.2020

 

Ab 27. März 2020, 0 Uhr müssen sich nun auch Berufspendler, die regelmäßig von ihrem Wohnort zur Arbeit ins Nachbarland Deutschland pendeln, bei der Einreise nach Polen für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Das bedeutet, die Person darf das Haus nicht mehr verlassen, ansonsten drohen Geldstrafen.


Die Grenzkontrollen werden nun bis zum 13. April 2020 verlängert, wie Medien berichten.

 

+++ Siebter Coronavirus-Fall in der Uckermark bestätigt +++ 24.03.2020

 

Heute Vormittag wurde das Gesundheitsamt des Landkreises Uckermark über einen weiteren laborbestätigten Fall einer Covid-19-Erkrankung informiert. Dabei handelt es sich um eine 53-jährige Frau aus Templin, die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist. Sie selbst und alle weiteren engen Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Quarantäne und werden engmaschig vom Gesundheitsamt betreut.

 

Damit erhöht sich die Zahl der in der Uckermark bestätigten positiven Fälle auf insgesamt 7; zwei von ihnen haben ihren Hauptwohnsitz in Berlin. Zwei Personen aus Schwedt werden stationär behandelt, die anderen fünf befinden sich weiterhin in häuslicher Quarantäne, berichtet Dr Michaela Hoffmann, Amtsärztin vom Landkreis Uckermark. (vom Landkreis Uckermark)

 

+++ Prenzlauer Wochenmarkt geöffnet +++ 24.03.2020

 

Der Wochenmarkt hat für Kunden weiterhin geöffnet. 

 

+++ Uckermärkische Verkehrsgesellschaft (UVG) lässt Kunden nur noch hinten einsteigen +++ 23.03.2020

Die Uckermärkische Verkehrsgesellschaft (UVG) ergreift weitere Maßnahmen und bittet Kunden nur noch im hinteren Bereich vom Bus einzusteigen. Pendler, die noch keine Fahrkarte besitzen, sollen dieses über eine App oder am Ticket-Automat am Bahnhof holen. 

 

+++ Erster Corona-Test von Bundeskanzlerin Angela Merkel negativ +++ 23.03.2020 

 

+++ Kontaktverbot tritt in Kraft +++ 23.03.2020

 

Um Mitternacht trat das Kontaktverbot in Deutschland in Kraft. Polizeibehörden und Ordnungsämter kontrollieren Verstärkt auf Straßen. 

 

+++ Bundeskanzlerin Angela Merkel in Quarantäne +++ 22.03.2020

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)  befindet in häusliche Quarantäne, wie mehrere Medien berichten. Sie hatte am 20. März 2020 mit einem nun infizierten Arzt Kontakt.

 

+++ Kontaktverbot vorerst zwei Wochen beschlossen +++ 22.03.2020 


Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. "Das Coronavirus breitet sich weitergehend aus", so Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf einer Pressekonferenz. Jeder kann und muss dazu Beitragen und das Verhalten verändern, heißt es weiter.

 >>> Hier erfährst Du die neuen Verbote und Einschränkungen >>>


+++ Amtsgeschäfte zunächst aus dem Homeoffice +++ 21.03.2020

 

Prenzlau (spz). Bürgermeister Hendrik Sommer ist seit Sonnabend wieder in Prenzlau. „Meiner Frau und mir geht es gut. Da Ägypten jetzt auch zum Risikogebiet erklärt wurde, haben wir uns umgehend nach Hause begeben, wo wir vorerst auch bleiben werden“, so Sommer, der ankündigt, sich am Montag mit dem Gesundheitsamt des Landkreises in Verbindung zu setzen und die weitere Verfahrensweise abzustimmen.

 

„Ab sofort übernehme ich wieder alle Amtsgeschäfte und werde diese von zu Hause aus führen. Dank Telefon und Digitalisierung sollte das kein Problem sein. Dann mache ich es vorerst wie viele andere Menschen derzeit und arbeite bis auf weiteres im Homeoffice. Das wird eine ganz neue Erfahrung, aber ich bin optimistisch“, so das Stadtoberhaupt. Gleichzeitig bedankt er sich bei seinen Beigeordneten und Mitarbeitern für das Gute Krisenmanagement in den zurückliegenden Tagen.

 

„Viele Angelegenheiten mussten kurzfristig und dennoch souverän entschieden werden. Das verdient meine Anerkennung und meinen Respekt. Bedanken möchte ich mich auch bei allen Prenzlauerinnen und Prenzlauern, die vernünftig mit der aktuellen Situation umgehen und jetzt zeigen, worauf es ankommt: Ruhe, Besonnenheit, Verantwortungsgefühl und Solidarität.

 

Denen, die den Ernst der Lage immer noch nicht begriffen haben, möchte ich mit aller Eindringlichkeit sagen: Es kommt auf jeden einzelnen an! Jeder von uns trägt heute Verantwortung nicht nur für sich selbst, sondern in hohem Maße auch für seine Mitmenschen, für die Gesellschaft. Das sollte man sich bewusst machen und danach auch handeln.“ (von Stadt Prenzlau)


+++ Landrätin mahnt zur Besonnenheit und appelliert an die Vernunft der Uckermärker +++ 21.03.2020

 

Vor dem Hintergrund der seit Ende der vergangenen Woche ergangenen Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen appelliert Landrätin Karina Dörk an die Vernunft und die guten alten Tugenden der Uckermärker, wie Gemeinschaftsgefühl und Solidarität. „Natürlich greifen die beschlossenen Maßnahmen drastisch in unser aller Leben ein, so die Landrätin. „Aber sie dienen einzig und allein dem Ziel, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und Risikogruppen, vor allem ältere und kranke Menschen, zu schützen.“

 

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein gut funktionierendes Gesundheitssystem und eine gut ausgebaute wirtschaftliche Infrastruktur. Panik und daraus resultierende Hamsterkäufe würden dieses System aber an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit bringen. Vor dem Hintergrund verschiedener Verabredungen zu Feiern und Veranstaltungen, zu denen u.a. im Internet eingeladen wurde, verweist Karina Dörk darauf, dass der Landkreis in diesen Fällen hart durchgreifen und die Verantwortlichen zur Verantwortung ziehen wird. „Es geht um Leben und Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Das sollte mittlerweile bei jedem angekommen sein. Wenn wir weitere Einschnitte vermeiden wollen, müssen alle schnellstens handeln und sich an die empfohlenen und verordneten Maßgaben halten“, so die Landrätin.

 

Außerdem verweist die Landrätin darauf, sich die kostenlose WarnApp NINA auf das Smartphone zu installieren, in der ebenso wie auf der Internetseite des Landkreises aktuelle Informationen verfügbar sind. (vom Landkreis Uckermark)

 

+++ Über 4 500 Fälle mehr als am Vortag in Deutschland +++ 21.03.2020 / 20.03.2020 

In Deutschland breitet sich Covid-19 weiter rasant aus. Innerhalb eines Tages wurden mehr als 4 500 neue Corona-Erkrankte gemeldet. Studien und Aussagen von Ärzten belegen: Neben älteren Menschen ab 65+, können auch Kinder und Jugendliche daran schwer erkranken, heißt es bei GMX.  (Stand: 20.03.2020)

 

+++ Keine Ausgangssperre vorerst in Brandenburg +++ 20.03.2020

 

In Brandenburg drohen vorher keine Ausgangssperren wegen des Coronavirus. Das sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Freitag vor Journalisten in der Landeshauptstadt Potsdam. "Wir haben festgestellt, dass die ersten Maßnahmen in Brandenburg wirken. Läden und Gaststätten seien ebenfalls geschlossen worden, so Woidke (SPD) am Freitag. 

 

Laut einer laufenden Umfrage vom Medienservice halten 76,2 % eine Ausgangssperre für notwendig und 23,8 % für unnötig. (Stand: 17:14 Uhr) 

+++ Prenzlauer Wochenmarkt geöffnet +++ 20.03.2020

 

Der Prenzlauer Wochenmarkt bleibt seinen Kunden treu. Seit heute nehmen nur noch Versorger von Speisen teil, wie die Stadtverwaltung am Donnerstag bekannt gab. 

 

+++ Aktuelle Lage im Landkreis Uckermark +++ 19.03.2020 

 

Mit Stand 19.03.2020, 16 Uhr, wurde (wie bereits berichtet) bei sechs Personen eine Infektion durch das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) bzw. eine durch diesen Erreger verursachte Erkrankung (Covid 19) labordiagnostisch bestätigt. Vier davon haben ihren Wohnsitz im Landkreis Uckermark, zwei in Berlin.

 

Bisher wurden dem Gesundheitsamt 117 Verdachtsfälle gemeldet, die jedoch nicht alle begründet waren. Im Gesundheitsamt angezeigt wurden 85 Testungen auf das Corona-Virus. Es ist von einer erheblichen Dunkelziffer bei der Anzahl der Testungen auszugehen, die dem Gesundheitsamt jedoch nicht bekannt ist. Aufgrund einer überaus starken Inanspruchnahme der Laborkapazitäten liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt neben den erwähnten sechs positiven erst weitere 39 negative Laborergebnisse vor.

 

In Quarantäne wurden insgesamt bis heute 131 Personen betreut. Für zwölf von ihnen konnte die Isolationsanordnung zwischenzeitlich aufgehoben werden. Während der Quarantäne muss ein Tagebuch geführt werden, in dem unter anderem die Körpertemperatur dokumentiert wird. Mitarbeiter des Gesundheitsamtes stehen im täglichen Kontakt zu den Personen und erfragen Befunde, Körpertemperatur und eventuelle Probleme. Bislang zeichnen sich keine Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Quarantäne ab.

 

Patienten, die Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen, sollten sich unbedingt zunächst telefonisch an ihren Hausarzt wenden. Auf gar keinen Fall sollten sie ohne telefonische Voranmeldung ins Krankenhaus fahren oder eine Arztpraxis aufsuchen.

 

Sie sollten Namen, Geburtsdatum und Beschwerden benennen. Darüber hinaus sollten sie auf bestehende Vorerkrankungen sowie auf mögliche Infektionsrisiken hinweisen. Insbesondere ist die Information darüber wichtig, ob sie Kontakt zu einem an Covid-19-Erkrankten hatten oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Der Hausarzt legt die weitere Vorgehensweise fest. Er wird verantwortungsvoll darüber entscheiden, wie differentialdiagnostisch weiter zu verfahren ist.

 

Medizinisch sinnvoll und notwendig ist die Testung von Personen, die Symptome aufweisen. Bei aller verständlichen Sorge möchte ich dringend darauf hinweisen, dass Testungen Symptomloser und Testungen ohne Indikation nicht nur das medizinische Versorgungssystem an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit führt. Testungen dieser Personen bieten im Falle eines negativen Ergebnisses keine verlässliche Sicherheit, dass keine Aufnahme des Erregers stattgefunden hat. Es kann Sicherheit vorgaukeln, die im Falle einer tatsächlichen Erkrankung wenige Tage später zum Risiko für andere werden kann.

 

Ich möchte deshalb eindringlich darauf hinweisen: Die Entscheidung der niedergelassenen Ärzte im individuellen Einzelfall gegen einen Test bedeutet keine Einbuße der medizinischen Versorgung. Um den ggf. steigenden Bedarf an Testungen personell abzusichern, wurde heute Mittag in enger Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung, den Servicestellenbeiräten der KV aus der Uckermark, der Amtsärztin, der Landrätin und dem Sozialdezernenten eine Lösung gefunden, über die die niedergelassenen Ärzte morgen über die regionalen Servicestellenbeiräte im Detail informiert werden:

 

Sollte der betreuende Hausarzt entscheiden, dass für die weitere Behandlung eine Testung auf das Coronavirus medizinisch indiziert ist, kann er diesen Test selbst durchführen oder eine Überweisung an diejenigen Ärzte ausstellen, die in diesem Verfahren unterstützend tätig sind. Er informiert seinen Patienten telefonisch darüber, wann und wo der Test erfolgen wird. Testorte können in Abhängigkeit von den eingebundenen Kollegen variieren und sind keinesfalls ein Hinweis darauf, dass dies eine „Testpraxis“ ist. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Anzahl der im bestehenden Versorgungssystem testenden Ärzte schrittweise erhöht.

 

Diese Lösung greift ab kommendem Montag (23.03.2020) und gilt ausschließlich für diejenigen Patienten, für die der Hausarzt eine labordiagnostische Abklärung für erforderlich hält. Es ist davon auszugehen, dass sich das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 weiter stark ausbreitet und dann auch in unserer Region zirkuliert.

 

Deshalb appelliere ich dringend an alle Bürger, die inzwischen allen bekannten Verhaltensweisen und Schutzmaßnahmen einzuhalten. Dazu gehört insbesondere, bei einer Atemwegserkrankung jeder Schwere und Ursache unbedingt zu Hause zu bleiben und den Arbeitgeber telefonisch zu informieren. Krankschreibungen werden in der aktuellen Situation auch nach telefonischer Meldung in der Hausarztpraxis erteilt.

 

Einige Arbeitgeber fordern von ihren Mitarbeitern die Vorlage eines Testergebnisses. Das ist bei asymptomatischen Patienten absolut unnötig, fachlich unsinnig und damit nicht berechtigt.

+++ Bürgertelefon in Prenzlau geschaltet +++ 19.03.2020 / 12:00 Uhr

 

Ab sofort ist bei der Stadt Prenzlau ein Bürgertelefon geschaltet. Unter der Rufnummer 03984 / 75 114 sind Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung ab sofort immer montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 16 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr erreichbar und beantworten die Stadt Prenzlau betreffende Fragen zu den Maßnahmen im Rahmen der Corona –Pandemie.

 

Darüber hinaus hat die Stadt Prenzlau eine FAQ-Liste mit wichtigen Fragen und Antworten rund um die Thematik zusammengestellt und auf ihrer Internetseite unter www.prenzlau.eu auf der Startseite unter der Rubrik Coronavirus veröffentlicht.

 

Auch der Landkreis hat ein Bürgertelefon unter der Rufnummer 03984 / 70 2222 geschaltet. Montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr kann man sich mit Problemen und Fragen an den Landkreis wenden.

 

+++ Maßnahmen in Einkaufshäuser +++ 19.03.2020

Der Prenzlauer Rewe Markt hat Maßnahmen ergriffen. Hier gibt es seit heute nur noch Toilettenpapier auf Einteilung. Auch in anderen Märkten ergreift man Maßnahmen zum Schutz für Verbraucher und Verkäufer, so weisen u. a. in Kaufland Markierungen auf Abstandshaltung hin.  

 

+++ Alternative Kontaktmöglichkeiten mit dem Jobcenter Uckermark +++  18.03.2020

 

Das Jobcenter Uckermark hat sich auf die aktuelle Situation zum Umgang mit dem Corona-Virus eingestellt. Aus diesem Grund wird auf folgende Änderungen hingewiesen:

 

Persönliche Kontakte werden auf ein Mindestmaß reduziert. Das Jobcenter Uckermark möchte daher noch einmal auf alternative Kontaktmöglichkeiten hinweisen. Nachfragen oder Absprachen können auch per Telefon oder per Post erledigt werden. Sie können uns auch eine E-Mail an jobcenter@uckermark.de senden.

 

Mit dem Einschränken der persönlichen Kontakte leistet das Jobcenter Uckermark einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Corona-Pandemie und stellt gleichzeitig die Zahlung vor allem von Arbeitslosengeld II in dieser schwierigen Lage sicher. Um in der aktuellen Situation die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentriert sich das Jobcenter Uckermark daher auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.

 

Der Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten des Jobcenters Uckermark eingeworfen werden. Bei Rückfragen melden sich die Mitarbeiter. Geben Sie uns dazu Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer, Adresse) an.

 

Ihre Weiterbewilligungsanträge für das Arbeitslosengeld II stellen Sie bitte frühzeitig, um finanzielle Notlagen zu vermeiden. So können bereits jetzt die Weiterbewilligungen von Arbeitslosengeld II ab Mai 2020 eingereicht werden.

 

Alle bereits vereinbarten persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Diese Termine müssen nicht abgesagt werden. Die Versorgung aller Menschen, die auf Geldleistungen vom Jobcenter angewiesen sind, ist sichergestellt.

 

Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt im Jobcenter Uckermark bleibt für Notfälle im Servicebereich bestehen. Kundinnen und Kunden werden gebeten, wirklich nur im Notfall persönlich vorzusprechen.

 

Nutzen Sie unsere telefonische Erreichbarkeit. Die telefonischen Kapazitäten werden derzeit insgesamt technisch verstärkt. Wir bitten Sie um Verständnis, dass dies einige Tage in Anspruch nehmen kann und ggf. auch einmal alle Leitungen besetzt sind. (vom Landkreis Uckermark)

 

+++ Drei weitere Covid-19-Erkrankungen im Landkreis Uckermark +++ 18.03.2020

 

Heute Abend (18.03.2020) wurde das Gesundheitsamt des Landkreises Uckermark über drei weitere laborbestätigte Fälle einer Covid-19-Erkrankung informiert. Zum einen handelt es sich um ein Ehepaar aus Schwedt- eine 78jährige Frau und ihren 81jährigen Ehemann. Darüber hinaus wurde ein 79jähriger Mann, ebenfalls aus Schwedt, positiv getestet. Die beiden Fälle stehen jedoch in keinem Zusammenhang.

 

Alle drei befinden sich in häuslicher Quarantäne und werden engmaschig vom Gesundheitsamt betreut. Die Ermittlung aller Kontaktpersonen läuft zurzeit. (vom Landkreis Uckermark)

 

+++ Prenzlauer Bürgermeister sitzt in Ägypten fest +++ 18.03.2020 

 

Der Prenzlauer Bürgermeister Hendrik Sommer (parteilos) sitzt offiziell in Ägypten fest und wendete sich am Mittwoch an Einwohnerinnen und Einwohner über Facebook. Er stehe im engsten Kontakt zum Rathaus, berichtete die Prenzlauer Zeitung. 

 

+++ Kreisverwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen - Bürgertelefon geschaltet +++ 18.03.2020

 

Im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie wurden in den zurückliegenden Tagen verschiedene Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen erlassen, die teilweise drastische Auswirkungen auf das gesamtgesellschaftliche Leben haben. Aus Gründen des Infektionsschutzes wurde nun auch in der Kreisverwaltung Uckermark beschlossen, ab sofort alle Gebäude für den Publikumsverkehr zu schließen.

 

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich in dringenden Angelegenheiten telefonisch, per Fax oder Mail an die Bearbeiter zu wenden. In einigen Angelegenheiten, z.B. im Jobcenter oder in der Kfz-Zulassungsbehörde gelten bis auf weiteres Sonderregelungen, über die im Internet unter www.uckermark.de und in weiteren Presseveröffentlichen detailliert informiert wird.

 

Ab Donnerstag (19.03.2020) ist ein Bürgertelefon geschaltet.

 

Unter der Rufnummer 03984 – 70 2222 können Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr ihre Probleme und Fragen loswerden. (vom Landkreis Uckermark)

  

+++ Erste Corona-Fälle im Landkreis Uckermark +++ 17.03.2020

 

Im Landkreis Uckermark gibt es die ersten bestätigten Fälle einer Covid-19-Erkrankung. Heute Abend (17.03.2020) erhielt Amtsärztin Dr. Michaela Hofmann die Information aus dem Robert-Koch-Institut. Im ersten Fall handelt es sich um eine 37jährige Frau aus Schwedt, die unmittelbar nach ihrer Rückkehr aus Tirol isoliert und getestet wurde. Ihr Ehemann wurde ebenfalls getestet. Bei ihm war das Ergebnis negativ.

 

Ein weiteres Ehepaar aus Berlin wurde ebenfalls positiv getestet. Die 65jährige Frau und der 67jährige Ehemann halten sich zurzeit an ihrem Zweitwohnsitz in der Nähe von Prenzlau auf. Auch sie befinden sich weiterhin in Quarantäne. Beide Familien werden engmaschig durch das Gesundheitsamt betreut. (vom Landkreis Uckermark)

 

+++ Regelungen der Stadt für Veranstaltungen sowie Trauerfeiern und Trauungen +++ 17.03.2020

 

Alle Veranstaltungen der Stadt Prenzlau, die bis 31.05.2020 geplant waren, werden abgesagt. Dies teilt der Erste Beigeordnete der Stadt, Marek Wöller-Beetz-Beetz, mit. „Wir haben uns für diesen Schritt entschieden, da heute nicht absehbar ist, wie sich die Situation weiter entwickelt und ob mit einer Entspannung bis Mitte April zu rechnen ist. Veranstaltungen bedürfen einer aufwendigen Planung einschließlich personeller und finanzieller Ressourcen, die hierbei eine Rolle spielen.“ Absprachen diesbezüglich wurden mit dem Citymanagament sowie der Wohnbau Prenzlau GmbH getroffen. „Die Entscheidung betrifft in der Stadt Prenzlau folgende Veranstaltungen: AutoMeile und Frühlingsfest, KneipenMeile, Grüne Meile, Igelfest und Herrentagsparty in der Innenstadt“, so City-Managerin Susanne Ramm. Allerdings, so fügt sie hinzu, können weitere Veranstaltungen hinzukommen, da die Aufzählung bislang ausschließlich Veranstaltungen der Stadt Prenzlau sowie der Wohnbau GmbH betrifft.

 

Weiterhin teilt der Erste Beigeordnete mit, dass an Trauerfeiern in der Trauerhalle auf dem Städtischen Friedhof bis 30.04.2020 maximal 20 Personen teilnehmen dürfen. Trauungen finden bis ebenfalls einschließlich 30.04.2020 ohne Gäste und ausschließlich im Standesamt der Stadt Prenzlau statt. (von Stadt Prenzlau)

 

+++ Bundesministerin wendet sich an Verbraucher +++ 17.03.2020 

 

Uckermark (msto). Die Lebensmittelmärkte bleiben weitergehend geöffnet, erklärte Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf der Bundespressekonferenz.

 

Gleichzeitig appelliert Klöckner an Verbraucher, auf Hamsterkäufe zu verzichten und nur für normalen Bedarf einzukaufen. Der Handel ist bestrebt, Regale rasch zu füllen. 

 

+++ Besuchsverbot im Prenzlauer Krankenhaus trete in Kraft +++ 17.03.2020

 

Patienten und Ärzte des Krankenhauses sollen geschützt werden. 

 

+++ Nachbarschaftliche Hilfe ist jetzt gefragt +++ 17.03.2020

 

Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. So auch jetzt, wo die Hilfe untereinander in den kommenden Wochen große Bedeutung erfahren wird. Deshalb startete das Citymanagement der Stadt Prenzlau am Wochenende eine Aktion, die auch in anderen Städten Zeichen eines nachbarschaftlichen Miteinanders und gelebter Solidarität ist: „Wir rufen die Jüngeren dazu auf, ihren älteren Nachbarn und Mitbürgern Hilfe anzubieten“, fasst es Citymanagerin Susanne Ramm und verweist auf einen kleinen Nachbarschaftsbrief, der auf der Internetseite der Stadt zur Verfügung gestellt wird, aber auch in der Stadtinformation und beim Bürgerservice zur Mitnahme ausliegt.

 

„Auch wenn es gerade älteren Menschen, die oft allein leben, schwer fällt, auf soziale Kontakte zu verzichten, so ist das doch im Moment gerade für sie wichtig. Deshalb ist das Angebot, für sie einkaufen zu gehen oder andere Besorgungen oder Erledigungen zu übernehmen, ein Zeichen des solidarischen Miteinanders“, so Ramm. (von Stadt Prenzlau)

 

+++ Kneipen, Bars und Spielplätze sollen ab Mittwoch schließen +++ 16.03.2020

 

Die Bundesregierung schlägt den Bundesländern die Schließung einer Vielzahl von Geschäften vor. Supermärkte und andere Läden, die zur Versorgung der Menschen benötigt werden, sollen demnach offen bleiben, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Montag in Berlin.

 

Rat der Bundesregierung von Schließungen:

 

Schließen sollen demnach Bars, Klubs, Diskotheken, Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen. Das gilt auch für Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Anbieter von „Freizeitaktivitäten“ drinnen und draußen, Spielhallen, Spielbanken, Spielplätze, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten und Bordelle.

 

„Das sind Maßnahmen, die es so in unserem Land noch nicht gegeben hat. Aber sie sind notwendig“, berichtet Merkel. Für die Umsetzung seien nun Länder und Kommunen zuständig. Damit soll die Anzahl der Neuinfektionen verringert werden, heißt es. Restaurants sollen in Deutschland spätestens um 18.00 Uhr schließen und frühestens um 06.00 Uhr öffnen. (Stand: 16.03.2020)

 

+++ Stadtinformation schließt für Besucherverkehr +++ 16.03.2020

 

Die Prenzlauer Stadtinformation bleibt vorerst für den Besucherverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen werden für Anfragen jedoch telefonisch wie auch per Mail erreichbar sein. (von Stadt Prenzlau)

 

Kontakt:

Tel.: 03984 / 833952

Mail: stadtinfo@prenzlau.de 

 

+++ Stadt Prenzlau nimmt nur ein Termin ab Mittwoch an +++ 16.03.2020

 

Ab Mittwoch, dem 18. März, gelten für das Prenzlauer Rathaus vorübergehend andere als die bisherigen Regeln für den Besucherverkehr. „Wir halten uns an das Gebot der maximalen Beschränkung persönlicher Kontakte“, sagt Marek Wöller-Beetz.

 

Der Erste Beigeordnete nimmt derzeit die Aufgaben als Bürgermeister wahr und erläutert:

 

„Ab Mittwoch haben Bürgerinnen und Bürger nur noch dann die Möglichkeit, ihre Angelegenheiten im Rathaus zu erledigen, wenn sie vorher telefonisch oder per Mail beim jeweiligen Fachamt einen Termin vereinbart haben. Hier wird auch bezüglich der Dringlichkeit des Anliegens entschieden“, so der Erste Beigeordnete. So könne man beispielsweise ein Antragsformular für die Kita auch in den Briefkasten werfen und müsse es nicht persönlich abgeben. „Und auch der Ausweis, der erst im Juni ausläuft, muss nicht jetzt schon neu beantragt werden“, sagt Wöller-Beetz und bittet um Verständnis.

 

„Wir haben im Rathaus Bereiche, deren Arbeit aufrechterhalten werden muss. Fallen uns hier die Kollegen wegen Krankheit irgendwann reihenweise aus, sind wir irgendwann nicht mehr arbeitsfähig. Das müssen wir verhindern. Das schützt nicht nur unsere Mitarbeiter, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger.“

 

Die jeweiligen Fachämter sind per Mail und telefonisch zu den üblichen Sprechzeiten, die auch im Internet veröffentlicht sind, erreichbar. Wer Einzahlungen in der Stadtkasse vornehmen möchte, wendet sich telefonisch bzw. per Mail an den Bürgerservice, wobei darum gebeten wird, Überweisungen möglichst online vorzunehmen. (von Stadt Prenzlau)

 

+++ Wohnbau schließt für Besucherverkehr +++ 16.03.2020

 

Das Kundenzentrum der Wohnbau Prenzlau schließt gemäß den Handlungsempfehlungen der Bundesregierung ab Dienstag, den 17.03.2020 für Besucher. Anliegen können Mieterinnen und Mieter weitergehend telefonisch oder per E-Mail an die Wohnbau tragen. Rund um die Uhr steht hierfür der Onlineservice Friedrich im Web sowie die App zur Verfügung. Sollte man Hilfe bei der Registrierung benötigen, sind die Mitarbeiter telefonisch erreichbar, informiert das Wohnungsunternehmen.

 

Vorerst sollen nur dringend notwendige Reparaturen ausgeführt werden. Auch bei den beauftragten Handwerksfirmen könnte es in den nächsten Wochen zu Einschränkungen kommen. Der Havarieservice ist unter 03984 8557-77 intakt. 

 

+++ Schüler können schon ab Montag zu Hause bleiben +++ 15.03.2020

 

Die öffentlichen Schulen in Brandenburg sind am Montag (16. März 2020) und Dienstag (17. März 2020) geöffnet und es findet regulärer Unterricht statt. Falls Eltern ihre Kinder an diesen beiden Tagen vorsorglich nicht in die Schule schicken möchten, wird darum gebeten, die Schule zu informieren. Die Kinder gelten auch als entschuldigt, wenn für die Kinder keine schriftliche Entschuldigung vorliegt.

 

Ab Mittwoch dem 18. März 2020 findet kein Unterricht mehr an öffentlichen und Schulen in freier Trägerschaft statt. Kurz gesagt: Jeder entscheidet selbst, ob er seine Kinder Montag und Dienstag in die Schule schicken möchte. Es ist kein Muss - bitte aber die Schule informieren! (von Stadt Prenzlau)

 

+++ Schulschließungen vom 18. März 2020 bis 19. April 2020 +++ 14.03.2020

 

Im Anschluss an eine Telefonkonferenz mit der Landrätin und der Amtsärztin des Landkreises Uckermark wurde für die Stadt Prenzlau folgende Verfahrensweise festgelegt: Die Eltern werden umgehend informiert. Alle städtischen Einrichtungen halten einen Notbetrieb ausschließlich für Kinder, deren Eltern in genau definierte Berufsgruppen fallen, aufrecht. Folgende Berufsgruppen sind benannt: Beschäftigte im Gesundheitswesen (Kliniken, Arztpraxen, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Ver- und Entsorgung (Energie, Wasser, Abfallentsorgung, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, ErzieherInnen, LehrerInnen und Beschäftigte im Lebensmittelhandel.

Der Landkreis Uckermark hat darüber informiert, dass für Nachfragen hinsichtlich der von der Schließung betroffenen Berufsgruppen folgende Telefonnummer geschaltet ist: 03984 / 702651.

 

Am Montag, 16.03.2020, und Dienstag, 17.03.2020, wird die Betreuung in den Kitas noch für alle Kinder gewährleistet, um den Eltern die Möglichkeit zu geben, ggf. die Betreuung ihrer Kinder ab Mittwoch zu organisieren. Zur Unterbringung der Schüler wird das Staatliche Schulamt eine gesonderte Verfahrensweise bekannt geben. Die Betreuung der Hortkinder ist gesichert.

 

Fragen beantworten die Leiterinnen ab Montag direkt in der jeweiligen Einrichtung.„Uns ist bewusst, dass die Situation für die Betroffenen sehr schwierig sein kann. Wir bitten um Besonnenheit und darum, die Ruhe zu bewahren. Wir befinden uns in einer Krisensituation, in der es darauf ankommt, mit Augenmaß zu agieren. Es geht darum, die Ausbreitung des Corona-Virus mit diesen Maßnahmen einzudämmen, um dramatische Situationen wie aktuell in Italien zu verhindern“, erklärt Marek Wöller-Beetz, Erster Beigeordneter der Stadt Prenzlau. (von Stadt Prenzlau)

 

+++ Schließungen von öffentlichen Einrichtungen und Vereinsport +++ 13.03.2020

 

Bis einschließlich 19.04.2020 sind das Dominikanerkloster mit seinen Einrichtungen sowie die Begegnungsstätte „Diester“ geschlossen. Auch hier sind alle geplanten Veranstaltungen, die in den benannten Zeitraum fallen, abgesagt.

 

Alle außerschulischen Sportveranstaltungen und Vereinssport in den Turnhallen einschließlich der Sportplätze mit Uckerstadion der Stadt Prenzlau finden ebenfalls bis zum 19.04.2020 nicht statt. (von Stadt Prenzlau)

 

Weitere geschlossene Einrichtungen in Prenzlau:

 

Jugendhaus "Puzzle" (voraussichtlich bis 19. April 2020)

Eventcenter Prenzlau (voraussichtlich bis 19. April 2020)

 

 

aktualisiert am 22.07.2021 um 00:30 Uhr

von Media TO


Hinweis zu Verkehrsgesellschaften & lANDESGRENZEN:


Tägliche Berichterstattung über das Coronavirus und Maßnahmen!
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+++ Verlängerung der Quarantäneverordnung für Einreisende und Reiserückkehrer bis 04. März 2021 +++ 03.02.2021

Brandenburg (red). Die Landesregierung hat heute im Umlaufverfahren eine neue Quarantäne-Verordnung beschlossen. Sie tritt am Freitag, 5. Februar, in Kraft und ist vier Wochen, bis 4. März, gültig. Damit werden verschärfte Regeln für Einreisende und Rückkehrende aus (1) Hochinzidenzländern und (2) Staaten mit Mutationen des Coronavirus (Virusvarianten) eingeführt. Die bisherige Regel bleibt bestehen, wonach sich aus einem (3) Risikostaat nach Brandenburg Einreisende grundsätzlich in Quarantäne begeben und auf das Coronavirus testen lassen müssen. Dazu gehört auch Brandenburgs Nachbarland Polen. Die jeweilige Einstufung wird von der Bundesregierung veröffentlicht (Link hierzu und weitere Informationen:  Informationen zu Einreise­beschränkungen und Quarantäne­bestimmungen in Deutschland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de).

 

Ausnahmen bestehen in Abhängigkeit der Risikoeinstufung z. B. für berufsbedingte Grenzpendler oder den Besuch von engen Familienangehörigen. Die Quarantänepflicht beim kleinen Grenzverkehr bleibt unverändert. Verstöße gegen die Regeln können mit Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

 

Im Detail ist festgelegt, dass alle Einreisenden aus (2) Virusvarianten-Staaten zwingend einen negativen Coronatest vorweisen müssen. Er darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen. Für Einreisende aus (1) Hochinzidenzländern werden noch Detailregelungern getroffen und gesondert bekannt gegeben. Einreisende aus (3) „normalen“ Risikogebieten können ohne Test einreisen, sind jedoch verpflichtet, sich binnen 48 Stunden nach ihrer Einreise auf das Coronavirus testen zu lassen.

 

Unabhängig davon, aus welchem Risikogebiet (1, 2 od. 3) eine Einreise erfolgt, gilt grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht. Ab dem fünften Quarantänetag besteht die Möglichkeit der Freitestung durch ein negatives Testergebnis. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind für alle 3 Einstufungen Durchreisende und Personen, die sich weniger als 72 Stunden in Brandenburg aufhalten, wenn sie für die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems benötigt werden oder Beschäftigte im Waren- und Personenverkehr sind.

 

Wenn die Einreise aus einem „normalen“ Risiko-Gebiet (3) erfolgt, gelten weitere Ausnahmen zum Beispiel für Berufspendler, für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende, Arztbesuche sowie für Besuche von Verwandten ersten Grades oder Lebenspartnern. Der „kleine Grenzverkehr“ etwa für Einkäufe in Polen führt weiterhin zu einer Quarantänepflicht. Die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung bleibt bestehen, ist aber ab sofort in der Einreiseverordnung des Bundes geregelt.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Bis wir ausreichend Menschen geimpft haben, hat die Eindämmung des Virus weiter höchste Priorität. Das gilt auch für Reisen. Wer nicht unbedingt muss, sollte auf unnötige Reisetätigkeiten verzichten. Gerade die Einschleppung von Virus-Mutationen und Einreisen aus Hochinzidenzgebieten können die zarten Erfolge der jetzigen Einschränkungen ganz schnell zunichtemachen. Das gilt es mit aller Kraft zu verhindern.“

 

+++  Reiseregelungen für Besucher +++ 09.12.2020

 

Uckermark (red). In diesen Tagen häufen sich auch am Bürgertelefon des Landkreises Uckermark Fragen zum Thema Verwandtenbesuche aus dem In- und Ausland.

 

Gemäß dem Bund-Länderbeschluss sind die Bürgerinnen und Bürger deutschlandweit aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt sowohl für die Einreise aus ausländischen Risikogebieten als auch für Inlandsreisen.

 

Die Zahl der Neuinfektionen ist immer noch auf einem sehr hohen Niveau. Auch im Landkreis Uckermark infizieren sich seit mehreren Wochen täglich sehr viele Menschen. Eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 140 und ein Infektionsgeschehen, das sich mittlerweile in der gesamten Fläche ausgebreitet hat, machen es dringend notwendig, die Kontakte auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.

 

Wer dennoch nicht auf Verwandtenbesuche verzichten will, sollte die folgenden Regeln kennen und zwingend einhalten:

 

  1. Im gesamten Land Brandenburg gilt in allen Beherbergungsbetrieben und -einrichtungen ein Beherbergungsverbot für touristische Zwecke, das auch Verwandtenbesuche einschließt.

     

  2. Wer aus einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen ausländischen Risikogebiet nach Deutschland einreist, ist verpflichtet, sich unverzüglich auf direktem Wege in die Wohnung bzw. Unterkunft zu begeben und dort für zehn Tage in häuslicher Quarantäne zu bleiben. Außerdem ist unverzüglich das Gesundheitsamt über die digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) zu kontaktieren. Die Quarantäne kann frühestens fünf Tage nach der Einreise beendet werden, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, das bestätigt, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Dieser Test darf aber frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt worden sein.

     

  3. Sollten innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise Krankheitssymptome auftreten, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen, ist unverzüglich das Gesundheitsamt zu kontaktieren. Das gilt auch, wenn das Testergebnis zuvor negativ war.

     

    Darüber hinaus sollte sich jeder vor Reiseantritt mit den landesrechtlichen Regelungen für die Ein- und Rückreise in andere Bundesländer bzw. ins Ausland vertraut machen.

+++ Angrenzende Länder  sind nun Risikogebiete +++ 30.10.2020

+++ Ganz Polen als Risikogebiet ausgewiesen +++ 22.10.2020


Was Brandenburger*innen ab Samstag beim Grenzverkehr beachten müssen

 

Das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium haben Polen als Corona-Risikogebiet eingestuft. Das Robert Koch-Institut hat die Liste der neu ausgewiesenen Risikogebiete heute veröffentlicht, die ab Samstag, 24. Oktober 2020, um 0:00 Uhr wirksam wird. Das hat Auswirkungen für Brandenburgerinnen und Brandenburger, die im Nachbarland zum Beispiel Einkaufen oder Tanken möchten. Nach der geltenden SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung sind alle Personen, die aus einem ausländischen Corona-Risikogebiet in das Land Brandenburg einreisen, grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach ihrer Einreise für einen Zeitraum von 14 Tagen in die häusliche Quarantäne zu begeben. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für alle Berufspendler*innen und Lkw-Fahrer*innen. Darauf weist das Brandenburger Gesundheitsministerium heute hin.

 

Regelung für Reisende aus ausländischen Risikogebieten:

 

Für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten im Ausland gelten die Regeln der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung.

Danach sind Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Brandenburg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Sie sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige kommunale Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf die Quarantänepflicht hinzuweisen. Sie sind ferner verpflichtet, beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen, das zuständige Gesundheitsamt hierüber unverzüglich zu informieren. Während der Quarantäne dürfen sie keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.

 

Diese Quarantäne kann beim Vorliegen eines negativen Testergebnisses beendet werden. Die Quarantäne darf ebenfalls unterbrochen werden, um einer behördlich angeordneten ärztlichen Untersuchung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachkommen zu können.

 

Ausnahmen:

 

Diese häusliche Quarantäne gilt nicht für Personen, die nur durch das Gebiet des Landes Brandenburg durchreisen, oder die über ein ärztliches Zeugnis (Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein) in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorhanden sind, und dieses der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen.

 

Ausnahme von der Quarantäne-Pflicht gibt es auch für LKW-Fahrer, Lokführer und Piloten sowie für Berufspendler*innen: Also für alle, die beruflich bedingt Personen, Waren, Post oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug grenzüberschreitend transportieren, oder die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst oder zur Wahrnehmung von Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten zu beruflichen Zwecken in das Land Brandenburg einreisen.

 

Testpflicht für Reiserückkehrende:

 

Wer aus einem ausländischen Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss nach der Testpflichtverordnung des Bundes auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes entweder ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen oder innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise einen Test machen. Das gilt auch für Auto- und Zugreisende. Die Kosten für diese Tests werden übernommen.

 

Mehr Informationen zur Testpflicht:

 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html

 

Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete:

Die Einstufung als internationales Risikogebiet erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung:

 

Die aktuelle SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung im Internet: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_quarv

 

+++ Reisen in Brandenburg erwünscht! +++ 03.10.2020

Das Land Brandenburg wünscht sich von Einwohnerinnen und Einwohner des Bundeslandes, den Urlaub der bevorstehenden Herbstferien im eigenen Bundesland zu unternehmen und nicht auswärts zu verbringen. 

 

+++ Polen öffnet am 14. Juli die Landesgrenze wieder +++ 11.06.2020

 

Brandenburg verlängert die Ausnahmeregelung des Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw’s bis 30.09.2020 +++ 28.04.2020

 

„Mit der zeitlich befristeten Lockerung des Sonntagsfahrverbots wollen wir sicherstellen, dass Geschäfte in Zeiten der verstärkten Nachfrage aufgrund der Corona-Krise auch an Sonn- und Feiertagen beliefert werden können.“, sagte Verkehrsminister Guido Beermann. „So schaffen wir die Grundlage für effiziente Lieferketten und sichern jederzeit die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln.“ Gleichzeitig appellierte der Minister weiterhin an die Unternehmen, mit der neuen Regelung aus Respekt vor Sonn- und Feiertagen verantwortungsvoll umzugehen und nur bei Bedarf davon Gebrauch zu machen. Die Sonntagsruhe bleibe ein achtenswertes Gebot.

 

Hintergrund:

 

Effiziente Lieferketten sind die Grundlage, um die Bevölkerung und die Wirtschaft ausreichend mit den wichtigsten Gütern beliefern zu können. Daher hat das Land Brandenburg eine generelle Ausnahmegenehmigung zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes erteilt. Diese gilt auch für Leerfahrten. Soweit bei Beförderungen in andere Länder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, muss diese jeweils dort eingeholt werden. (vom Land Brandenburg)

 

+++ Linien der UVG fahren weiterhin mit Ferienplan +++ 17.04.2020

 

Aufgrund der Corona Pandemie ist die UVG gezwungen gewesen, seit dem 23.03.2020 auf den Ferienfahrplan umzustellen. Nach den aktuellen Maßgaben der Bundesregierung werden wir voraussichtlich bis zum 03.05.2020 den Ferienfahrplan beibehalten. Weiterhin gilt die Bitte, im hinteren Abteil der Fahrzeuge einzusteigen und Zeitkarten oder Mobiltickets zu nutzen. Die Fahrkarten erhalten Sie am Automaten, wie auch in unseren Kundencentern. Diese haben für Sie weiterhin zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Sollten Sie jedoch vor Abfahrt dennoch eine Fahrkarte brauchen, kann diese beim Busfahrer erworben werden. 

+++ Polen schließt Grenze bis 03. Mai 2020 +++

 

+++ Fahrkartenverkauf der UVG seit 20.03.2020 eingestellt +++

Damit Sie immer gesund an ihr Ziel kommen und unsere Mitarbeiter auch weiterhin gesund ihren Dienst absolvieren können, bitten die UVG, Abstand zu halten. Aus diesem Grund findet in den Fahrzeugen der UVG seit 20.03.2020 kein Ticketverkauf statt. Außerdem der Zu- und Ausstieg ausschließlich nur über die hintere Wagentür möglich. Gut für den Fahrgast sichtbar, ist der vordere Bereich zum Fahrpersonal abgesperrt. Von außen gut erkennbar, befindet sich zum Einstieg ein Verweis auf die 2. Wagentür. 

Weiterhin empfehlen die UVG Zeitkarten oder Handytickets zu nutzen. Fahrkarten erhalten Sie außerdem am Automaten, wie auch in unseren Kundencentern. Diese haben für Sie weiterhin zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. (Stand: 01.04.2020)

+++ Polen hat um Mitternacht seine Grenzen auch für Berufspendler geschlossen +++

 

Seit 27. März 2020, 0 Uhr müssen sich auch Berufspendler, die regelmäßig von ihrem Wohnort zur Arbeit ins Nachbarland Deutschland pendeln, bei der Einreise nach Polen für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Das bedeutet, die Person darf das Haus nicht mehr verlassen, ansonsten drohen Geldstrafen. (Stand: 27.03.2020)

 

+++ UVG fährt ab 23. März nach Ferienplan +++

 

Bisher sind keine Einschränkungen bei der UVG zu erwarten, das teilte die Pressesprecherin am Dienstag, einer regionalen Tageszeitung mit. Empfohlen wird; sich ein Wochen- oder Monatsticket zu kaufen. Damit minimiert sich die Zahl von möglichen Ansteckungsgefahren.  (Stand: 19.03.2020)

 

+++ Deutschland hat Landesgrenzen geschlossen und kontrolliert  +++

 

Am Montag hat Deutschland seine Landesgrenzen zu Österreich, Schweiz, Dänemark, Luxemburg und Frankreich geschlossen. Dort werden umfassende Kontrollen und Einreiseverbote an den Grenzen durchgeführt. Reisende ohne einen triftigen Reisegrund, werden nicht mehr einreisen können, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Sonntag in Berlin.  Deutsche Bürger können noch einreisen! (Stand: 16.03.2020)

 

+++ Polen und Dänemark haben Grenzen geschlossen +++

 

In der Nacht vom Samstag zum Sonntag wurden in Polen und Dänemark die Landesgrenzen für Ausländer geschlossen, berichteten mehrere Medien. (Stand: 15.03.2020)

 

+++ Uckermärkische Verkehrsgesellschaft (UVG) handelt +++

 

Die Uckermärkische Verkehrsgesellschaft (UVG) ergreift Maßnahmen und bittet Kunden mit gültiger Fahrkarte im hinteren Bereich vom Bus einzusteigen. Pendler, die noch keine Fahrkarte haben sollen weitergehend die vordere Tür zum Busfahrer nutzen. Das gab die UVG am Mittwoch bekannt. (Stand: 12.03.2020)

 

Mehr Informationen finden Sie auf www.uvg-online.com!

  

aktualisiert am 05.02.2021 um 05:30 Uhr

von Media TO


Wichtige Information zur Impfung gegen Covid-19:


+++ Terminvermittlung zur COVID-19-Impfung im Land Brandenburg startet am 4. Januar +++ 30.12.2020

Antworten auf die wichtigsten Fragen

 

Brandenburg (red). Am 4. Januar 2021 startet die telefonische Terminvereinbarung für COVID-19 Impfungen im Land Brandenburg. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Rufnummer 116117.

 

Zu Beginn stehen nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung. Daher können nicht alle Menschen direkt Termine vereinbaren und geimpft werden. In der Impfverordnung hat das Bundesgesundheitsministerium festgelegt, wer zuerst geimpft wird.

 

 

Höchste Priorität haben demnach folgende Personen:

 

> Personen im Alter von 80 Jahren und älter

> Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen sowie das dortige Personal

> Personal in der ambulanten Altenpflege

> Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko zum Beispiel bei Rettungsdiensten, in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von COVID-19-Patientinnen und –Patienten, als Leistungserbringer in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sowie in den Corona-Impfzentren

> Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßigen Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin

> Nur diese Personengruppen können aktuell telefonisch einen Termin vereinbaren. Sobald weitere Personengruppen Impftermine vereinbaren können, wird darüber auf www.brandenburg-impft.de und in der Presse informiert.

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Terminvergabe: 

Wie erfahre ich, dass ich einen Termin vereinbaren kann?

Über die berechtigten Personengruppen wird auf www.brandenburg-impft.de sowie in der regionalen Presse informiert.

 

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie einfach die kostenfreie Rufnummer 116117 an. Dort werden Sie an das Callcenter für den Impfterminservice im Land Brandenburg vermittelt.

 

Wie ist der Ablauf, wenn ich die 116117 anrufe?

 

Wenn Sie einen Impftermin vereinbaren wollen, geben Sie Ihr Bundesland oder die PLZ Ihres Wohnortes in Brandenburg an. Sie werden dann an das Callcenter für den Impfterminservice im Land Brandenburg weitergeleitet.

 

Hier haben Sie die Möglichkeit sich zu allgemeinen Fragen zum Impfen oder auch Fragen zum Datenschutz zu informieren oder sich direkt mit einem Mitarbeiter zur Buchung eines Termins verbinden zu lassen.

 

Der Mitarbeiter nimmt Ihre Daten, wie z.B. Name, Wohnort, E-Mail und Telefonnummer, auf und bespricht mit Ihnen, an welchen beiden Tagen Sie zur Impfung im nächsterreichbaren geöffneten Impfzentrum kommen können. Auch erhalten Sie weitere Informationen zum Aufklärungsmerkblatt und Anamnesebogen sowie zu den zum Impftermin unbedingt mitzubringenden Unterlagen.

 

Wird mir der Termin schriftlich bestätigt?

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über Ihre beiden Impftermine per E-Mail oder Post.

 

Wenn Terminbestätigungen per Post kommen, ist dann eine Terminvermittlung von heute auf morgen nicht möglich?

Auch kurzfristig kann eine Terminvergabe stattfinden. In diesem Fall müssen Sie sich Ihren Buchungscode notieren und im Impfzentrum vorlegen. Die Mitarbeiter des Callcenters geben Ihnen bei der Terminvereinbarung hierzu konkrete Informationen.

 

Ist das Callcenter rund um die Uhr besetzt?

Sie erreichen das Callcenter täglich von 8 – 20 Uhr.

 

Kann ich online Termine buchen?

Momentan können Termine nur über das Callcenter gebucht werden.

 

Wie viele Callcenter-Agents sind im Einsatz?

Insgesamt können nach jetziger Planung bis zu 150 Mitarbeiter in der Hotline eingesetzt werden. Die Besetzung richtet sich nach der Anrufverteilung über die Wochentage und Tageszeiten.

 

Mit wie vielen Anrufen rechnen Sie?

Wenn alle Impfzentren ihren Betrieb aufgenommen haben und ausreichend Impfstoff im Land Brandenburg vorhanden ist, gehen wir derzeit von bis zu 40.000 Anrufen pro Woche aus. Diese umfassen Terminvereinbarungen, -umbuchungen und -stornierungen sowie auch Infoanfragen.

 

Was passiert bei besonders hohem Anrufaufkommen?

Bei einem sehr hohen Anrufaufkommen gelangt der Anrufer in eine Warteschleife, in der um etwas Geduld gebeten wird. Jeder Anruf wird beantwortet. Wer nicht warten möchte, sollte versuchen, zu Randzeiten oder auch am Wochenende anzurufen.

 

Wie stellen Sie sicher, dass Termine nicht doppelt vergeben werden?

Über das eingesetzte Terminbuchungstool kann jeder Termin nur einmal gebucht werden. Doppelbuchungen sind somit ausgeschlossen.

 

Warum erhalte ich gleich zwei Termine?

Sie benötigen für den einzigen derzeit zugelassenen Impfstoff der Firma Biontech zwei Impfungen, deren Termine immer zusammen gebucht werden. Nur so können wir sicherstellen, dass der korrekte Zeitabstand zwischen den beiden Impfterminen eingehalten wird und der Impfstoff zur Verfügung steht.

 

Kann ich für meinen Partner einen Termin mitbuchen?

Sollte Ihr Partner den Termin nicht selbst buchen können, besteht auch für nahe Angehörige die Möglichkeit, die Termine zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass Sie die vorgeschlagenen Termine auch tatsächlich gegenüber dem Callcenter verbindlich vereinbaren können und halten Sie die personenbezogenen Daten wie z.B. Name, Adresse, E-Mail bereit.

 

Was kostet der Anruf?

Der Anruf ist kostenlos.

Die 116117 ist eine bundesweite Rufnummer. Wie wird sichergestellt, dass ich im Brandenburger Callcenter lande?

Über die Angabe Ihres Bundeslandes oder der PLZ Ihres Wohnortes werden Sie automatisch in das Callcenter des Impfterminservice Brandenburg weitergeleitet.

 

Werden auch Termine für Pflegeheime vereinbart?

Pflegeheimbewohner sollen in ihren Pflegeeinrichtungen geimpft werden, um den Aufwand für die älteren Personen so gering wie möglich zu halten. Hierzu werden mobile Impfteams die Einrichtungen aufsuchen. Eine Impfung in einem Impfzentrum ist daher nicht notwendig.

 

Was muss ich ins Impfzentrum mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung, Ihren Impfpass sowie das Aufklärungsblatt und die Impfeinwilligung, beide unterschrieben, mit. Darüber hinaus ist Ihre Krankenversichertenkarte sehr hilfreich, um ihre persönlichen Daten schnell und einfach zu erfassen. Eine Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt nicht.

 

Alle aktuellen Informationen zur Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19 im Land Brandenburg werden auf dieser neuen Internetseite veröffentlicht: https://brandenburg-impft.de

 

aktualisiert am 31.12.2020 um 16:30 Uhr

von Media TO


Fragen und Antworten:


Können sich auch Menschen der Risikogruppe testen lassen?

 

Aktuell ist es nicht Coronavirus möglich. Da es sich um eine neue Art von Viren handelt, werden Tests aus Gründen des Engpasses nur an Personen mit Symptomen getätigt, welche Kontakt zu bereits Erkrankten hatten oder sich in den letzten 2 bis 3 Wochen in ausgewiesenen Risikogebieten aufgehalten haben.

 

Menschen, welche sich in der Risikogruppe vom Robert-Koch-Institut befinden und erste Symptome wie Fieber, Husten, Schnupfen, Halskratzen haben, sollten nicht in Praxen und Krankenhäuser gehen. (Rufen Sie zuerst beim Hausarzt an und am Wochenende beim kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer: 116 117. Dort stellt man erst einmal Fragen und informiert Sie über den weiteren Verlauf.)

 

Was ist mit bereits bezahlten Klassenfahrten?

 

Eltern kommen für bereits bezahlte Klassenfahrten auf, informierte Karina Dörk (CDU), Landrätin vom Landkreis Uckermark gegenüber der lokalen Tageszeitung Uckermark Kurier. Viele Schulen im Kreis Uckermark haben Skifahrten bereits abgesagt, aufgrund der aktuellen Situation von Covid-19.

 

Wie sieht es mit Krankenscheine aus?

 

Mit einer Erkältung müssen Sie sich nicht mehr in die Arztpraxis schleppen, sondern können sich für sieben Tage per Telefon krankschreiben lassen. (wieder gültig!)

 

Wie sieht das Krankheitsbild von Covid-19 aus?

 

Die Symptome der neuen Lungenkrankheit sind eher unspezifisch. Fieber, trockener Husten und Atemprobleme können auch bei einer Grippe auftreten. Die Sars-CoV-2-Viren vermehren sich wie Grippeviren im Rachen, was sie ansteckender mache als anfangs vermutet, berichtet der Virologe Christian Drosten von der Berliner Charité. Die Erreger infizieren vor allem Zellen der unteren Atemwege und können eine Lungenentzündung verursachen. Manche Menschen haben nur eine leichte Erkältungssymptomatik mit Frösteln und Halsschmerzen. Mitunter können Patienten auch Kopfschmerzen oder Durchfall haben. Fieber tritt nicht zwangsläufig auf.

 

Menschen mit milden Symptomen erholen sich der WHO zufolge in zwei Wochen, solche mit schweren Symptomen brauchen drei bis sieben Wochen. Besonders gefährdet sind Menschen über 65, Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen, erhöhtem Blutdruck, Herzkreislauferkrankungen oder Diabetes und solche, deren  Immunsystem durch eine Therapie geschwächt ist. Bei diesen Personen kann Covid-19 einen lebensbedrohenden Verlauf nehmen.

 

aktualisiert am 28.10.2020 um 08:30 Uhr

von Media TO

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