Liveticker - Coronavirus: Liveticker geschlossen

Informationen rund um das Corona-Virus und seinen Folgen im Landkreis Uckermark. Wir berichten im 30-tägigen Takt über Maßnahmen, welche aufgrund der schnellen Ausbreitung ergriffen werden. *Liveticker geschlossen


Maßnahmen im Landkreis Uckermark & Brandenburg:


Videobotschaft an Prenzlauer:


Info zum Liveticker:


Viele Menschen haben sich in unserer Redaktion gemeldet und damit ist das Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Uckermark vorhanden, so wurde ein Liveticker geschaltet. Dabei stehen wir im Austausch mit regionalen und überregionalen Medien, um die Berichterstattung aufrechtzuerhalten.


Aktuelle Fallzahlen in der Uckermark:

20 603 Menschen (Stand: 17.02.2022)  *mit Todesfall

226 Todesfälle (Stand: 10.02.2022*)

5 875 aktiv erkrankt (Stand: 03.02.2022)

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 1898,5

 

Aktuelle Fallzahlen in Brandenburg (mit genesene & Todesfälle):

362 782 Menschen (Stand: 03.02.2022 / 03:00 Uhr)

260 300 ungefähr genesen 

97 500 aktiv erkrankt 

Hospitalisierungs-Inzidenz: 3,9
7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 1576,1

 

Hinweis:
Unsere Meldungen stammen von der  Johns Hopkins University, Robert-Koch-Institut, Kreis- und Landesgesundheitsämter  sowie dem Gesundheitsamt Uckermark.  



FAQ der Stadt Prenzlau (Corona)


portal: Land Brandenburg


cOVID-19-lAGE in bRANDENBURG

Aktuelle Corona-Übersicht aus dem Bundesland Brandenburg und deren Landkreise, finden Sie nun online und übersichtlicher auf einer gesonderten Homepage vom Land Brandenburg und dem Robert-Koch-Institut. 


Impfangebote bis 18.12.2021


Infektionsgeschehen Uckermark

Auf Wunsch einiger Bürgermeister stellt der Landkreis Uckermark seit 11.11.2020 eine Karte mit Fällen öffentlich. In dieser Karte finden Sie alle Fallzahlen sowie betroffene Schulen und Kindertagesstätten wieder.

> klick hier drauf!


Kontaktdaten in Corona-Krise


Aktuelle Verordnung:




Grafik: Media TO
Grafik: Media TO

+++ Bürgertelefon geschaltet +++

 

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit hat ein Bürgertelefon zum Coronavirus eingerichtet. Unter der Rufnummer: 0331 8683777 können Bürgerinnen und Bürger montags bis freitags 9-15 Uhr ihre Fragen stellen und sich beraten lassen. Außerhalb der Zeiten kann man sich beim kassenärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 melden.

 

+++ Liveticker geschlossen +++ 17.02.2022

+++ Weitreichende Öffnungen in Etappen bis 20. März 2022 +++ 16.02.2022

Bund- und Länderchefs haben sich auf weitreichende Öffnungen in Etappen bis zum 20. März 2022 ausgesprochen. Weiterhin im Blickfeld bleibt eine kommende Impfpflicht, welche als wichtiger Bestand im Bezug der Pandemie-Bekämpfung gilt, berichtete Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach einem Bund-Länder-Gespräch in Berlin.

 

+++ FFP2-Maskenpflicht: Seit 09.02.2022 ausgeweitet auf Supermärkte +++ 16.02.2022

 

Uckermark (red). Seit dem 09.02.2022 gilt in Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels sowie in sonstigen öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr eine erweiterte Maskenpflicht. Darauf weist das Ordnungsamt des Landkreises Uckermark hin.

 

Diese Einrichtungen dürfen nur noch mit FFP2-Masken (ohne Ausatemventil) betreten werden (nur das Personal kann weiterhin medizinische Masken einsetzen). Dies gilt folglich auch für Verkaufsstellen, wie z. B. Supermärkte, in denen bisher das Tragen von medizinischen Masken ausreichend war.

 

Von der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske sind lediglich Kinder unter 7 Jahren, gehörlose oder schwerhörige Menschen und deren Begleitpersonen sowie Personen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist (ärztliches Zeugnis ist im Original mitzuführen!) ausgenommen.

 

Stichprobenartige Kontrollen der Ordnungsbehörden haben ergeben, dass die FFP2-Maskenpflicht von einem erheblichen Teil der Kunden und Besucher nicht eingehalten wird. Das Kreisordnungsamt bittet daher um künftige Beachtung der neuen landesrechtlichen Regelung. Personen, die sich an diese Regelung vorsätzlich nicht halten, handeln ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld zwischen 100 und 500 Euro rechnen.

 

+++ Montags-Spaziergänge gegen Corona-Maßnahmen großteils in der Uckermark friedlich +++ 03.02.2022

 

+++ 541 neue Fälle im Landkreis Uckermark - Zahlen steigen weiter  +++ 03.02.2022

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 03. Februar 2022, 3 Uhr aktuell über 3 592 Menschen an Covid-19 erkrankt. Seit Beginn der Pandemie sind 218 Todesfälle bekannt und insgesamt 15 387 Menschen erkrankt gewesen. Die Hospitalisierungs-Inzidenz liegt im Land Brandenburg bei 3,7. 

 

+++ Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins Jahr 2022! +++ 

Im Januar 2022 berichten wir alle 16 Tage über die Entwicklungen der Corona-Pandemie im Landkreis Uckermark. 

 

+++  Erste Omikron-Fälle auch in der Uckermark bestätigt +++ 31.12.2021

 

+++ 88 neue Fälle im Landkreis Uckermark - Neujahrswechsel im kleinen Kreis  +++ 31.12.2021

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 31. Dezember 2021, 3 Uhr aktuell über 2 746 Menschen an Covid-19 erkrankt. Seit Beginn der Pandemie sind 203 Todesfälle bekannt und insgesamt 8 876 Menschen erkrankt gewesen.

Die Hospitalisierungs-Inzidenz liegt im Land Brandenburg bei 3,6. Die Intensivbettenbelegung liegt im Landkreis Uckermark bei sechs belegte Betten. Insgesamt sind 21 Schulen / Bildungseinrichtungen und 16 Kindertagesstätten in der Uckermark betroffen.  


+++ Brandenburg steuert auf möglichen Lockdown zu +++ 27.11.2021

+++ Erstmals 200 Fälle an einem Tag im Landkreis Uckermark seit Beginn der Pandemie gezählt  +++ 27.11.2021

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 27. November 2021, 3 Uhr aktuell 1 534 Menschen an Covid-19 erkrankt. Seit Beginn der Pandemie sind 173 Todesfälle bekannt und insgesamt 6 479  Menschen erkrankt gewesen.

Die Hospitalisierungs-Inzidenz liegt im Land Brandenburg bei 4,82. Die Intensivbettenbelegung liegt im Landkreis Uckermark bei sieben belegte Betten. Insgesamt sind 32 Schulen / Bildungseinrichtungen und 16 Kindertagesstätten in der Uckermark betroffen. 

 

+++ Schwedt verlegt erste Patienten auf umliegende Krankenhäuser +++  26.11.2021

 

+++ Land Brandenburg verschärft erneut Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie +++ 24.11.2021

 

+++ Erstmals 100 Fälle an einem Tag im Landkreis Uckermark seit Beginn der Pandemie gezählt  +++ 12.11.2021

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 12. November 2021, 3 Uhr aktuell 589 Menschen an Covid-19 erkrankt. Seit Beginn der Pandemie sind 171 Todesfälle bekannt und insgesamt 4 882 Menschen erkrankt gewesen.

Die Hospitalisierungs-Inzidenz liegt im Land Brandenburg bei 4,03. Die Intensivbettenbelegung liegt im Landkreis Uckermark bei fünf belegte Betten. Insgesamt sind 21 Schulen und 13 Kindertagesstätten in der Uckermark betroffen. 

 

+++ Stark steigende Zahl der Erkrankungen - Kabinett beschließt neue Corona-Eindämmungsverordnung – Einführung 2G-Regel – Masken an Grundschulen +++ 11.11.2021

 

Das Brandenburger Kabinett hat heute eine neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 15. November 2021 in Kraft und löst die bisher geltende Umgangsverordnung ab. Sie gilt zunächst für drei Wochen bis einschließlich 5. Dezember 2021. 

 

Auf die wesentlichen Punkte für die neue Verordnung hatte sich die Landesregierung bereits am Dienstag verständigt. Wie angekündigt erfolgte heute der notwendige Kabinettsbeschluss. Die zusätzlichen Maßnahmen sind aufgrund der stark steigenden Zahl an Erkrankungen und zur Vermeidung einer Überlastung der Krankenhäuser „zwingend erforderlich“, so Ministerpräsident Dietmar Woidke auf der anschließenden Pressekonferenz gemeinsam mit seinen Stellvertretern Innenminister Michael Stübgen und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher.

 

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 1.779 erhöht. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 285,7 (Vorwoche: 159,2). In Brandenburg sind 1.601.478 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 63,3 Prozent), 1.546.631 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote der vollständig Geimpften: 61,1 Prozent).

 

Für die meisten Brandenburgerinnen und Brandenburger – die vollständig Geimpften und Genesenen – gibt es durch die neue Verordnung keine relevanten zusätzlichen Einschränkungen. Zu den wesentlichen Punkten gehört die Einführung der 2G-Regelung, die den Zutritt z. B. in Gaststätten, Hotels oder Kinos nur noch Geimpften oder Genesenen erlaubt sowie die Wiedereinführung der Maskenpflicht ab der ersten Schulklasse.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Wir haben ein dynamisches Pandemiegeschehen, das uns große Sorgen bereitet. Die Infektionszahlen haben sich in Brandenburg in den letzten acht Tagen verdoppelt. Geplante Operationen müssen bereits vielerorts wieder verschoben werden. Wir müssen handeln! Deshalb hat das Kabinett heute eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen. Und wir müssen die Impfquote weiter steigern. Jede weitere Impfung macht Brandenburg sicherer! Vor allem ist es ein Schutz für unsere Kinder, die noch nicht geimpft werden können. Die Pandemiebekämpfung darf nicht auf dem Rücken der Kinder erfolgen. Für sie müssen wir alle Verantwortung übernehmen. Bereits heute Morgen hat sich die Landesregierung mit den Oberbürgermeistern, Landrätinnen und Landräten zur neuen Eindämmungsverordnung ausgetauscht. Es ist gut, dass Land und kommunale Ebene an einem Strang ziehen.

 

Ich begrüße die heutige Einberufung einer Bund-Länder-Runde ausdrücklich. Die Menschen erwarten zurecht, dass wir gemeinsam und abgestimmt nach Wegen aus der Pandemie suchen. Wir brauchen jetzt dringend die schnelle Widereinführung der kostenlosen Tests, Finanzierungszusagen für die von der Pandemie besonders betroffenen Krankenhäuser und ein abgestimmtes Vorgehen bei den Impfungen. Der Bundeswehr danke ich, dass sie unsere Gesundheitsämter wieder stärker unterstützt. Das ist eine starke und wichtige Hilfe.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Grundrechtseinschränkungen müssen immer sorgfältig abgewogen werden und immer verhältnismäßig sein. Das ist ein schwieriger Abwägungsprozess. Angesichts des aktuellen Pandemiegeschehens, angesichts der explodierenden Infektionszahlen und der schnell steigenden COVID-19-Fälle, die in Krankenhäusern behandelt werden müssen, sind schärfere Maßnahmen jetzt dringend notwendig. Anders können wir die rasante Verbreitung der infektiöseren Delta-Variante und damit eine drohende Überlastung unseres Gesundheitssystems nicht verhindern. Wir sind in einer Phase der Pandemie, in der sich entscheidet, wie wir durch diesen Winter kommen. Die ganze Gesellschaft ist gefordert, Verantwortung zu übernehmen, Rücksicht zu nehmen und besonders gefährdete Personengruppen zu schützen. Die Lage ist wirklich ernst.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Im Kampf gegen Corona werden nun auch in Brandenburg in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens deutliche Einschränkungen eingeführt. Die pandemische Entwicklung lässt uns keine andere Möglichkeit: Wir müssen die vierte Welle brechen. Viele Menschen in Brandenburg sind bereits geimpft und damit vor schweren Krankheitsverläufen geschützt. Wir müssen aber auch die Lage in den Krankenhäusern im Blick behalten – und genau deshalb schauen wir nicht auf die Zahl der Neuinfektionen, sondern auch auf die Zahl der Covid-Patienten und die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten in den Kliniken. Dort kämpfen vor allem Ungeimpfte um ihr Leben. Es bleibt dabei: Der schnellste Weg aus der Pandemie führt über eine Impfung. Sie bietet den besten Schutz - und Schutz sichert Freiheit.“

 

Vor dem Hintergrund stark steigender Corona-Inzidenzen wird die sogenannte 2G-Regelung auch im Land Brandenburg ausgeweitet. Ab Montag ist zum Beispiel der Besuch von Gaststätten, Theatern, Kinos, Spielbanken, Freizeitbädern, Saunen, Thermen und Wellnesszentren, Diskotheken, Clubs, Festivals und Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter landesweit nur noch Geimpften und Genesenen möglich. Auch für Beherbergungen, Reisebusreisen und Stadtrundfahrten gilt dann grundsätzlich: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren. Ausnahmen bei 2G gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren und für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können (Attestpflicht): mit einem negativen Testnachweis dürfen auch sie bei 2G rein; die ungeimpften Erwachsenen müssen dann aber zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.

Neu ist außerdem, dass die 3G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete sowie Kinder unter 6 Jahren) jetzt auch für körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Friseur-Dienstleistungen gilt; davon ausgenommen sind medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen.

 

Mit der neuen Eindämmungsverordnung gilt zudem die Maskenpflicht im Unterricht wieder für alle Schülerinnen und Schüler. Sie müssen sich auch häufiger pro Woche testen: dreimal statt wie bisher zweimal. Wie bisher reicht hier als Nachweis auch eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines Selbsttests aus.

Neu ist die Maskenpflicht im Hort: In den Innenbereichen von Horteinrichtungen besteht nun für alle Personen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske außerhalb der Betreuungs- und Bildungsangebote, die in Gruppen-, Bewegungs- oder sonstigen pädagogischen Räumen stattfinden. Für Besucherinnen und Besucher gilt die Maskenpflicht auch in den Außenbereichen von Horteinrichtungen.

 

Mehr Tests gibt es in Alten- und Pflegeheimen. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 100 müssen sich nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte mindestens an drei (bisher: zwei) Tagen pro Woche, in der sie zum Dienst eingeteilt sind, testen. Wenn der Schwellenwert an drei Tagen ununterbrochen über 100 liegt, dann sogar täglich. Auch geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern sollen sich testen.

 

+++ Erste Weihnachtsmärkte im Landkreis abgesagt +++ 11.11.2021

 

Die Stadt Lychen und die Gemeinde Boitzenburg sagen ihre Märkte aufgrund der Auflagen ab.

 

+++ Corona-Zahlen steigen weiterhin in der Uckermark an +++ 11.11.2021

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 11. November 2021, 3 Uhr aktuell 489 Menschen an Covid-19 erkrankt. Seit Beginn der Pandemie sind 169 Todesfälle bekannt und insgesamt 4 782 Menschen erkrankt gewesen.

Die meist gemeldeten Fälle mit 218 kommen aus der Stadt Schwedt. Die niedrigste Zahl meldet die Stadt Lychen mit 2 Fällen.  Die Hospitalisierungs-Inzidenz liegt im Land Brandenburg bei 3,83. Die Intensivbettenbelegung liegt im Landkreis Uckermark bei fünf belegte Betten. Insgesamt sind 21 Schulen und 13 Kindertagesstätten in der Uckermark betroffen. 

 

+++ Corona-Zahlen steigen weiterhin in der Uckermark an +++ 03.11.2021

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 03. November 2021, 3 Uhr aktuell 139 Menschen an Covid-19 erkrankt. Seit Beginn der Pandemie sind 168 Todesfälle bekannt und insgesamt 4 392 Menschen erkrankt gewesen. 

+++ Corona-Zahlen steigen weiterhin in der Uckermark an +++ 10.10.2021

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 10. Oktober 2021, 3 Uhr aktuell 39 Menschen an Covid-19 erkrankt. Seit Beginn der Pandemie sind 167 Todesfälle bekannt und insgesamt 4 150 Menschen erkrankt gewesen. 

 

+++ Impfzenturm in Prenzlau ist geschlossen +++ 02.10.2021

 

+++ Corona-Zahlen steigen weiterhin in der Uckermark an +++ 08.09.2021

Im Landkreis Uckermark sind mit dem Stand vom 08. September 2021, 10 Uhr aktuell 59 Menschen an Covid-19 erkrankt. Seit Beginn der Pandemie sind 166 Todesfälle bekannt und insgesamt 4 042 Menschen erkrankt gewesen. 


+++ Corona-Zahlen steigen weiterhin in der Uckermark an +++ 05.09.2021

Im Landkreis Uckermark gilt seit 05.09.2021 in vielen Bereichen die 3G-Regel. Weitere Informationen findet man dazu auf www.uckermark.de. 

 

+++ Landkreis bietet ab der kommenden Woche Impfungen ohne vorherige Terminvereinbarung an +++ 22.07.2021

Impfungen gegen das Corona-Virus sind ein wichtiger, ein entscheidender Baustein bei der Bekämpfung der Pandemie.

 

Genaue Angaben darüber, wie viele Uckermärkerinnen und Uckermärker bereits geimpft sind, liegen leider nicht vor. Mit Stand 21.07.2021 wurden im Impfzentrum Prenzlau insgesamt 53.172 Impfdosen verabreicht, davon 28.456 Erst- und 24.716 Zweitimpfungen. Diese Impfungen erfolgten mehrheitlich, aber nicht ausschließlich bei Bürgerinnen und Bürgern aus der Uckermark.

 

Durch die mobilen Impfteams, die ebenfalls seit Anfang des Jahres in der gesamten Uckermark unterwegs sind, wurden ebenfalls mit Stand 21.07.2021 20.819 Impfdosen verabreicht: 11.000 Erst- und 9.819 Zweitimpfungen. Darüber hinaus wurden zahlreiche Personen sowohl in Krankenhäusern als auch bei ihren Hausärzten geimpft oder haben Impfmöglichkeiten in anderen Landkreisen wahrgenommen.

 

Während der Beginn der Impfaktion weitestgehend durch einen Mangel an Impfstoffen geprägt war, ist aktuell mehr Impfstoff verfügbar als durch die Bürgerinnen und Bürger nachgefragt wird. Deshalb wird der Landkreis gemeinsam mit den Kommunen und weiteren Partnern ab der kommenden Woche Impftage organisieren, bei denen sich Interessenten auch ohne vorherige Terminvereinbarung impfen lassen können.

 

Begonnen wird am Mittwoch und Donnerstag in Schwedt. Am 28.07.2021 sind die mobilen Impfteams von 14 bis 18 Uhr und am 29.07.2021 von 9 bis 14 Uhr in der Dreiklanghalle im Hanns-Eisler-Weg 19A im Einsatz. Impfen lassen können sich Personen ab 12 Jahren; Minderjährige aber ausschließlich in Begleitung mindestens eines Elternteiles.

 

Am Freitag, dem 30.07.2021, wird diese Aktion Im Foyer der Sparkasse Uckermark, Georg-Dreke-Ring 62 in Prenzlau in Prenzlau fortgesetzt. Auch hier können sich Personen ab 12 Jahren im Zeitraum von 9 bis 15 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung impfen lassen.

 

Eingesetzt wird ausschließlich der Impfstoff der Firma Biontech/Pfizer. Die erforderliche Zweitimpfung erfolgt dann drei Wochen später an gleicher Stelle.

 

Zur Impfung mitzubringen sind ein Personaldokument sowie der Impfpass und die Versichertenkarte - soweit vorhanden.

Die entsprechenden Formulare (Einwilligungserklärung und Anamnesebogen) können vorab im Internet unterwww.brandenburg-impft.de heruntergeladen und ausgefüllt werden. Wer diese Möglichkeit nicht hat, kann die Papiere auch vor Ort ausfüllen.

Weitere Aktionen in verschiedenen Orten des Landkreises innerhalb der Impfkampagne Uckermark werden in den kommenden Tagen folgen. Darüber wird rechtzeitig informiert.

 

Unabhängig davon haben natürlich alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, weiterhin Impftermine für das Impfzentrum Prenzlau telefonisch über die Buchungshotline 03984-70 3333 zu vereinbaren.

 

Aus gegebenem Anlass weist der Leiter des Prenzlauer Impfzentrums darauf hin, dass in den zurückliegenden Tagen vermehrt Bürgerinnen und Bürger ihre gebuchten Impftermine nicht wahrgenommen haben. Im Sinne eines effizienteren Arbeitsablaufs sollten Termine, die nicht eingehalten werden können, ebenfalls über die Rufnummer 03984 – 70 3333 storniert werden.

+++ Corona-Live-Ticker eingestellt +++ 29.05.2021

Wir haben unseren Liveticker eingestellt. Alle Infos über das Corona-Virus findet man auf der App "Darf ich das?". Bleiben Sie gesund!

 

+++ „Testpflicht für Außengastronomie abschaffen!“ - Bürgermeister appelliert an Ministerpräsidenten +++ 28.05.2021

 

Prenzlau (spz). Während sich in Mecklenburg-Vorpommern und im Nachbarland Polen die Cafés und Restaurants füllen und die Testpflicht teilweise nur noch im Innenbereich besteht und vor der Tür auch ohne jegliche Nachweise Schnitzel und Spargel, Kaffee und Erdbeerkuchen serviert werden, warten die Gastronomen in Brandenburg bislang vergeblich auf eine sie erlösende Regelung. Prenzlaus Bürgermeister Hendrik Sommer (parteilos) weiß, „dass den meisten von ihnen das Wasser mindestens bis zum Hals steht.“ Deshalb hat er sich in dieser Woche im Namen der Werbe- und Interessengemeinschaft Prenzlau e. V. und der Uckermärkischen Gastronomen mit einer Mail an Landrätin Karina Dörk und an Ministerpräsident Dietmar Woidke gewandt und darum gebeten, dass am 1. Juni, wenn die aktuelle Verordnung den Inzidenzzahlen und der allgemeinen Entwicklung angepasst wird, gleichzeitig die Testpflicht in der Außengastronomie abzuschaffen. „Die Uckermark grenzt direkt an das Land Mecklenburg-Vorpommern und in der dortigen Landesverordnung gilt lediglich die Testpflicht für den Innenbereich der Gastronomie. So wurde bereits ab Pfingstsonntag ein deutlicher Anstieg des Tagestourismus nach Mecklenburg- Vorpommern aufgrund der Brandenburgischen Einschränkung beobachtet. In einheimischen Cafés und Bistros dürfen die Menschen ungetestet beispielsweise nicht auf vorhandenem Mobiliar Platz nehmen, aber fünf Meter weiter auf einer öffentlichen Bank Kaffee und Snacks to go verzehren“, heißt es in Sommers Mail an den Ministerpräsidenten. „Es gibt teilweise eine anscheinende Absurdität in den Regelungen. Das weckt den Unmut der Menschen. An dem, was geregelt oder besser verboten wird, hängen Existenzen“, macht er deutlich und so heißt es in seinem Schreiben: „Die Stadt Prenzlau hält diese aktuelle Regelung für nicht praxistauglich und auch unter den Corona-Hygienevorschriften nicht für zielführend.“


+++ Schulen gehen in Normalbetrieb in Etappen ab Juni zurück +++ 28.05.2021

 

Uckermark (red). Grundschulen im Landkreis Uckermark kehren ab dem 31. Mai in den Präsenzunterricht zurück/alle weiteren Schulen ab dem 7.Juni 2021

 

Nachdem der Landkreis Uckermark heute die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner mit dem Corona-Virus an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten hat, findet ab dem kommenden Montag, 31.05.2021, in allen Grundschulen wieder Präsenzunterricht statt. Alle weiteren Schulen kehren eine Woche später, am 07. Juni 2021, wieder zum Präsenzunterricht zurück.

 

Damit greift auch im Landkreis Uckermark der § 17 Absatz 4a der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, wonach unter den oben genannten Voraussetzungen frühestens ab dem 31. Mai in der Primarstufe und frühestens ab dem 07. Juni in allen weiteren Schulen wieder Präsenzunterricht stattfindet.

 

Die Landrätin des Landkreises Uckermark hat heute (28.05.2021) auf der Internetseite des Landkreises bekanntgegeben, dass mit Stand 28.05.2021 die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Uckermark den Schwellenwert von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten hat:

 

Mittwoch, 26.Mai 2021: 43,7

Donnerstag, 27.Mai 2021: 27,7

Freitag, 28.Mai 2021: 31,1

 

Ist der Präsenzunterricht gestartet, so bleibt dieser bis zum Beginn der Sommerferien bestehen, sofern nicht die Regelungen der sog. Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von mehr als 100 greifen. Hierüber würde der Landkreis unverzüglich gesondert informieren.

 

>>> weiterlesen

 

aktualisiert am 17.02.2022 um 15:00 Uhr

von Media TO


Folgen SIE UNS:


fOLGEN sIE UNS:




Kommentar schreiben

Kommentare: 1
  • #1

    Stan (Freitag, 11 Dezember 2020 14:50)

    Es gibt die Ausnahme zur quarantänefreien Einreisemöglichkeit auch bei längeren Verwandtenbesuchen bis zum 2. Grad mit Test nach RKI-Anforderung innerhalb von 48h. Dann ist auch keine Anmeldung notwendig.